BEANTWORTUNG
DER FRAGE: WAS IST AUFKLÄRUNG ?
Berlinische Monatsschrift. Dezember-Heft 1784. S. 481-494
Aufklärung
ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit.
Unmündigkeit ist das Unvermögen,
sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet
ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel
des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich
seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen. Sapere
aude! Habe Mut, dich deines eigenen
Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.
Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Teil
der Menschen, nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung freigesprochen
(naturaliter maiorennes), dennoch gerne zeitlebens
unmündig bleiben; und warum es anderen so leicht wird, sich zu deren
Vormündern aufzuwerfen. Es ist so bequem, unmündig zu sein.
Habe ich ein Buch, das für mich Verstand hat, einen Seelsorger, der
für mich Gewissen hat, einen Arzt, der für mich die Diät
beurteilt usw., so brauche ich mich ja nicht selbst zu bemühen. Ich
habe nicht nötig zu denken, wenn ich nur bezahlen kann; andere werden
das verdrießliche Geschäft schon für mich übernehmen.
Daß der bei weitem größte Teil der Menschen (darunter
das ganze schöne Geschlecht) den Schritt zur Mündigkeit, außer
dem daß er beschwerlich ist, auch für sehr gefährlich
halte, dafür sorgen schon jene Vormünder, die die Oberaufsicht
über sie gütigst auf sich genommen haben. Nachdem sie ihr Hausvieh
zuerst dumm gemacht haben und sorgfältig verhüteten, daß
diese ruhigen Geschöpfe ja keinen Schritt außer dem Gängelwagen,
darin sie sie einsperreten, wagen durften, so zeigen sie ihnen nachher
die Gefahr, die ihnen drohet, wenn sie es versuchen, allein zu gehen.
Nun ist diese Gefahr zwar eben so groß nicht, denn sie würden
durch einigemal Fallen wohl endlich gehen lernen; allein ein Beispiel
von der Art macht doch schüchtern und schreckt gemeiniglich von allen
ferneren Versuchen ab.
Es ist also für jeden einzelnen Menschen schwer, sich aus der ihm
beinahe zur Natur gewordenen Unmündigkeit herauszuarbeiten. Er hat
sie sogar liebgewonnen und ist vorderhand wirklich unfähig, sich
seines eigenen Verstandes zu bedienen, weil man ihn niemals den Versuch
davon machen ließ. Satzungen und Formeln, diese mechanischen Werkzeuge
eines vernünftigen Gebrauchs oder vielmehr Mißbrauchs seiner
Naturgaben, sind die Fußschellen einer immerwährenden Unmündigkeit.
Wer sie auch abwürfe, würde dennoch auch über den schmalesten
Graben einen nur unsicheren Sprung tun, weil er zu dergleichen freier
Bewegung nicht gewöhnt ist. Daher gibt es nur wenige, denen es gelungen
ist, durch eigene Bearbeitung ihres Geistes sich aus der Unmündigkeit
herauszuwickeln und dennoch einen sicheren Gang zu tun.
Daß aber ein Publikum sich selbst aufkläre, ist eher möglich;
ja es ist, wenn man ihm nur Freiheit läßt, beinahe unausbleiblich.
Denn da werden sich immer einige Selbstdenkende, sogar unter den eingesetzten
Vormündern des großen Haufens finden, welche, nachdem sie das
Joch der Unmündigkeit selbst abgeworfen haben, den Geist einer vernünftigen
Schätzung des eigenen Werts und des Berufs jedes Menschen, selbst
zu denken, um sich verbreiten werden. Besonders ist hierbei: daß
das Publikum, welches zuvor von ihnen unter dieses Joch gebracht worden,
sie hernach selbst zwingt, darunter zu bleiben, wenn es von einigen seiner
Vormünder, die selbst aller Aufklärung unfähig sind, dazu
aufgewiegelt worden; so schädlich ist es, Vorurteile zu pflanzen,
weil sie sich zuletzt an denen selbst rächen, die oder deren Vorgänger
ihre Urheber gewesen sind. Daher kann ein Publikum nur langsam zur Aufklärung
gelangen. Durch eine Revolution wird vielleicht wohl ein Abfall von persönlichem
Despotismus und gewinnsüchtiger oder herrschsüchtiger Bedrückung,
aber niemals wahre Reform der Denkungsart zustande kommen; sondern neue
Vorurteile werden, ebensowohl als die alten, zum Leitbande des gedankenlosen
großen Haufens dienen.
