
Versicherungsformen
im deutschen Gesundheitswesen
Das deutsche Gesundheitswesen wird seit Bestehen der BRD in erster Linie
von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Jeder, der dazu in der Lage
ist, muss entsprechend seinem Einkommen Beiträge in diese Kassen einzahlen.
Als Gegenleistung bezahlen die Kassen im Bedarfsfall die entstehenden Kosten
für medizinische Behandlung, Medikamente etc. Neben den gesetzlichen
Krankenkassen existieren private Krankenversicherungen, die entweder als
Zusatzversicherung mit besonderen Leistungen (zunehmend mehr) oder (vorwiegend
für Selbstständige und Beamte) als alleinige Krankenversicherung
dienen. Im Gegensatz zu den Beiträgen für die gesetzlichen Krankenkassen
besteht bei den privaten Versicherern eine Beitrags-Staffelung unter Einbeziehung
des Lebensalters, des Geschlechts und der Krankheitsanfälligkeit des
Versicherten. Beamte werden prozentuell in ihren Beitragszahlungen und medizinischen
Kosten aus der Staatskasse unterstützt.
In den Achtzigerjahren geriet das System der gesetzlichen Krankenversicherung in eine Finanzierungskrise, die Beiträge und Zuzahlungen deckten nicht mehr die entstehenden Kosten. Dadurch entstand den Krankenkassen ein Defizit, das sie auf lange Sicht nicht tragen konnten. Daher sah sich der Staat verpflichtet, die Finanzierung des Gesundheitswesens neu zu regeln, um die medizinische Versorgung weiterhin sicherstellen zu können.
Umsetzung der Kostenminimierung
Eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge ist politisch schwer
durchzusetzen, weil sie an die Grenzen der staatlichen Solidarität
stößt: 85 % der Bevölkerung sind von einer solchen Erhöhung
betroffen, und nur ein Teil davon wird zum Nutznießer der Erhöhung.
Daher griff man beispielsweise am 01.07.1997 zum Mittel der Zuzahlungserhöhung:
Höhere Kosten entstehen somit nur denen, die tatsächlich Leistungen
(Medikamente, Kuren, Behandlungen) in Anspruch nehmen. Diese 97er-Reform
zielte auf eine wirtschaftliche Dynamisierung des Gesundheitswesens, z. B.
wurde die freie Kassenwahl eingeführt,
sodass die Krankenkassen unter verstärkten Konkurrenzdruck gebracht
wurden und gezwungen waren, effizienter zu wirtschaften, um keine Kunden
zu verlieren.
Ein geschickter Kunstgriff war auch die verpflichtende Kopplung von Erhöhungen
des Beitragssatzes mit Erhöhungen der Zuzahlungen. Diese Kopplung
setzte die Kassen weiter unter Druck, Kosten zu minimieren. Der Erfolg
ließ nicht lange auf sich warten, und das Defizit schrumpfte zunächst
zusammen.
1993, vier Jahre zuvor, hatte die Bundesregierung zur vorübergehenden
Kostendämpfung übergangsweise zu einem Mittel gegriffen, das
die neue rot-grüne Bundesregierung nun wiederum anwenden wollte,
allerdings in wesentlich größerem Ausmaß: zur sogenannten
Globalbudgetierung.
In diesem System wird die Menge des zur Verfügung stehenden Gelds
von vornherein festgelegt, d. h. die zu erstattenden Kosten richten sich
nicht nach dem Bedarf (den tatsächlich
entstehenden Kosten), sondern nach dem wirtschaftlich verträglichen
Maß. Aus der Sicht der Regierung
und der Versicherer wäre dies - rein finanziell - der effizienteste
Weg gewesen, das Defizit zu beseitigen. Durch vorherige genaue Planung
könnten so die fehlenden Gelder ersetzt und die laufenden Kosten
beglichen werden. Aus der Sicht der Ärzte und Patienten birgt dieses
Modell jedoch erhebliche Risiken.
Kritik an der geplanten Reform
Durch dieses Globalbudget werden die Ärzte in eine Zwickmühle
gebracht: Einerseits müssen sie ihrer Verpflichtung
nachkommen, das Beste für ihren Patienten zu tun, andererseits dürfen
sie, sobald das Budget erfüllt ist, von den Krankenkassen kein Geld
mehr erwarten, sodass erfolgreiche Behandlungen gefährdet werden
können. Erschwerend kommt hinzu, dass ein praktizierender Arzt erst
mit einer halbjährlichen Verzögerung darüber informiert
wird, welche Kosten er durch die Verschreibung von Medikamenten und Behandlungen
verursacht hat. Dieser "Kunstgriff" soll dazu dienen, die Ärzte
zu extrem kosteneffizienter Behandlung zu zwingen. Doch nicht nur für
die Ärzte hat dies Unsicherheit zur Folge: Auch die Patienten wissen nicht, ob der Arzt ihnen ein Medikament
verordnet, weil es ihrer Krankheit angemessen ist oder weil der Arzt sich
ein angemesseneres nicht mehr leisten kann. Positives zur geplanten Gesundheitsreform
war in der Öffentlichkeit kaum zu hören, und Umfragen zeigten,
dass die Mehrheit der Bevölkerung sie nicht guthieß.
