














Die Biosphäre ist gemeinsamer Lebensraum aller Organismen (inklusive des Menschen) und sichert deren zukünftiges Überleben. Schutzgebiete haben somit eine enorme ökologische, gesellschaftliche, soziale, kulturelle, wirtschaftliche und wissenschaftliche Bedeutung.
In Deutschland wurde zu diesem Zweck eine Reihe von Schutzgebieten verschiedener Zielsetzung geschaffen. Um den Schutz einheimischer Tier- und Pflanzenarten weiter zu verstärken, soll der Aufbau eines Schutzgebietssystems auf mindestens 10 % der Landesfläche erfolgen.
Die amtliche Ausweisung von Schutzgebieten erfolgt in Deutschland durch die Bundesländer im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Es werden folgende Schutzkategorien unterschieden:
Naturdenkmal
Ein Naturdenkmal ist ein
besonders zu schützendes Landschaftselement (BNatSchG § 28).
Es zeichnet sich durch Seltenheit, Eigenart, Schönheit oder wissenschaftlichen
Wert aus und unterliegt einem absoluten Veränderungsverbot. Bei einem
Naturdenkmal kann es sich um Kleinstflächen wie Standorte von seltenen
Pflanzen und Tieren, Wasserfälle und Quellen oder aber auch um Einzelobjekte
wie alte Bäume oder Felsen handeln.

Naturschutzgebiete (NSG)
Naturschutzgebiete
sind naturnahe Gebiete, in denen Pflanzen und Tiere wegen ihrer Seltenheit,
ihres wissenschaftlichen Werts und/oder Schönheit zusammen mit ihren
Lebensräumen geschützt sind (BNatSchG § 23). NSG haben
den höchsten Schutzstatus und in der Regel sind die Nutzung und das
Betreten weitgehend eingeschränkt. In manchen NSG sind jedoch Erhaltungsmaßnahmen,
z. B. Mähen von Feuchtwiesen zum Erhalt von Orchideenstandorten, notwendig.
NSG sind meist kleinflächig, nur 20 % sind größer als
100 ha, und nehmen trotz einer Anzahl von über 8 413 bei einer Gesamtfläche
von ca. 1,27 Mio. ha nur rund 3,6 % der Landesfläche ein.
Landschaftsschutzgebiet (LSG)
Ein Landschaftsschutzgebiet
ist ein meist großflächiger Landschaftsraum, der zur Sicherung
eines leistungsfähigen Naturhaushalts, wegen seines besonderen Erholungswerts,
seiner biologischen Vielfalt und landschaftlichen Eigenart geschützt
wird (BNatSchG § 26). Im Unterschied zum Naturschutzgebiet wird in
LSG nicht die Natur selbst, sondern vielmehr ihr Erholungswert, Schönheit,
Eigenart oder Vielfalt geschützt. Bestehende wirtschaftliche Nutzungen
(wie land-, jagd- und forstwirtschaftliche Nutzung) bleiben in LSG meist
erhalten, sofern Beeinträchtigungen des Erholungswerts, der Vielfalt
und des natürlichen Wirkgefüges ausgeschlossen werden. In Deutschland
gibt es rund 7 203 LSG mit einer Gesamtfläche von etwa 9,9 Mio.
ha, was 28 % der Landesfläche entspricht (Bundesamt für Naturschutz, BfN, Stand 2008). Ein Beispiel für ein
Landschaftsschutzgebiet ist das "Untere Odertal" in Brandenburg.
(17 774 ha).
Naturpark
Naturparks sind geschützte,
großräumige Kulturlandschaften von besonderem Charakter, die
zur Erholung der Bevölkerung vorgesehen sind (BNatSchG § 24).