Zu dieser Aufklärung aber wird nichts erfordert als Freiheit;
und zwar die unschädlichste unter allem, was nur Freiheit heißen
mag, nämlich die: von seiner Vernunft in allen Stücken öffentlichen
Gebrauch zu machen. Nun höre ich aber von allen Seiten rufen:
Räsonniert nicht! Der Offizier
sagt: Räsonniert nicht, sondern exerziert! Der Finanzrat: Räsonniert
nicht, sondern bezahlt! Der Geistliche: Räsonniert nicht, sondern
glaubt! (Nur ein einziger Herr in der Welt sagt: Räsonniert,
soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber
gehorcht!) Hier ist überall Einschränkung der Freiheit.
Welche Einschränkung aber ist der Aufklärung hinderlich, welche
nicht, sondern ihr wohl gar beförderlich? - Ich antworte: Der
öffentliche Gebrauch seiner Vernunft muß jederzeit frei sein,
und der allein kann Aufklärung unter Menschen zustande bringen; der
Privatgebrauch derselben aber darf
öfters sehr enge eingeschränkt sein, ohne doch darum den Fortschritt
der Aufklärung sonderlich zu hindern. Ich verstehe aber unter dem
öffentlichen Gebrauche seiner eigenen Vernunft denjenigen, den jemand
als Gelehrter von ihr vor dem ganzen
Publikum der Leserwelt macht. Den Privatgebrauch
nenne ich denjenigen, den er in einem gewissen ihm anvertrauten bürgerlichen
Posten oder Amte von seiner Vernunft machen darf. Nun ist zu manchen
Geschäften, die in das Interesse des gemeinen Wesens laufen, ein
gewisser Mechanismus notwendig, vermittelst dessen einige Glieder des gemeinen
Wesens sich bloß passiv verhalten müssen, um durch eine künstliche
Einhelligkeit von der Regierung zu öffentlichen Zwecken gerichtet
oder wenigstens von der Zerstörung dieser Zwecke abgehalten zu werden.
Hier ist es nun freilich nicht erlaubt zu räsonnieren; sondern man
muß gehorchen. Sofern sich aber dieser Teil der Maschine zugleich
als Glied eines ganzen gemeinen Wesens, ja sogar der Weltbürgergesellschaft
ansieht, mithin in der Qualität eines Gelehrten, der sich an ein
Publikum im eigentlichen Verstande durch Schriften wendet, kann er allerdings
räsonnieren, ohne daß dadurch die Geschäfte leiden, zu
denen er zum Teile als passives Glied angesetzt ist. So würde es
sehr verderblich sein, wenn ein Offizier, dem von seinen Oberen etwas
anbefohlen wird, im Dienste über die Zweckmäßigkeit oder
Nützlichkeit dieses Befehls laut vernünfteln wollte; er muß
gehorchen. Es kann ihm aber billigermaßen nicht verwehrt werden,
als Gelehrter über die Fehler im Kriegesdienste Anmerkungen zu machen
und diese seinem Publikum zur Beurteilung vorzulegen. Der Bürger
kann sich nicht weigern, die ihm auferlegten Abgaben zu leisten; sogar
kann ein vorwitziger Tadel solcher Auflagen, wenn sie von ihm geleistet
werden sollen, als ein Skandal, (das allgemeine Widersetzlichkeiten veranlassen
könnte), bestraft werden. Ebenderselbe handelt demohngeachtet der
Pflicht eines Bürgers nicht entgegen, wenn er als Gelehrter wider
die Unschicklichkeit oder auch Ungerechtigkeit solcher Ausschreibungen
öffentlich seine Gedanken äußert. Ebenso ist ein Geistlicher
verbunden, seinen Katechismusschülern und seiner Gemeine nach dem
Symbol der Kirche, der er dient, seinen Vortrag zu tun, denn er ist auf
diese Bedingung angenommen worden. Aber als Gelehrter hat er volle Freiheit,
ja sogar den Beruf dazu, alle seine sorgfältig geprüften und
wohlmeinenden Gedanken über das Fehlerhafte in jenem Symbol und Vorschläge
wegen besserer Einrichtung des Religions- und Kirchenwesens dem Publikum
mitzuteilen. Es ist hiebei auch nichts, was dem Gewissen zur Last gelegt
werden könnte. Denn was er zufolge seines Amts als Geschäftträger
der Kirche lehrt, das stellt er als etwas vor, in Ansehung dessen er nicht
freie Gewalt hat, nach eigenem Gutdünken zu lehren, sondern das er
nach Vorschrift und im Namen eines andern vorzutragen angestellt ist.
