
Alle diese Veränderungen und Krankheitsbilder, die durch Einwirkung radioaktiver Strahlung zustande kommen, fasst man unter dem Begriff Strahlenkrankheit zusammen. Geschädigt werden durch radioaktive Strahlung insbesondere die Zellen. Die biologischen Wirkungen auf Organismen hängen u. a. davon ab, wie viel Strahlung der Körper aufnimmt (absorbiert), in welcher Zeit diese Strahlung aufgenommen wird, welche Art der Strahlung wirksam wird, welche Körperteile bestrahlt werden. Erfasst werden die biologischen Wirkungen durch die Größe Äquivalentdosis (Bild 2).
Akute Strahlenschäden
Akute Schäden radioaktiver
Strahlung bei sehr hoher Dosis sind massive Veränderungen in den
Zellen meist mit unmittelbarer Todesfolge. Auch eine geringere Strahlendosis
kann zu Veränderungen führen. Dabei sind die Folgen langzeitiger Einwirkung sehr geringer Dosen nur sehr schwer zu manifestieren. Davon zeugt z. B. die kontroverse Diskussion über das statistisch erhöhte Auftreten von Leukämie bei Kindern in unmittelbarer Nachbarschaft eines Atomkraftwerks (AKW).In der nachfolgenden Übersicht
sind akute Wirkungen radioaktiver Strahlung bei kurzzeitiger Bestrahlung
zusammengestellt.
Dabei ist zu beachten: Die gleiche Strahlendosis über einen langen Zeitraum hinweg führt meist zu keinerlei nachweisbaren Schäden.
Spätschäden
Spätschäden
durch Zellveränderungen treten unter Umständen erst nach Jahren
auf. Hierzu zählen insbesondere Erkrankungen der blutbildenden Organe
(Leukämie), der Haut, der Augen (Trübung der Hornhaut) sowie
ein allgemein erhöhtes Krebsrisiko.
Erbschäden
Erbschäden (genetische
Schäden) gehören in den Bereich der Spätschäden,
weisen aber insofern eine Spezifik auf, als sie erst bei der Nachkommenschaft
zum Tragen kommen. Ursache dafür ist die Schädigung von Genen
durch die Bestrahlung, die sich dann bei der Nachkommenschaft auswirkt.
Besonders häufig treten dadurch Missbildungen der unterschiedlichsten
Art auf.