
Bei der chemischen Analyse einer Stoffprobe sind grundsätzlich folgende Fragestellungen zu beantworten:
In der Regel interessieren den Chemiker nicht alle diese Fragen, sondern
er benötigt häufig nur einzelne, sehr detaillierte Informationen.
So will man beispielsweise in der Umwelt- oder Lebensmittelanalytik oft
nur wissen, welche Menge eines bestimmten Schadstoffes (Dioxin oder Schwermetallsalz)
in einer Probe enthalten sind. Die anderen Bestandteile, z. B. einer Boden-
oder Lebensmittelprobe, und deren Anteile sind häufig nur von untergeordneter
Bedeutung.
Um die benötigte spezielle Information zu erhalten, muss der Chemiker
eine geeignete Analysemethode auswählen, mit der der Schadstoff auch
in der vermuteten Konzentration sicher und zuverlässig nachgewiesen
werden kann. Darüber hinaus spielen auch die Schnelligkeit, mit der
das Analysenergebnis erhalten wird und die Kosten der Analyse eine wichtige
Rolle.
Einfach, preiswert, aber dafür zeitaufwändig sind die sogenannten klassischen Analysemethoden (Gravimetrie, Titration etc.). Bei diesen Verfahren führt man eine chemischen Umsetzung (Fällung, Säure-Base- oder Redoxreaktion etc.) durch und ermittelt den Gehalt des Analyten aus der mit einfachen Geräten bestimmten Masse- oder Volumenänderung. Mit solchen Methoden können jedoch nur relativ hohe Konzentrationen an Stoffen wie Schwermetallsalze oder oxidierbare organische Stoffe ermittelt werden. Für die Dioxinbestimmung sind solche Methoden völlig ungeeignet.
Für solche anspruchsvolleren Analysen
nutzt man moderne physikalisch-quantitative Methoden, bei denen
eine konzentrationsabhängige physikalische Eigenschaft des gesuchten
Stoffes gemessen und die Konzentration daraus errechnet wird. Die Konzentration
von Dioxinen kann man selbst im ppm-Bereich
beispielsweise chromatografisch (mittels HPLC) bestimmen. Schwermetallspuren
analysiert man dagegen am besten mit atomspektroskopischen (Bild 1)
oder elektrochemischen Methoden.
Die Qualität bzw. die Leistungsfähigkeit solcher quantitativer Analyseverfahren werden durch verschiedene Kenngrößen charakterisiert:
Die Reproduzierbarkeit der Analysenergebnisse bei wiederholter Durchführung unter gleichen Bedingungen wird auch als Präzision bezeichnet. Eine hohe Reproduzierbarkeit bedeutet nicht automatisch, dass das Analysenergebnis richtig ist. Wenn bei der Analyse ein systematischer Fehler vorliegt, dann erhält man zwar bei mehreren Bestimmungen ein fast gleiches Ergebnis, das aber weit vom "wahren Wert" entfernt ist (Bild 2). Werden beispielsweise die Schwermetallsalze in einer Bodenprobe nicht richtig aufgelöst, dann kann man viele Messungen mit hoher Reproduzierbarkeit durchführen, man wird immer zu kleine Analysenwerte erhalten.
Umgekehrt benötigt man jedoch eine gute Präzision, um bei Mehrfachbestimmungen nur einen kleinen statistischen Fehler zu erhalten. Besonders bei automatisierten Methoden wie der potenziometrischen Titration mit einer vollautomatischen Bürette ist die Reproduzierbarkeit relativ hoch, da durch den Menschen verursachte Fehler nahezu ausgeschlossen werden.
In der Spurenanalytik von besonderer Bedeutung ist die Nachweisgrenze. Sie gilt für qualitative Analysen und gibt die niedrigste Masse bzw. Konzentration einer Substanz an, die mit dem Verfahren noch zuverlässig nachgewiesen werden kann.
Die Bestimmungsgrenze gilt dagegen für quantitative Analysen und gibt die niedrigste Masse / Konzentration einer Substanz an, die unter den Analysenbedingungen in dem vorliegenden Material mit akzeptabler Richtigkeit und Reproduzierbarkeit bestimmt werden kann. Sie kann sich je nach Analyseverfahren um mehrere Größenordnungen unterscheiden (Bild 3). Außerdem hängen beide Grenzwerte von der Art des Analyten, der zu untersuchenden Probe und anderen Analysenparametern ab. In grober Näherung gilt die Faustregel, dass die Bestimmungsgrenze dreimal so groß wie die Nachweisgrenze ist.
Die Empfindlichkeit
beschreibt, wie stark ein Messergebnis auf Konzentrationsänderungen
reagiert. Je größer diese Änderung ist, desto empfindlicher
ist das Analyseverfahren. Fälschlicherweise werden häufig
Nachweis- oder Bestimmungsgrenze mit der Empfindlichkeit gleichgesetzt.
So wird beispielsweise bei der Fotometrie die Absorption (oder die
Extinktion) als Funktion der Konzentration des Analyten bestimmt.
Bis zur Nachweisgrenze ändert sich der gemessene Wert nicht,
es wird nur der sogenannte Blindwert gemessen. Erst oberhalb der
Nachweisgrenze führt die Konzentration des Analyten (z. B. Kupfer(II)-Ionen)
zu einer höheren Absorption. Eine zuverlässige quantitative
Bestimmung ist erst möglich, wenn der Messwert deutlich höher
als der Blindwert ist (Bestimmungsgrenze). Die Empfindlichkeit der
Methode entspricht dem Anstieg der Messkurve (Bild 5). Sie hat
mit der Nachweisgrenze und der Bestimmungsgrenze nichts zu tun.