Er wird sagen: unsere Kirche lehrt dieses oder jenes; das sind die Beweisgründe,
deren sie sich bedient. Er zieht alsdann allen praktischen Nutzen für
seine Gemeinde aus Satzungen, die er selbst nicht mit voller Überzeugung
unterschreiben würde, zu deren Vortrag er sich gleichwohl anheischig
machen kann, weil es doch nicht ganz unmöglich ist, daß darin
Wahrheit verborgen läge, auf alle Fälle aber wenigstens doch
nichts der innern Religion Widersprechendes darin angetroffen wird. Denn
glaubte er das letztere darin zu finden, so würde er sein Amt mit
Gewissen nicht verwalten können; er müßte es niederlegen.
Der Gebrauch also, den ein angestellter Lehrer von seiner Vernunft vor
seiner Gemeinde macht, ist bloß ein Privatgebrauch,
weil diese immer nur eine häusliche, obzwar noch so große Versammlung
ist; und in Ansehung dessen ist er als Priester nicht frei und darf es
auch nicht sein, weil er einen fremden Auftrag ausrichtet. Dagegen als
Gelehrter, der durch Schriften zum eigentlichen Publikum, nämlich
der Welt spricht, mithin der Geistliche im öffentlichen
Gebrauche seiner Vernunft, genießt einer uneingeschränkten
Freiheit, sich seiner eigenen Vernunft zu bedienen und in seiner eigenen
Person zu sprechen. Denn daß die Vormünder des Volks (in geistlichen
Dingen) selbst wieder unmündig sein sollen, ist eine Ungereimtheit,
die auf Verewigung der Ungereimtheiten hinausläuft.
Aber sollte nicht eine Gesellschaft von Geistlichen, etwa eine Kirchenversammlung
oder eine ehrwürdige Classis (wie sie sich unter den Holländern
selbst nennt), berechtigt sein, sich eidlich auf ein gewisses unveränderliches
Symbol zu verpflichten, um so eine unaufhörliche Obervormundschaft
über jedes ihrer Glieder und vermittelst ihrer über das Volk
zu führen und diese so gar zu verewigen? Ich sage: das ist ganz unmöglich.
Ein solcher Kontrakt, der auf immer alle weitere Aufklärung vom Menschengeschlechte
abzuhalten geschlossen würde, ist schlechterdings null und nichtig;
und sollte er auch durch die oberste Gewalt, durch Reichstage und die
feierlichsten Friedensschlüsse bestätigt sein. Ein Zeitalter
kann sich nicht verbünden und darauf verschwören, das folgende
in einen Zustand zu setzen, darin es ihm unmöglich werden muß,
seine (vornehmlich so sehr angelegentliche) Erkenntnisse zu erweitern,
von Irrtümern zu reinigen und überhaupt in der Aufklärung
weiterzuschreiten. Das wäre ein Verbrechen wider die menschliche
Natur, deren ursprüngliche Bestimmung gerade in diesem Fortschreiten
besteht; und die Nachkommen sind also vollkommen dazu berechtigt, jene
Beschlüsse, als unbefugter und frevelhafter Weise genommen, zu verwerfen.
