


Von den Schreibstuben zum Buchdruck
Vor Erfindung des Buchdrucks wurde Texte durch Abschreiben vervielfältigt
und als Handschriften verkauft oder zum Zwecke erneuter Abschrift aus
den Klosterbibliotheken
ausgeliehen. Später organisierten neben den Klöstern die Universitäten
das Abschreiben und die Ausleihe von
wissenschaftlichen, theologischen und zunehmend auch volkssprachlichen
Werken. Als sich die Kreise der Interessierten im Spätmittelalter erweiterten,
etablierten sich Händler, die Schreibstuben
unterhielten und diese Abschriften vertrieben.
Da es zunächst nur wenige Menschen gab, die des Lesens kundig waren, wurden
in der Frühzeit des Buchdrucks noch nicht viele Bücher hergestellt. Es
zeigte sich aber bald, dass die von JOHANNES GUTENBERG (Bild 1) erfundene Technik
des Druckens mit beweglichen, in Blei gegossenen Lettern ein sehr
effektives Vervielfältigungsverfahren war. Damit konnte ein Vielfaches
dessen hergestellt werden, was ein Schreiber schaffte.
Buchdruck und Kirche
Zunächst war die Kirche der Hauptauftraggeber
der ersten Drucker. Mit GUTENBERGs
Lettern wurden 1454/55 Tausende Ablassbriefe im Auftrag der katholischen
Kirche hergestellt. Von der 42-zeiligen GUTENBERG-Bibel wurden 1453/1454
insgesamt 140 Exemplare gedruckt. Der Bedarf an Gebrauchsliteratur stieg
gegenüber theologischen Schriften sprunghaft an und so machten vor allem
juristische Werke bald den Hauptanteil der Produktion der Druckwerkstätten
(Bild 2) aus.
Die ersten Druckerzeugnisse aus der Zeit von 1445 bis 1500 nennt man Inkunabeln,
Wiegendrucke.
Während GUTENBERG seine angestammte Werkstatt wegen geschäftlicher Querelen aufgeben musste, sorgten seine einstigen Mitarbeiter für die Verbreitung der Buchdruckerkunst. Im 15. Jahrhundert entstanden Buchdruckerzentren in
Buchdruck und Humanismus
Die Bewegung des Humanismus
im 16. Jahrhundert machte sich den Buchdruck zunutze und verhalf dem Gewerbe
zugleich zu einem Aufschwung. Das Interesse an Autoren der römischen und
griechischen Antike kurbelte den Buchdruck und den Buchmarkt an.
Gedruckt wurden u. a.
Drucker-Verleger
Es bildete sich der Typ des gebildeten Drucker-Verlegers
heraus, der die Werke nicht nur technisch, sondern auch editorisch betreuen
konnte:
Führende Humanisten wie PHILIPP MELANCHTON und ERASMUS VON ROTTERDAM betätigten sich als Herausgeber und Korrektoren.
Die rasche Verbreitung der Reformation wäre ohne die Buchdruckerkunst nicht denkbar gewesen. Die theologischen Auseinandersetzungen von Reformation und Gegenreformation fanden zum großen Teil mittels gedruckter Flugblätter statt. Die 4 000 Exemplare von LUTHERs Schrift "An den christlichen Adel deutscher Nation" (1520) waren innerhalb weniger Tage vergriffen. Ebenso reißenden Absatz fanden die 3 000 Exemplare von LUTHERs Übersetzung des Neuen Testaments. Dessen weite Verbreitung durch den Buchdruck trug dazu bei, dass die sprachbildende Kraft des Lutherdeutschen seine überwältigende Wirkung entfalten konnte.
Buchvertrieb
Anfangs übernahmen den Buchvertrieb
reisende Buchführer, sogenannte Kolporteure. Schon um 1500 gab es jedoch
auch erste ortsansässige Sortimentsbuchhändler.
In Frankfurt am Main fanden schon im 15. Jahrhundert zwei Buchmessen
statt, eine im Frühjahr zu Ostern, eine im Herbst zu Michaelis. Anlässlich
dieser Messen wurden Kataloge gedruckt, die das Buchangebot des jeweiligen
Halbjahres enthielten.
Im Zuge der Aufklärung und mit der Ablösung des Tauschhandels durch den
Nettohandel stieg allerdings Leipzig zur wichtigsten Messestadt auf und
machte Frankfurt den Rang streitig. Der letzte Frankfurter Messkatalog
erschien 1750.
