
Mit dem Begriff des Spielmanns (althochdeutsch "spiliman"; mittelhochdeutsch "spilman"; niederdeutsch "spelman") und seinen Wandlungen verbindet sich die Geschichte des Musikerstandes und die Herausbildung des modernen Berufsmusikertums. Obwohl die weibliche Form "Spielfrau" bzw. "Spielweib" bekannt ist, waren Frauen in diesem Berufsstand jedoch die Ausnahme.
Zum Begriff des Spielmanns
Der Begriff Spielmann
ist im 8. Jh. das erste Mal nachweisbar. Bis zum 13. Jh. wurde
er sehr unspezifisch gebraucht. Im Vordergrund standen die "Kunst
der Unterhaltung" und die Nichtsesshaftigkeit dieses Berufsstandes.
Erst danach rückte der Aspekt des Musizierens in den Mittelpunkt.
Der Berufsstand war allerdings nun mit der Bedeutung des "Niederen",
dem Volk und "Pöbel" verhaftet, da die "höheren"
Musiker bei Hof und bei den Städten fest angestellt waren.
Nichtsesshafte Spielleute
und sesshafte Musiker
standen sich gegenüber. Die Musiker waren mit ihrer Kunst in die
repräsentativen Funktionen des Hofes und in die höfischen Zeremonien,
als Pauker und Trompeter in den Militärdienst, als Begleitung in
den Gottesdienst der Kirchen oder in die Rituale der weltlichen Feiertage
fest eingebunden (Bild 1) Die Spielleute lebten demgegenüber
von Zulaufpublikum, dem sie zu Tanz und Unterhaltung aufspielten. Dieser
Gegensatz hat bis in die Gegenwart hinein in der Gegenüberstellung
von "E"(ernste)-Musik und "U"(Unterhaltungs-)-Musik
seine Spuren hinterlassen.
Im 16. und 17. Jh. war das Aufspielen zu Tanz und Unterhaltung,
bei Hochzeiten und privaten Feiern "Privileg" der Stadt- und
Ratsmusiker. Der Begriff rückte "Spielleute" damit in der
Nähe des Volksmusikers und an die Schwelle zum Berufsmusiker. Spielleute
wurden den "ernsthaft" tätigen Berufsmusikern gegenübergestellt,
obwohl auch sie ihren Lebensunterhalt durch Musizieren bestritten. Im
18. Jh. wurde der Begriff dann aufgehoben. Seither wird von Musikanten
gesprochen. Diese Bezeichnung verweist auf eine immer noch bestehende
Unterscheidung von dem für die "Tonkunst" zuständigen
Musiker.
"Spielmann" hat noch eine weitere, bis in die Gegenwart erhaltene
Bedeutung. In der Militärmusik
werden als "Spielleute" die Trommler und Pfeifer bezeichnet,
ein Relikt des Begriffsgebrauchs im Mittelalter. Die nach ihrem Vorbild
gebildeten zivilen "Spielmannszüge" aus Trommlern und Pfeifern
spielten für die öffentliche Darstellung der um Mitglieder werbenden
Turnvereine wie auch der örtlichen Feuerwehren schon seit dem frühen
19. Jh. eine Rolle. Sie werden bis heute in vielen Regionen gepflegt.
Herausbildung der Spielleute
Die Spielleute hatten sich
im Zuge der Völkerwanderung (375-568) als nichtsesshafte
Musikerschaft herausgebildet. Sie zogen im Troß der Heerzüge
über Land. Als der Begriff im 8. Jh. auftauchte, bezog er sich
jedoch pauschal auf alle Fahrenden, die ihre "Künste" gegen
Entgelt anboten. Das verweist sowohl auf dem Umstand, dass allein mit
dem Musizieren ein Überleben nicht möglich war, aber auch auf
die Tatsache, dass die "Kunst der Unterhaltung" mehr verlangte
als nur die Fähigkeit, zum Tanz aufspielen zu können.
Im frühen Mittelalter waren die herumziehenden Musiker gezwungen,
die ganze Breite des musikalischen Repertoires abzudecken. Spielleute
lebten nicht nur von Jahrmärkten und Auftritten in Gastwirtschaften,
sondern auch vom "Hofieren".
Das heisst, sie wurden auch bei Hof beschäftigt, weil sich nur wenige
Höfe eigene ständige Ensembles leisten konnten oder kleine bestehende
Gruppen bei Bedarf durch herumziehende Spielleute ergänzt wurden.
Spielleute übernahmen aber auch Funktionen in den Kirchen und spielten
zu kirchlichen Feiertagen.
