Die Erde ist unser
Lebensraum. Deshalb ist es die vorrangigste Aufgabe aller Menschen, sie
zu erhalten und zu schützen. Von staatlicher Seite wurden zu diesem
Zwecke eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen erlassen. Darunter befinden
sich u. a.
- die Rote Liste, die eine
Bestandsaufnahme bedrohter Tier- und Pflanzenarten darstellt. Bundesregierung
und die einzelnen Länderregierungen erstellen für ihren Bereich
diese Liste und bilden somit eine wichtige Grundlage für den Naturschutz
in Deutschland. Alle in der Roten Liste genannten Tier- und Pflanzenarten
sind geschützt, entweder gefährdet, stark gefährdet, vom Aussterben bedroht oder bereits ausgestorben,
- die Bundesartenschutzverordnung,
die Bestimmungen zum Schutz gefährdeter einheimischer Pflanzen-
und Tierarten enthält. Die gefährdeten wild wachsenden bzw.
wild lebenden Arten sind nach Gefährdungsgruppen (z. B. selten -
vom Aussterben bedroht - verschollen) geordnet.
- das Washingtoner
Artenschutzübereinkommen, 1975 in Kraft getretenes Übereinkommen,
dem mittlerweile 175 Staaten angehören, bedrohte Arten zu schützen.
Hierbei handelt es sich um ein internationales Kontrollsystem, das den
Handel mit gefährdeten Pflanzen und Tieren unterbinden soll. Nach
dem augenblicklichen Stand sind diesem Übereinkommen ca. 40 000
Pflanzen- und 8 000 Tierarten anvertraut, die je nach Gefährdungsgrad
in einem entsprechenden Anhang aufgeführt werden.
- das Bundesnaturschutzgesetz,
ergänzt durch Naturschutzgesetze der einzelnen Länder; Regelungen
zum Schutz der Natur, zur Landschaftspflege und zum Artenschutz.
Auch jeder Einzelne wird im Bundesnaturschutzgesetz dazu aufgefordert,
sich vor allem in Schutzgebieten verantwortungsbewusst nach den Grundsätzen
des Naturschutzes zu verhalten. Ein sehr wichtiges Instrument des Naturschutzes
ist das "unter Schutz stellen" von Landschaftsabschnitten in
Form von
Naturschutzgebieten
und
Nationalparks. In diesen
Landschaftsteilen sollen Lebensräume seltener Pflanzen- und Tierarten
geschützt werden. Auch möchte man durch dieses Gesetz erreichen,
den Ablauf der natürlichen Sukzessionen ohne Eingriffe des Menschen
bzw. ohne die Nutzung der dort vorkommenden Ressourcen durch den Menschen
zu sichern. Da es jedoch in unserem Land keine vom Menschen unbeeinflussten
Landschaftsteile mehr gibt, versucht man auf künstliche Art und Weise
solche zu schaffen, die man durch spezielle Pflegemaßnahmen in einen
möglichst naturnahen Zustand zurückführt. Das Bundesnaturschutzgesetz
soll dafür Sorge tragen, "
dass die Vielfalt,
Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft auch in Zukunft gesichert
bleiben."
Hier ist der gesamte Wortlaut des Gesetzes
zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften (BNatSchGNeuregG)
vom 29. Juli 2009 zu finden. Das Gesetz ist am 1. März 2010 in Kraft getreten.