Der Probierstein alles dessen, was über ein Volk als Gesetz beschlossen
werden kann, liegt in der Frage: ob ein Volk sich selbst wohl ein solches
Gesetz auferlegen könnte? Nun wäre dieses wohl, gleichsam in
der Erwartung eines bessern, auf eine bestimmte kurze Zeit möglich,
um eine gewisse Ordnung einzuführen: indem man es zugleich jedem
der Bürger, vornehmlich dem Geistlichen, frei ließe, in der
Qualität eines Gelehrten öffentlich, d. i. durch Schriften,
über das Fehlerhafte der dermaligen Einrichtung seine Anmerkungen
zu machen, indessen die eingeführte Ordnung noch immer fortdauerte,
bis die Einsicht in die Beschaffenheit dieser Sachen öffentlich so
weit gekommen und bewähret worden, daß sie durch Vereinigung
ihrer Stimmen (wenngleich nicht aller) einen Vorschlag vor den Thron bringen
könnte, um diejenigen Gemeinden in Schutz zu nehmen, die sich etwa
nach ihren Begriffen der besseren Einsicht zu einer veränderten Religionseinrichtung
geeinigt hätten, ohne doch diejenigen zu hindern, die es beim alten
wollten bewenden lassen. Aber auf eine beharrliche, von niemanden öffentlich
zu bezweifelnde Religionsverfassung auch nur binnen der Lebensdauer eines
Menschen sich zu einigen, und dadurch einen Zeitraum in dem Fortgange
der Menschheit zur Verbesserung gleichsam zu vernichten und fruchtlos,
dadurch aber wohl gar der Nachkommenschaft nachteilig zu machen ist schlechterdings
unerlaubt. Ein Mensch kann zwar für seine Person und auch alsdann
nur auf einige Zeit in dem, was ihm zu wissen obliegt, die Aufklärung
aufschieben; aber auf sie Verzicht zu tun, es sei für seine Person,
mehr aber noch für die Nachkommenschaft, heißt die heiligen
Rechte der Menschheit verletzen und mit Füßen treten. Was aber
nicht einmal ein Volk über sich selbst beschließen darf, das
darf noch weniger ein Monarch über das Volk beschließen; denn
sein gesetzgebendes Ansehen beruht eben darauf, daß er den gesamten
Volkswillen in dem seinigen vereinigt. Wenn er nur darauf sieht, daß
alle wahre oder vermeinte Verbesserung mit der bürgerlichen Ordnung
zusammenbestehe, so kann er seine Untertanen übrigens nur selbst
machen lassen, was sie um ihres Seelenheils willen zu tun nötig finden;
das geht ihn nichts an, wohl aber zu verhüten, daß nicht einer
den andern gewalttätig hindere, an der Bestimmung und Beförderung
desselben nach allem seinen Vermögen zu arbeiten. Es tut selbst seiner
Majestät Abbruch, wenn er sich hierin mischt, indem er die Schriften,
wodurch seine Untertanen ihre Einsichten ins reine zu bringen suchen,
seiner Regierungsaufsicht würdigt, sowohl wenn er dieses aus eigener
höchsten Einsicht tut, wo er sich dem Vorwurfe aussetzt: Caesar
non est supra grammaticos, als auch und noch weit mehr, wenn er
seine oberste Gewalt soweit erniedrigt, den geistlichen Despotism einiger
Tyrannen in seinem Staate gegen seine übrigen Untertanen zu unterstützen.
Wenn denn nun gefragt wird: leben wir jetzt in einem aufgeklärten
Zeitalter? so ist die Antwort: Nein, aber wohl in einem Zeitalter der
Aufklärung. Daß die Menschen,
wie die Sachen jetzt stehen, im ganzen genommen, schon imstande wären
oder darin auch nur gesetzt werden könnten, in Religionsdingen sich
ihres eigenen Verstandes ohne Leitung eines andern sicher und gut zu bedienen,
daran fehlt noch sehr viel. Allein, daß jetzt ihnen doch das Feld
geöffnet wird, sich dahin frei zu bearbeiten und die Hindernisse
der allgemeinen Aufklärung oder des Ausganges aus ihrer selbstverschuldeten
Unmündigkeit allmählich weniger werden, davon haben wir doch
deutliche Anzeigen. In diesem Betracht ist dieses Zeitalter das Zeitalter
der Aufklärung oder das Jahrhundert FRIEDERICHs.
