Das Ohr besteht aus Außenohr (Ohrmuschel, Gehörgang), Mittelohr (Trommelfell, Gehörknöchelchen) und Innenohr (Schnecke als Hörsinnesorgan, Vorhof und Bogengänge als Gleichgewichtsorgan). Mittel- und Innenohr liegen geschützt im knöchernen Schädel.
Das Ohr als Hörorgan
Zum Außenohr gehört
die Ohrmuschel. Sie besteht aus einem elastischen Knorpel und ist ein
"Schalltrichter", der die Schallwellen in den Gehörgang
leitet. Dieser gehört gleichsam zum äußeren Ohr.
Das Ohrenschmalz stellt eine Schutzschicht für die Auskleidung des
Gehörgangs dar. An das äußere Ohr schließt sich
das Mittelohr an. Es besteht
aus der Paukenhöhle mit den Gehörknöchelchen Hammer, Amboss
und Steigbügel, der Ohrtrompete und dem Trommelfell. Dieses grenzt
das Mittelohr gegen den Gehörgang ab.
Die Ohrtrompete stellt eine Verbindung mit der Rachenhöhle her. Sie
dient dem Druckausgleich zwischen beiden Räumen. Durch Schlucken
kann man den Luftdruckunterschied von Mittelohr und Mundhöhle ausgleichen.
Trommelfell und Gehörknöchelchen dienen der Übertragung
der Schwingungen auf das Innenohr.
Das Innenohr wird von der Schnecke als dem Hörsinnesorgan sowie dem Vorhof und den Bogengängen als dem Gleichgewichtsorgan gebildet. Alle Teile liegen geschützt im knöchernen Schädel. Die Schnecke mit ihren zweieinhalb Windungen enthält etwa 14 000 Hörsinneszellen.
Das Innenohr ist mit Ohrlymphe ausgefüllt. Diese Flüssigkeit überträgt die Schwingungen vom Mittelohr auf die Hörsinneszellen.
Der Hörvorgang: Die Schallwellen werden durch die Ohrmuschel und den Gehörgang auf das Trommelfell geleitet. Dies gerät in Schwingungen, welche durch die Gehörknöchelchen auf das Innenohr übertragen werden. Die im Innenohr vorhandene Flüssigkeit gerät in Bewegung und bewegt dadurch die Hörsinneszellen. Diese wiederum wandeln den Bewegungsreiz in Erregungen um, die durch den Hörnerv an das Hörzentrum geleitet werden. Dort entsteht der Höreindruck.