Der Schutz erfolgt durch die Ausweisung der überwiegenden Fläche
als Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiet. Naturparks dienen meist
als Erholungs- und Fremdenverkehrsgebiet und sind daher von Wanderwegen,
Camping- und Parkplätzen durchzogen. In Deutschland gibt es über 100 Naturparks mit einer Gesamtfläche von etwa 9,4 Millionen ha. Das
entspricht 26,5 % der Landesfläche (Quelle: BfN, Stand 2010). Beispiele dafür sind der Nördliche
Teutoburger Wald - Wiehengebirge (122 000 ha) mit der berühmten
"Porta Westfalica" und die Feldberger Seenlandschaft (345 000 ha) mit umfangreichen Feuchtgebieten und naturnahen Buchenwäldern.
Biosphärenreservat
Biosphärenreservate
sind international anerkannte, großflächig geschützte
Natur- und Kulturlandschaften, die für bestimmte Landschaftstypen
charakteristisch sind oder einzigartige Lebensgemeinschaften beherbergen
(BNatSchG § 25). Sie dienen vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung
oder Wiederherstellung von Landschaften, die durch die menschliche Nutzung
geprägt sind, und ermöglichen wissenschaftliche Forschung und
Umweltbildung. Ein wesentlicher Unterschied zum Nationalpark ist, dass
neben naturnahen Gebieten auch geschädigte Naturgebiete, wie z. B.
Kiesgruben, Braunkohletagebaue, unter der Maßgabe wissenschaftlicher
Forschung und Renaturierung als Biosphärenreservat anerkannt werden
können.
Biosphärenreservate werden von der UNESCO anerkannt und sind wesentlicher Teil des 1970 geschaffenen Programms "Mensch und Biosphäre". Ziel dieses Programms ist es, in Modellregionen ein ausgeglichenes und dauerhaftes Zusammenleben von Mensch und Natur zu erproben und zu entwickeln. Angestrebt wird die Schaffung eines globalen Netzwerks repräsentativer Biosphärenreservate.
Abgestuft nach der Intensität menschlicher Nutzung werden drei unterschiedlich geschützte Zonen deklariert:
Derzeit gibt es in Deutschland 16 Biosphärenreservate, einige davon
sind länderübergreifend und manche haben gleichzeitig den Status
eines Nationalparks. Beispiele sind das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin
(129 000 ha) mit eiszeitlich geprägten waldreichen Endmoränenlandschaften
und das Biosphärenreservat Spreewald (47 400 ha) mit seiner weitgehend
naturnahen Auenlandschaft. Abzüglich der Wasser- und Wattflächen der Nord- und Ostsee (666 960 ha) beträgt die Gesamtfläche der Biosphärenreservate in Deutschland mehr als 1,9 Mio. ha, was etwa 3,5 % der Landesfläche entspricht (Quelle: BfN, Stand 2010).
Nationalpark
Nationalparks sind Schutzgebiete,
die nach den international gültigen Kriterien der IUCN (International
Union for Conservation of Nature) definiert sind.
Ein Nationalpark ist ein verhältnismäßig großes Gebiet, in dem:
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1.
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ein oder mehrere Ökosysteme nicht wesentlich durch menschliche Nutzung oder Inanspruchnahme verändert sind, in dem Pflanzen- und Tierarten, geomorphologische Erscheinungen sowie Biotope von besonderer Bedeutung für Wissenschaft, Bildung und Erholung sind oder das eine besonders schöne natürliche Landschaft aufweist; |
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2.
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die zuständige Behörde des betreffenden Lands Maßnahmen getroffen hat, im gesamten Gebiet so früh wie möglich die wirtschaftlichen Nutzungen oder jede andere Inanspruchnahme zu verhindern oder zu beseitigen und wirksam sicherzustellen, dass die ökologischen, geologischen, morphologischen oder ästhetischen Eigenschaften, die zur Ausweisung des Schutzgebiets geführt haben, unantastbar bleiben; |
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3.