Zensur
Zum Niedergang der Frankfurter Messe trugen auch die strengen Zensurbestimmungen
der kaiserlichen Buchkommission bei. Die Kommission der Leipziger Messe
handhabte die Zensurvorschriften offenbar großzügiger. Bereits 1479 hatte
der Papst die Kölner Universität mit der Fahndung
nach ketzerischen Schriften und deren Verbot beauftragt. Eine Vorzensur
ließ sich allerdings nicht durchsetzen und so gab Papst PAUL IV. 1559
einen Index verbotener Bücher ("Index
librorum prohibitorum", auch "Index Romanus") heraus. Der Index
erlebte Neuauflagen bis 1948 und hatte bis 1966 Rechtskraft.
1815 unternahmen der Weimarer Verleger FRIEDRICH JOHANN JUSTIN BERTUCH
und der Stuttgarter Verleger FRIEDRICH COTTA einen Vorstoß in Richtung
Abschaffung der Zensur
und Gewährung von Pressefreiheit. Durch die Karlsbader Beschlüsse nach
der Ermordung KOTZEBUEs durch einen Burschenschaftler wurden die Zensurmaßnahmen
jedoch bis 1848 enorm verschärft.
Kampf gegen Raubdrucke
Obgleich die Landesherren dazu übergingen, Druckprivilegien zu vergeben,
konnte das an der unübersehbaren Flut von Raubdrucken
wenig ändern. Mit der Aufklärung bildete sich allmählich ein Verständnis
von geistigem Eigentum heraus, das im 19. Jahrhundert dann zur Festlegung
von Urheberrechten führte. Bis dahin war den Verlegern und vor allem
den Autoren erheblicher materieller und ideeller Schaden entstanden, da
geistiges Eigentum keinen wirksamen Rechtsschutz genoss. Zwar trugen auch
die Nachdrucker zur Verbreitung der literarischen Bildung bei und waren
zum Teil sogar, wie in Österrreich JOHANN THOMAS VON TRATTNER, mit fürstlichen
Privilegien ausgestattet, um dem Landesherren Einfuhrkosten für Literatur
zu ersparen. Sie waren jedoch in der Zunft der Verlagsbuchhändler nicht
gut angesehen. In Leipzig blieben die Nachdrucker
von der Messe ausgeschlossen, dort hatte der rührige Verlagsbuchhändler
PHILIPP ERASMUS REICH 1765 die "Buchhandelsgesellschaft in Deutschland"
ins Leben gerufen. Diese Vereinigung von 56 angesehenen Buchhändlern organisierte
den Selbstschutz vor Nachdrucken, indem
jeder Fall dem Sekretär REICH zur Kenntnis gebracht werden sollte. Für
REICH definierte sich das Eigentumsrecht des Verlegers am Manuskript durch
dessen Erwerb und nicht durch das vom Fürsten erteilte "Privilegium".
REICH erwirkte für Sachsen 1773 ein Verkaufsverbot
für Nachdrucke und der Berliner Verleger FRIEDRICH NICOLAI dasselbe
1794 für Preußen. Das sächsische Buchwesen war das fortschrittlichste
in Deutschland. Hier wirkten nicht nur tüchtige Männer wie der schon erwähnte
Verlagsbuchhändler PHILIPP ERASMUS REICH, seine Kollegen JOHANN GOTTLOB
IMMANUEL BREITKOPF und JOACHIM GÖSCHEN, hier waren auch die Zunftgesetze
lockerer als in anderen deutschen Staaten und ließen in gewissen Grenzen
ökonomischen Wettbewerb zu. Die Zunftgesetzgebung erlaubte auch, dass
sich verschiedene Gewerbe wie
unter einem Dach vereinen konnten und sehr starke, wirtschaftlich autarke Firmen bildeten. Leipzig war eine traditionsreiche Handels- und Universitätsstadt, geprägt von wirtschaftlichem und geistigem Liberalismus, und bot somit die günstigsten Voraussetzungen für ein blühendes Buchgewerbe. Um 1780 kam ein Schriftsteller auf 170 Einwohner, in Berlin war es im Vergleich einer auf 675 Einwohner.
Autoren und ihr Marktwert
Wie für die Reformation war für die Ideen der Aufklärung das Hauptverbreitungsinstrument
die Literatur und somit der Buchdruck. Damals erst begannen sich die Autoren
auch für poetische Werke honorieren zu lassen. Bis dahin war es unüblich,
die erhabenen Erzeugnisse der Poesie in Geld aufzurechnen. Nur den Autoren
wissenschaftlicher Werke hatten die Verleger gewöhnlich Honorare
gezahlt, den Dichtern sollte allein das Gedrucktwerden
Ehre genug sein. Es lag mehr oder weniger im Ermessen des Verlegers,
ob und welches Honorar er dem Autor zahlte. Führende Autoren wie LESSING
und WIELAND verteidigten das moralische Recht des Autors auf Honorierung.