Zum Status
der mittelalterlichen Spielleute
Die Zahl der Spielleute im Mittelalter war beträchtlich, wovon die in einigen Städten erhaltenen
Rechnungen Zeugnis ablegen. Danach bewegte sich die Zahl der in einer einzigen
Stadt entlohnten Spielleute pro Saison zwischen 100 und 200. Zum 1397 in
Frankfurt am Main abgehaltenen Reichstag strömten nach einer zeitgenössischen
Quelle
"funftehalp hondert farender lude, so spellude,
pifer, dromper, sprecher unde farende schuoler"
in die Stadt.
Der Makel der Nichtsesshaftigkeit war insofern berufsbedingt, weil das zunächst noch begrenzte musikalische Repertoire und die nur rudimentäre Form der Berufsausbildung anhaltende Musikerfolge an einem Ort nahezu unmöglich machten. Daraus resultierte eine sehr problematische rechtliche und soziale Stellung der Spielleute. Da im Mittelalter von herumziehendem Gesindel aller Art eine reale Gefahr ausging, waren auch die fahrenden Berufe - nicht nur Musiker, auch eine Vielzahl von Handwerkern (Scherenschleifer, Töpfer, Kesselschmiede, Wurzelkrämer), ferner die Schausteller oder auch die fahrenden Geistlichen (Goliarden, Vaganten) - trotz ihrer teils großen Popularität verfemt und geächtet. Sie unterstanden als Fahrende zudem keiner Obrigkeit, weshalb sie den Herrschenden überall als gefährlich galten. Da die Spielleute außerhalb der mittelalterlichen Ordnung standen, waren sie ehr- und rechtlos. Das übertrug sich sogar auf die von ihnen gebrauchten Musikinstrumente. Ganz unten in der Hierarchie standen die für die Spielleute typischen Instrumente wie Sackpfeife (Dudelsack, Bild 2) und Drehleier, ganz oben - neben der durch die Kirche geweihten Orgel – stand die Trompete. Dieses Instrument erfüllte sowohl bei Hof wie im Militär eine wichtige Funktion. In manchen Regionen war den Spielleuten deshalb der Gebrauch der Trompete untersagt.
Ungeachtet ihrer offiziellen Ächtung wurden die Dienste der Spielleute
jedoch von den Städten, vom Adel und der Kirche gern in Anspruch
genommen. Ihrem Status nach waren sie aber - vor allem auch hinsichtlich
der Bezahlung - völlig von der Willkür ihrer Auftraggeber
abhängig.
In den Städten versuchte man zunehmend, den Risiken im Umgang mit
Fahrenden dadurch zu entgehen, dass sie ihnen innerhalb ihrer Stadtmauern
eine Perspektive anboten. So wurden Musiker als Türmer,
Stadtpfeifer )
oder Ratsmusiker sesshaft.
Im Hochmittelalter finden sich zunehmend Hinweise auf fest angestellte
Musiker, sowohl bei den Städten wie an den Fürstenhöfen.
Bildung von Bruderschaften
Die Spielleute versuchten die Risiken ihres Berufsstandes dadurch zu verringern,
daß sie sich in zunftähnlichen Vereinigungen zusammenschlossen,
den "Bruderschaften
der Spielleute". Das war eine
Selbstbezeichnung, die bewusst an die geistlichen Bruderschaften angelehnt
war, um den Makel der Nichtsesshaftigkeit auszugleichen. Die ersten solcher
Zusammenschlüsse muss es in Frankreich schon in der ersten Hälfte
des 11. Jh. gegeben haben. Die erste nachweisbare Gründung einer
solchen Spielleute-Vereinigung ist die 1288 in Wien ins Leben gerufene
Bruderschaft der "Nicolai-Zechbrüder" (mittelhochdeutsch
Zeche= Gewerk, Innung, Genossenschaft).
Den Bruderschaften stand ein Pfeiferkönig
vor, der vom Landesherrn eingesetzt wurde. Für das landesherrliche
"Privileg" der unbeeinträchtigten Berufsausübung,
das sogenannte "Pfeiferlehen", war von den Bruderschaften ein
Obolus zu entrichten. Dafür erwarb die Bruderschaft das Recht, dass
nur offiziell "bestellte" und von der Bruderschaft für
"spielberechtigt" erklärte Musikanten zur Musik aufspielen
durften und Verstöße durch die Landesherren geahndet wurden.
Der Pfeiferkönig fungierte als Mittler zwischen den Spielleuten und
den Landesherren, brachte Verstöße zur Anzeige und trieb den
Obulus ein. Einmal im Jahr, an den "Pfeifertagen", strömten
die Spielleute zusammen, um ihre Angelegenheiten zu regeln, "Pfeifergericht"
zu halten und Streitigkeiten zu schlichten bzw. durch den Pfeiferkönig
schlichten zu lassen. Auch verständigten sie sich über Regeln,
insbesondere über Entlohnungsregeln, gegen unlauteren Wettbewerb.