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Besuchern unter bestimmten Bedingungen
zur Bildung, Kulturvermittlung und Erholung Zutritt gewährt wird. |
Nationalparks dienen somit vorrangig dem Erhalt und der natürlichen Entwicklung möglichst artenreicher, einheimischer Lebensgemeinschaften ohne lenkende menschliche Eingriffe. Dadurch ist die wirtschaftliche Nutzung von natürlichen Ressourcen durch Land-, Forst-, Wasserwirtschaft, Jagd und Fischerei weitgehend ausgeschlossen. Soweit es der jeweilige Schutzstatus erlaubt, sind wissenschaftliche Umweltbeobachtungen, naturkundliche Bildung und naturnahe Erholungsformen zugelassen.
Die strengen IUCN-Maßstäbe waren in dicht besiedelten Naturräumen
wie Europa und Südostasien nicht umsetzbar. So geben die Richtlinien
der IUCN vor, dass auf mindestens 75 % der Gesamtfläche das Naturgeschehen
ohne nutzende und lenkende Eingriffe gewährleistet sein soll. Um
daher Nationalparks in dicht besiedelten Regionen einrichten zu können,
räumte die IUCN die Möglichkeit der Ausweisung von Zonen unterschiedlicher
Schutzintensität ein.
Die deutschen Nationalparks sind aufgrund ihrer geringen Größe,
Naturausstattung und Nutzung weitgehend sogenannte "Ziel-Nationalparks".
Sie sollen über verschiedene Entwicklungsphasen (Gründungs-,
Aufbau-, Konsolidierungsphase) an einen einheitlichen internationalen
Standard geführt werden. Internationale Anerkennung durch die IUCN
erlangten bisher die Nationalparks Bayerischer Wald, Berchtesgaden, Jasmund,
Eifel und Hamburgisches Wattenmeer.
Derzeit gibt es in Deutschland 14 Nationalparks mit einer Gesamtfläche von 1,03 Mio. ha, die nach BNatSchG § 24 ausgewiesen sind. Die Nationalparks nehmen 0,54 % der terrestrischen Landesfläche ein und unter Einbeziehung der geschützten Wasser- und Wattflächen ca. 2,7 % der Bundesfläche.
Die folgende Tabelle gibt detaillierte Informationen zu den 14 Nationalparks, ihrer Gründung, ihrer Gesamtfläche und den dort vorrangig geschützten Lebensräumen (Quelle: Bundesamt für Naturschutz, BfN, Stand Nov. 2010)).
| Nationalpark (Bundesland) |
Grün-dung | Gesamt-fläche (ha) |
vorrangig geschützte Lebensräume |
| Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer (Schleswig-Holstein) |
1985 | 441 500 (davon ca. 97,7 % Wasser-fläche) |
Wattenmeerökosysteme, Salzwiesen, Strände, Sandbänke und Dünen (Flachwasserbereich der Nordsee bis max. 20 m) |
| Hamburgisches Wattenmeer (Hamburg) |
1990 | 13 750 (davon ca. 97,1 % Wasser-fläche) | Wattenmeer im Mündungsgebiet der Elbe mit starkem Gezeiten- und Brackwassereinfluss |
| Nieder-sächsisches Wattenmeer (Niedersachsen) |
1986 | 345 000 (davon ca. 93 % Wasser-fläche) | Wattenmeerökosysteme, Salzwiesen und Dünen der Ostfriesischen Inseln |
| Vorpommersche Boddenlandschaft (Mecklenburg-Vorpommern) |
1990 | 80 500 (davon ca. 84 % Wasser-fläche) | Boddenlandschaft, Salzwiesen, Dünen und Röhrichte, Kiefern- und Buchenwälder, Trockenrasen, größter Kranichrastplatz Mitteleuropas |
| Jasmund (Mecklenburg-Vorpommern) |
1990 | 3 003 (davon ca. 22 % Wasser-fläche) | Kreidesteilküste, Moore Buchenwälder auf Kreidestandorten, Flachwasserökosysteme (küstennahe Ostsee) |
| Müritz (Mecklenburg-Vorpommern) |