ADOLF FREIHERR VON KNIGGE hingegen wollte das Bücherschreiben nur als
Nebenbeschäftigung in Mußestunden gelten lassen und keinesfalls als Gelderwerb.
Das Berufsbild des freien Autors, des "Poetenstandes" (Bild 4), also
des Autors, der von seinen Schriften leben konnte, begann sich erst herauszubilden.
Die Autoren waren meist im Staatsdienst angestellt oder Lehrer und Professoren.
Der große GOETHE stand bei seinem Weimarer Fürsten als Beamter in Diensten
und bestritt von diesem nicht unbeträchtlichen Einkommen seinen Lebensunterhalt.
Dabei lag GOETHEs Verdienst aus seinen Honoraren mit 15 Reichstalern pro
Bogen weit oberhalb des üblichen Satzes, der sich um 4 Reichstaler pro
Druckbogen bewegte. CHRISTIAN FÜRCHTEGOTT GELLERT, der in Leipzig von
seinem bescheidenen Gehalt als Professor für Poesie und Beredsamkeit lebte,
war zu seiner Zeit ein gefeierter Autor, erhielt aber für seine viel gelesenen
Fabeln nur 1,3 Reichstaler pro Druckbogen und machte seinen Verleger WENDLER
zu einem reichen Mann. Der berühmte "Messias"-Dichter KLOPSTOCK
bekam anfangs auch nur zwischen einem oder zwei Reichsthalern, zusätzlich
stattete sein Verleger ihn mit einem Anzug aus. Verbindliche
Honorarregelungen gab es nicht, letztlich war das Honorar eine
Sache der Verhandlung und Vereinbarung zwischen Verleger und Autor und
hatte mit dessen Marktwert zu
tun. Für die beliebten Almanache und gut verkäuflichen Romane wurden vergleichsweise
hohe Honorare gezahlt. Die Diskrepanz zwischen den ärmlichen Dichtersalären
und der Wohlhabenheit mancher Verleger und Buchhändler war auffallend.
Aus diesem Grunde versuchten Autoren immer wieder, unter ihnen auch KLOPSTOCK,
WIELAND und LESSING, durch Selbstverlag
ihre geschäftlichen Nachteile zu begrenzen. Manche Autoren versuchten
über Subskription Leser zu gewinnen.
Sie warben mit Ankündigungen für ihre Bücher Käufer, die sich mit ihrer
Unterschrift zur Abnahme einer bestimmten Anzahl von Exemplaren verpflichteten.
Doch diese Wege erwiesen sich als ebenso wenig erfolgreich wie gemeinschaftliche
Verlagsunternehmungen von Autoren, beispielsweise die Dessauer
Buchhandlung der Gelehrten (1781-1785). Das Büchermachen war,
über seine geistige Natur und moralische Zielrichtung hinaus, ein Gewerbe.
Die Autoren mussten eingestehen, dass es ihnen
fehlte, um erfolgreich Bücher herzustellen und zu vertreiben.
Am Ende des 18. Jahrhunderts hatte sich der
kapitalistische Buchmarkt voll herausgebildet.
Buchproduktion und Vertrieb, anfangs noch in einer Hand beim Verlagsbuchhändler,
begannen sich zu trennen. Es entstanden um die Mitte des Jahrhunderts
viele neue Verlagshäuser und eine große Zahl von Buchhändlern kümmerte
sich um den Absatz. Die Existenz als freier
Schriftsteller, unabhängig von der Gunst fürstlicher Mäzene, wurde
möglich. Das Buch war zur Ware geworden, Angebot und Nachfrage regulierten
den Buchmarkt. Der Qualitätsverlust in der Massenliteratur wurde einerseits
beklagt, andererseits war die Kommerzialisierung des Buchmarkts die Voraussetzung
dafür, dass sich eine literarische Öffentlichkeit herausbildete, an der
nicht nur die gebildeten und gehobenen Stände teilhatten. Mit der Einrichtung
von Leihbibliotheken bekamen auch die unteren Schichten Zugang
zur Literatur. Freilich orientierte sich der Buchmarkt auf die populären
Genres. Einträglich waren Erbauungsliteratur
und nach erfolgreichen Grundmustern verfertigte Trivialromane,
etwa die Ritter- und Schauerromane. Die Taschenbücher, Musenalmanache
und Moralischen Wochenschriften verkauften sich ebenfalls gut. RUDOLF
ZACHARIAS BECKERs "Not- und Hilfsbüchlein für den Landmann"
(1788) wurde bis 1811 eine Million Mal abgesetzt. Einer der kommerziell
erfolgreichsten Schriftsteller seiner Zeit war AUGUST LAFONTAINE, der
über 150 Romane veröffentlichte (zum Teil mehrbändige) und dabei durchaus
nicht vor Wiederholungen zurückschreckte. Bücherfabrikanten wie er passten
sich den Markterfordernissen
an und konnten ohne Not von der Schriftstellerei leben.