Ende Dezember 1999 passierte die heiß diskutierte Gesundheitsreform der rot-grünen Regierungskoalition den Bundestag in einer reduzierten Version als "kleine Gesundheitsreform". SPD und Grüne hatten die im Bundesrat zustimmungspflichtigen Komplexe aus der Reform ausgeklammert, da die Reform sonst im Bundesrat gescheitert wäre. Von dieser von Gesundheitsministerin FISCHER entworfenen Reform versprachen sich die Regierungsparteien eine Eindämmung der Kostenexplosion im Gesundheitswesen. Bereits 1993 und 1997 wurden unter der christlich-liberalen Regierung KOHL schwer wiegende Veränderungen in der Finanzierung des deutschen Gesundheitswesens vorgenommen. Eine 1993 eingeführte Budgetierung der Kosten wurde 1997 wieder zurückgenommen und sollte dann 1999 als sogenanntes "Globalbudget" wieder eingeführt werden. Doch außer der Regierung selbst widersetzten sich fast alle Beteiligten den Plänen, und so wurde das Globalbudget gar nicht und wurden andere Punkte nur zum Teil verwirklicht.
Realisierung der Reform
Mit einer Reihe von Gesetzen hat das
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung die Grundlage
dafür geschaffen, die Zielsetzungen in die Praxis umzusetzen. Dieser
Prozess verläuft zunächst in vier Schritten:
Am 1. Januar 2004 ist die Gesundheitsreform zu großen Teilen in Kraft getreten.
Aktuelle Situation
Ab dem Jahr 2000 wurden die geplanten Reformmaßnahmen
Schritt für Schritt umgesetzt. Hintergrund ist eine gerechte Kostenverteilung
unter veränderten Bedingungen. Da die Lebenserwartung der deutschen
Einwohner in den letzten 40 Jahren um ca. 8 Jahre angestiegen ist, die
Geburtenrate sich jedoch halbiert hat, reicht die momentane
Zahl der Erwerbstätigen nicht aus, um alle Versorgungsbedürfnisse
zu decken. Aus diesem Grund traten bis zum Jahr 2004 neue Regelungen in
Kraft, die eine finanzielle Mehrbeteiligung der Patienten, die Leistungen
in Anspruch nehmen, abverlangen.
Ein weiteres Ziel ist, die Gesundheit des Einzelnen durch vorbeugende Maßnahmen nicht unnötig in Gefahr zu bringen und so vermeidbare höhere Kosten, die bei einer langwierigen Behandlung anfallen würden, einzusparen. Aus diesem Grund haben die Krankenkassen ein Bonussystem eingeführt, welches das regelmäßige Aufsuchen vorbeugender Untersuchungen belohnt. Auf welche Weise die Vergütung erfolgt, bleibt der Krankenversicherung vorbehalten (Vergünstigungen bei Zuzahlungen oder Beitragszahlungen).
Die Reform beinhaltet gleichzeitig eine finanzielle Mehrbeteiligung von
Patienten, indem pro Quartal eine Gebühr von 10,00 Euro beim Arztbesuch
erhoben wird. Auch bei Krankenhausaufenthalten und anderen Heil- und Pflegeleistungen
wird eine Gebühr erhoben. Die Zuzahlungen bei Vergabe von Arzneimitteln
oder Hilfsmitteln betragen immer zwischen 5,00 und 10,00 Euro. Kinder
und Jugendliche sowie sozial schwächere Bürger sind entweder
vom Preissystem ausgenommen oder erhalten individuell angemessene Vergünstigungen.
Die Beitragszahlungen an die Krankenkassen sollen im Gegenzug gesenkt
werden. Natürlich sind dies nur Ausschnitte aus dem geplanten Programm,
das beispielsweise noch beinhaltet, die Patienten durch Aufklärung
und Einblick mehr an Entscheidungen über Behandlungsmethoden zu beteiligen
und eine gesundheitsbewusste Lebenseinstellung zu fördern.
Da auf den ersten Blick diese Neuerungen doch am meisten den Patienten
betreffen und vor allem ältere und kranke Menschen finanziell zur
Kasse gebeten werden, gibt es auch für diese Reformvorschläge
Kritiker. Einige Krankenkassen betreiben beispielsweise Überlegungen,
die Praxisgebühr
wieder abzuschaffen.