1990 | 32 200 | Seenlandschaft mit Buchen- und Kiefernwäldern, Moore und Bruchflächen (Erlen- und Birkenbruch), Seen, Röhrichte |
| Unteres Odertal (Brandenburg) |
1995 | 10 323 | Flussauenlandschaft, Altarme und -wasser, Ried- und Röhrichtbestände, Feuchtgrünland, Steppenrasen, Hangwälder |
| Harz (Sachsen-Anhalt / Niedersachsen) |
1990 / 1994 | 24 732 | Hochlagen-Fichtenwälder, Buchenwälder, Moore, Bergwiesen, Blockhalden und Felsformationen, Fließgewässer |
| Hainich (Thüringen) |
1997 | 7 513 | Laubmisch- und Buchenwälder mittlerer und reicher Standorte in unterschiedlichen Sukzessionsstadien, reiche Orchideenvorkommen |
| Sächsische Schweiz (Sachsen) |
1990 | 9 350 | Fels-Wald-Komplexe, Sandsteinfelsen, Schlucht- und Hangwälder, submontane wärme- und trockenheitsliebende Wälder |
| Bayerischer Wald (Bayern) |
1970 (1997 erweitert) |
24 217 | Buchen-Bergmischwälder mit Tanne, Moore, Hochlagen-Fichtenwälder, Blockhalden, naturbelassene Bergbäche |
| Berchtesgaden (Bayern) |
1978 | 20 808 | alpine Felsschuttfluren, Rasengesellschaften und Latschen-Gebüsche, subalpine, montane und submontane Wälder, Almweiden, Seen |
| Eifel (Nordrhein-Westfalen) |
2004 | 10 700 | atlantisch geprägte bodensaure Buchenmischwälder, Fichtenforste, Magerweiden, Felsen, Urft-Stausee |
| Kellerwald- Edersee (Hessen) |
2004 | 5 724 | submontane, bodensaure Buchenwälder, felsig-trockene Steilhänge, Waldwiesen |
Bundesweit betrachtet ist der Anteil der Nationalparks noch zu gering,
um die wichtigsten natürlichen Großökosysteme Deutschlands
und somit die biologische Vielfalt zu schützen und zu erhalten. Die
vorhandenen Lücken im Schutzgebietssystem weitgehend zu schließen
ist notwendig. "Wenigstens einen Nationalpark ... sollte sich jedes
Bundesland leisten" (Prof. H. Vogtmann, Präsident des BfN).
Zusätzlich wurden im neuen Bundesnaturschutzgesetz (01.02.2002) rechtliche
Rahmenbedingungen geschaffen, die die Ausweisung sogenannter "Entwicklungsnationalparks"
ermöglichen.
Internationale Schutzgebiete
Die Ausweisung, Aufgabenstellung und Strukturierung von Schutzgebieten
ist international sehr divers. Daher hat die Weltnaturschutzunion
(IUCN) sechs Kategorien für Schutzgebiete entwickelt, die das gesamte
Spektrum vom Nationalpark bis zum Naturdenkmal abdecken. Das Ziel von
IUCN ist es, Schutzgebiete durch die Eingliederung in Kategorien weltweit
vergleichbar zu machen und Standards zu setzen.
Durch die Aufgabenbreite und Zunahme an Bedeutung von Schutzgebieten ist deren Anzahl global nicht mehr überschaubar. So existieren allein über 2 200 Nationalparks in rund 120 Ländern.
Der Yellowstone Nationalpark
in den westlichen USA wurde 1872 gegründet und ist der Urvater aller
Nationalparks. Eine gigantische vulkanische Eruption vor etwa 640 000
Jahren formte eine der bizarrsten Landschaften mit einem Krater von 48 x 72 km Durchmesser, blubbernden heißen Quellen und spektakulären
Geysiren. Große Teile des amerikanischen Westens waren damals bereits
einem maßlosen Raubbau zum Opfer gefallen. Der Yellowstone Nationalpark
wurde daher mit dem Zweck gegründet, dieses Naturwunder für
immer "... zur Erholung und Freude aller Menschen" zu erhalten.