Schon bevor die National Party im Jahr 1948 die politische Macht in Südafrika übernahm, existierten Gesetze, in denen Rassentrennung und -diskriminierung festgeschrieben wurden:
Die Apartheid-Gesetze nach dem Zweiten
Weltkrieg
In der Regierungszeit der National Party wurde
die Politik der Rassendiskriminierung durch weitere Gesetze
und Maßnahmen verschärft. Da sich die südafrikanischen
Weißen (Buren = Bauern) selbst als Afrikaner
oder Afrikaander titulierten, bezeichneten
sie die Schwarzen als Bantu, Blacks (oder höchst
geringschätzig als Kaffer).
Zu den gesellschaftlich einschneidendsten Gesetzen zählten:
| Der Prohibition
of Mixed Marriages Act (1949) Dieses Gesetz untersagte die Heirat zwischen weißen und Menschen anderer Rassen. In der Zeit von 1946 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes wurden lediglich 75 Mischehen registriert (zum Vergleich: 28.000 Eheschließungen unter Weißen). |
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| Der Immorality
Amendment Act (1950; erweitert 1957) verbot den außerehelichen
Sexualverkehr zwischen Weißen und Schwarzen. |
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| Der Population
Registration Act (1950) Mit diesem Gesetz wurde die Einrichtung eines nationalen Bevölkerungsregisters beschlossen, in dem die Rasse jedes südafrikanischen Bürgers vermerkt war. In Streitfällen entschied ein Race Classification Board über die Rassenzugehörigkeit. |
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| Der Group Areas
Act (1950) führte abgetrennte Wohngebiete für unterschiedliche
Rassen ein und erzwang den Wegzug von Einwohnern aus Wohnbezirken,
die anderen Rassen vorbehalten waren. |
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| Mit dem Separate
Representation of Voters Act (1951) und dem Zusatz von 1956
wurden die Coloured people aus dem allgemeinen
Wahlregister gestrichen. |
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| Der Prevention
of Illegal Squatting Act (1951) gab dem südafrikanischen
Minister of Native Affairs das Recht, Schwarze
von öffentlichem oder privatem Land zu vertreiben und in Siedlungslager
(establishment resettlement camps) umzuquartieren. |
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| Mit dem Bantu
Authorities Act (1951) wurde die Einrichtung der so genannten
homelands vorangetrieben, in die große
Teile der schwarzen Bevölkerung umsiedeln mussten. Die homelands
besaßen als abgeschlossene Siedlungsgebiete weitreichende Selbstverwaltung. |
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| Der Natives
Laws Amendment Act (1952) beschränkte die Zahl von Schwarzen,
denen ein dauerhaftes Wohnrecht in südafrikanischen Städten
zugestanden wurde. |
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| Natives (Abolition
of Passes and Co-ordination of Documents) Act (1952). Diese
so genannten Pass Laws zwangen die männlichen
schwarzen Bürger Südafrikas, sich jederzeit ausweisen zu
können. Im Ausweis waren neben Lichtbild, Geburtsort und anderen
persönlichen Daten auch Arbeitsnachweis, Steuerzahlungen und
Auseinandersetzungen mit der Polizei vermerkt. Der Aufenthalt in Städten
war schwarzen Bürgern nur mit Erlaubnis der lokalen Behörden
gestattet. |
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| Im Native Labour
(Settlement of Disputes) Act (1953) wurde der schwarzen Bevölkerung
das Streikrecht entzogen. |
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| Der Reservation
of Separate Amenities Act (1953) verschärfte die Rassentrennung
und Diskriminierung im öffentlichen Bereich. Hinweisschilder
mit den Aufschriften "Europeans (Whites,
Blankes) Only" und "Non-Europeans
Only" wurden installiert. |
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| Mit dem Extension
of University Education Act (1959) durften schwarze Studierende
keine den Weißen vorbehaltenen Universitäten besuchen. |
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| Der Promotion
of Bantu Self-Government Act (1959) klassifizierte die schwarze
Bevölkerung in acht ethnische Gruppen, die in jeweils eigenen,
selbstverwalteten homelands wohnen sollten. |
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| Der Bantu Homelands
Citizens Act (1970) nötigte alle südafrikanischen
Schwarzen, sich als Einwohner des ihrer ethnischen Gruppe zugewiesenen homeland registrieren zu lassen. |
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Durch den Bantu Education Act (1953) und die damit verbundene Einrichtung eines Black Education Department wurde ein eigener Lehrplan für schwarze Schülerinnen und Schüler beschlossen, der ihre Bildungs- und Berufschancen massiv beschränkte. |
Rassistische Maßnahmen
Zur Umsetzung der diskriminierenden Gesetze ergriff die südafrikanische
Regierung eine Reihe von Maßnahmen, die vor allem der Bestimmung der Rassenzugehörigkeit dienten. Mit
Hilfe pseudo-wissenschaftlicher Tests wurden vier
Hauptgruppen (Weiße, Schwarze, Inder und Farbige) unterschieden.
Einer dieser Tests bestand darin, sich mit einem Kamm durch das Haar zu
fahren. Blieb der Kamm stecken, so galt dies als Indikator für die
Zugehörigkeit zur schwarzen Rasse.
In zahlreichen Fällen wurden die vorgenommenen Klassifizierungen
im Nachhinein wieder revidiert. 1984 wurden
518 Farbige als Weiße,
zwei Weiße als Chinesen,
ein Weißer als Inder, einer als Farbiger und
89 Farbige als Schwarze umdeklariert.
Besonders kurios ist das Beispiel von VIC WILKINSON, der zunächst
als Mischling galt, dann der weißen Rasse zugeordnet wurde, später
zu den Farbigen zählte, dann wieder als Weißer und 1984 schließlich
als Farbiger registriert wurde.