Buchgewerbe
Buchgewerbe: Zu Beginn des
Buchdrucks waren Werke noch hauptsächlich in lateinischer Sprache erschienen.
Um 1700 wurden bereits genauso viele deutschsprachige wie lateinische
Bücher gedruckt, 1715 bereits doppelt so viele deutschsprachige wie lateinische
und 1735 waren 75 % der Gesamtproduktion deutschsprachige Publikationen.
Nicht mehr theologische und religiöse Literatur machte den Hauptanteil
aus (Rückgang von 43% im Jahr 1700 auf 29 % im Jahr 1750), vielmehr erlangten
Naturwissenschaften und Philosophie (1800: 40 %) sowie Belletristik (1800:
27 %) enormen Zuwachs. Populärwissenschaftliche und poetische Schriften
verhalfen dem Buchmarkt zum Auftrieb. Im Buchhandel war seit Mitte des
16. Jahrhunderts der Tauschhandel,
das heißt der Tausch Bogen gegen Bogen, üblich gewesen. Die Buchhändler
tauschten untereinander die Druckbögen nach Menge, egal welchen Inhalts
die Werke waren. Grundlage für dieses Geschäft war die Einheit
von Verlag und Sortimentsbuchhandel. Es funktionierte bei Schriften
theologischen und wissenschaftlichen Inhalts, wurde aber unausgewogen,
als poetische Werke immer mehr den Buchdruck bestimmten. Oftmals passierte
es, dass ein Buchhändler ein gut gehendes literarisches Werk gegen einen
theologischen Ladenhüter eintauschte, auf dem er dann sitzen blieb. In
der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts begannen sich die oben schon beschriebenen
modernen Formen des kapitalistischen Buchmarktes herauszubilden. Der Leipziger
Verlagsbuchhändler PHILIPP ERASMUS REICH hatte daran entscheidenden Anteil.
Auf sein Betreiben wurde der Tauschhandel durch den Barhandel,
auch Nettohandel genannt,
abgelöst. Vorreiter in diesem Verfahren waren die sächsischen und preußischen
Buchhändler. Sie bezahlten Bücher nach ihrem
geschätzten Marktwert, d. h., gefragte Werke auf hohem wissenschaftlichen
oder künstlerischen Niveau, die auch gut ausgestattet waren, erzielten
hohe Preise. REICH zahlte seinen Autoren höhere Honorare als allgemein
üblich. Die norddeutschen Buchhändler gingen dazu über, Bücher nur gegen
Barzahlung oder Kredit abzugeben. Damit waren die Reichsbuchhändler der
süddeutschen Regionen und der Schweiz und Österreichs nicht einverstanden
und ein jahrelanger Streit entbrannte. Man einigte sich 1788 schließlich
auf den im Wesentlichen heute noch gültigen Konditionshandel
mit dem Recht der Rückgabe und dem Buchhändlerrabatt bei Weiterverkauf.
Buchpreisbindung
Der Leipziger Verleger GEORG JOACHIM GÖSCHEN machte den Vorschlag, Bücher
an den Kunden zu demselben Preis wie an den Buchhändler abzugeben und
bereitete damit der noch heute gültigen Buchpreisbindung
den Weg.
Börsenverein des deutschen Buchhhandels
FRIEDRICH PERTHES verfasste 1816 die Schrift "Der deutsche Buchhandel
als Bedingung des Daseyns einer deutschen Literatur" und erreichte
damit eine erhebliche Eindämmung des Nachdruckunwesens. 1825 erwirkte
er die Gründung
des "Börsenvereins des deutschen Buchhhandels" und hatte
damit die bis heute fortbestehende nationale Standesorganisation der deutschen
Buchhändler und Verleger geschaffen.