Ein Fürst, der es seiner nicht unwürdig findet zu sagen, daß
er es für Pflicht halte, in Religionsdingen
den Menschen nichts vorzuschreiben, sondern ihnen darin volle Freiheit
zu lassen, der also selbst den hochmütigen Namen der Toleranz
von sich ablehnt, ist selbst aufgeklärt und verdient von der dankbaren
Welt und Nachwelt als derjenige gepriesen zu werden, der zuerst das menschliche
Geschlecht der Unmündigkeit, wenigsten von seiten der Regierung,
entschlug und jedem frei ließ, sich in allem, was Gewissensangelegenheit
ist, seiner eigenen Vernunft zu bedienen. Unter ihm dürfen verehrungswürdige
Geistliche, unbeschadet ihrer Amtspflicht, ihre vom angenommenen Symbol
hier oder da abweichenden Urteile und Einsichten in der Qualität
der Gelehrten frei und öffentlich der Welt zur Prüfung darlegen;
noch mehr aber jeder andere, der durch keine Amtspflicht eingeschränkt
ist. Dieser Geist der Freiheit breitet sich auch außerhalb aus,
selbst da, wo er mit äußeren Hindernissen einer sich selbst
mißverstehenden Regierung zu ringen hat. Denn es leuchtet dieser
doch ein Beispiel vor, daß bei Freiheit für die öffentliche
Ruhe und Einigkeit des gemeinen Wesens nicht das mindeste zu besorgen
sei. Die Menschen arbeiten sich von selbst nach und nach aus der Rohigkeit
heraus, wenn man nur nicht absichtlich künstelt, um sie darin zu
erhalten.
Ich habe den Hauptpunkt der Aufklärung, d.i. des Ausganges der Menschen
aus ihrer selbstverschuldeten Unmündigkeit, vorzüglich in Religionssachen
gesetzt, weil in Ansehung der Künste und Wissenschaften unsere Beherrscher
kein Interesse haben, den Vormund über ihre Untertanen zu spielen,
überdem auch jene Unmündigkeit, so wie die schädlichste,
also auch die entehrendste unter allen ist. Aber die Denkungsart eines
Staatsoberhaupts, der die erstere begünstigt, geht noch weiter und
sieht ein: daß selbst in Ansehung seiner Gesetzgebung
es ohne Gefahr sei, seinen Untertanen zu erlauben, von ihrer eigenen Vernunft
öffentlichen Gebrauch zu machen
und ihre Gedanken über eine bessere Abfassung derselben, sogar mit
einer freimütigen Kritik der schon gegebenen, der Welt öffentlich
vorzulegen; davon wir ein glänzendes Beispiel haben, wodurch noch
kein Monarch demjenigen vorging, welchen wir verehren.
Aber auch nur derjenige, der, selbst aufgeklärt, sich nicht vor Schatten
fürchtet, zugleich aber ein wohldiszipliniertes zahlreiches Heer
zum Bürgen der öffentlichen Ruhe zur Hand hat, - kann das
sagen, was ein Freistaat nicht wagen darf: Räsonniert,
soviel ihr wollt, und worüber ihr wollt; nur gehorcht! So
zeigt sich hier ein befremdlicher, nicht erwarteter Gang menschlicher
Dinge; sowie auch sonst, wenn man ihn im großen betrachtet, darin
fast alles paradox ist. Ein größerer Grad bürgerlicher
Freiheit scheint der Freiheit des Geistes
des Volks vorteilhaft und setzt ihr doch unübersteigliche Schranken;
ein Grad weniger von jener verschafft hingegen diesem Raum, sich nach
allem seinen Vermögen auszubreiten. Wenn denn die Natur unter dieser
harten Hülle den Keim, für den sie am zärtlichsten sorgt,
nämlich den Hang und Beruf zum freien
Denken, ausgewickelt hat: so wirkt dieser allmählich zurück
auf die Sinnesart des Volks, (wodurch dies der Freiheit
zu handeln nach und nach fähiger wird), und endlich auch sogar
auf die Grundsätze der Regierung,
die es ihr selbst zuträglich findet, den Menschen, der nun mehr
als Maschine ist, seiner Würde gemäß zu behandeln.¹
| Königsberg in Preußen, den 30. September 1784. | I. Kant. |
¹ In den Büschingschen Wöchentlichen Nachrichten vom 13. Sept. lese ich heute den 30. ebendess. die Anzeige der Berlinischen Monatsschrift von diesem Monat, worin des Herrn MENDELSSOHN Beantwortung ebenderselben Frage angeführt wird. Mir ist sie noch nicht zu Händen gekommen; sonst würde sie die gegenwärtige zurückgehalten haben, die jetzt nur zum Versuche dastehen mag, wiefern der Zufall Einstimmigkeit der Gedanken zuwege bringen könne.