Sie gaben sich so eine Bruderschaftsordnung.
Diese Zusammenkünfte waren mit Darbietungen und Umzügen der
Spielleute verbunden und stellten zugleich einen Höhepunkt der Volksbelustigung
dar. Im elsässischen Rappoltsweiler (Ribeauville), wo jahrhundertelang
die Bruderschaft der elsässischen Spielleute
- eine der bedeutendsten im deutschsprachigen Raum - ihre Zusammenkünfte
abhielten, wird dieser Tradition bis heute durch jährliche Veranstaltung
eines historischen Pfeifertages gedacht.
Instrumentarium und Repertoire der
Spielleute
Spielleute waren in der Regel Multiinstrumentalisten.
Sie beherrschten mehrere Instrumente, um sich den Gegebenheiten flexibel
anpassen zu können. Beliebte Instrumente
der Spielleute waren zeitgenössischen Darstellungen zufolge Fiedel,
Flöten und Pfeifen, Schalmeien, Dudelsack, Drehleier, Hackbrett,
Laute, Trompeten und die unterschiedlichsten Schlaginstrumente. Erst im
17. Jh., als der Spielmann bereits vom "ernsthaften" Musiker
unterschieden wurde, kamen Berichte über Spielleute auf, die sich
als Instrumentalisten mit einem einzigen Instrument einen Namen gemacht
hatten. Sie waren in die Berichte eingegangen, weil sie aus dem Lager
der Spielleute in das der "ehrbaren" Musiker wechselten.
Das Repertoire der
Spielleute erstreckte sich von einstimmigen, häufig fantasievoll
ausgestalteten Spielweisen über Lieder - Lied ist ein Begriff,
der von daher im sprachlichen Umfeld von "Liederlichkeit" angesiedelt
ist - bis hin zur bäuerlichen Tanzmusik. Spielleute musizierten
schriftlos. Sie improvisierten nach festen Regeln und variierten durch
Tradition und Anlass vorgegebene Modelle. Die variierte Wiederholung war
ein wichtiges Gestaltungsmittel ihrer Darbietung. Doch sie machten sich
auch durch eigene Schöpfung einen Namen, wobei sie Anregungen aus
den unterschiedlichen regionalen Traditionen, mit denen sie in Berührung
kamen, aufgriffen.
Die Darbietungen erfolgten auf öffentlichen Plätzen, in Wirtshäusern
und auf Jahrmärkten. Sie waren den Berichten nach von lebhafter Mimik
und Gestik begleitet. Vielfach agierten die Spielleute zugleich als Possenreißer.
Oft war ihr Spiel mit akrobatischen Kunststücken versehen und wurde
so, ähnlich den späteren Virtuosen, zur allgemeinen Sensation.
Ende der Spielleute-Zeit
Die bunte Schar der Spielleute spielte im europäischen Kultur- und
Musikleben eine einzigartige Rolle. Sie sorgte für die überregionale
Verbreitung des regionalen Repertoires
an Tänzen und Liedern. Ihre Routen verliefen oft quer durch Europa,
wo sie Anregungen aufgriffen und weitergaben. Die Spielleute nahmen so
die volksmusikalischen Traditionen in ein berufsmusikalisches Umfeld auf
und bewahrten sie vor dem Vergessen.
Ihre Tätigkeit fand ein unerwartetes und jähes Ende. Mit der
Beseitigung der feudalabsolutistischen Herrschaftsform durch die französische
Revolution verschwanden auch die "Pfeiferlehen". Die schrittweise
Einführung der Gewerbefreiheit führte zu einem Wandel
des Musikerberufs mit seiner Einbindung in die fein abgestuften Privilegien
der Spielmannsbruderschaften, der Musikerzünfte
in den Städten, der Stadtpfeifereien und vertraglich bestallten Musikbeamten
bei Hof von Grund auf. In diesem Prozess verschwand mit dem Begriff
des Spielmanns dieser selbst. Ihm folgten die Wandermusikanten
mit Gewerbeschein und städtischen Musikgeschäfte.
Seit den 1980er-Jahren feiern historische Ensemble in der Art der mittelalterlichen Spielleute auf Historienmärkten, privaten Gesellschaften (Hochzeiten, Geburtstagen etc.) und Ortsjubiläen eine bemerkenswerte Renaissance. Vielfach haben sie einen romantisierend-nostalgischen Charakter. Oftmals stehen dahinter aber auch ernsthafte kulturhistorische Absichten, was sich auch im originalgetreuen Nachbau der Instrumente und in der Suche nach authentischem Repertoire niederschlägt.