
Das Oberhaus
Die Legislative liegt beim Monarchen und beim Zweikammerparlament, bestehend
aus
Einem wesentlichen Grundprinzip des britischen Verfassungslebens folgend genießt das Parlament unbedingte Souveränität. Seinen Beschlüssen haben sich Bürger und Staatsgewalt unbedingt zu fügen.
Dem Oberhaus gehören 687 Mitglieder an:
Bis zur Reform des House of Lords 1999 besaßen die Mitglieder des Erbadels (im Jahr 1999 über 750 Personen) das Recht auf Sitz und Stimme im Oberhaus. Dieses in der Öffentlichkeit wegen "mangelnder demokratischer Legitimation" umstrittene Erbprivileg wurde durch die Parlamentsreform im November 1999 abgeschafft, in der auch eine anzustrebende Verringerung der Sitze im Oberhaus auf 635 beschlossen wurde. Für einen Übergangszeitraum wird es allerdings noch 92 mit Erbprivilegien ausgestattete Oberhausmitglieder geben. Vorsitzender und Sprecher war bis 2003 der Lord Chancellor (Lordkanzler). Er gehörte zum Kabinett und war für die Ernennung bestimmter Richter zuständig.
Die das Oberhaus betreffenden Reformen haben dazu geführt, dass
künftig der neue Minister für Verfassungsangelegenheiten für
die Justizverwaltung zuständig sein wird. Die Lordoberrichter werden
- getrennt vom Oberhaus - den Kern eines neuen Obersten Gerichts
bilden, dessen Mitglieder auf Vorschlag einer unabhängigen Kommission
ernannt werden. Das Oberhaus soll wie das Unterhaus einen Sprecher erhalten,
der nicht der Exekutive angehört.
Die Mitwirkungsrechte des Oberhauses an der Gesetzgebung sind begrenzt und im Wesentlichen auf vier
Bereiche beschränkt:
Das Unterhaus
Die eigentlichen legislativen Befugnisse liegen beim Unterhaus. Es zählt 659 in allgemeiner Wahl auf fünf Jahre gewählte
Abgeordnete (Members of Parliament), wobei
England mit 529, Schottland mit 72, Wales mit 40 und Nordirland mit achtzehn
Sitzen vertreten sind. Es gilt das Mehrheitswahlrecht (pro Wahlkreis ein Sitz, den der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt).
Wahlberechtigt sind alle Bürger über 18 Jahre sowie sämtliche
in Großbritannien und Nordirland wohnenden, im Wählerverzeichnis
eingetragenen Bürger des Commonwealth. Seit 1928 existiert in Großbritannien das allgemeine Frauenwahlrecht. Kein Unterhausmandat dürfen ausüben: kirchliche Würdenträger
der Anglikaner, Presbyterianer und Katholiken, die Inhaber von Ministerialämtern (civil servants) sowie Mitglieder der Berufsarmee,
Polizisten, Richter und die Mitglieder des Oberhauses.
Als Sprecher und Vorsitzender des Unterhauses wird auf Empfehlung von Premierminister und Oppositionsführer der Speaker gewählt, dessen bis ins 13. Jahrhundert zurückreichendes Amt zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet. Eine weitere wichtige Aufgabe hat der Leader of the House, ein im Kabinettsrang stehender Abgeordneter, der dafür Sorge trägt, dass das Haus die Gesetzesvorgaben der Regierung umfassend und termingerecht behandelt. Hierzu arbeitet er mit den parlamentarischen Geschäftsführern, den "Einpeitschern" (whips) und der Oppositionsführung eng zusammen. Wegen der engen Verzahnung von Unterhausmehrheit und Regierung liegt die Hauptarbeit der parlamentarischen Kontrolle bei der Opposition, die durch besondere Rechte geschützt ist (z. B. bestimmt sie an neunzehn Tagen des Jahres die Parlamentsdebatten).
Die Exekutivgewalt
Die Exekutivgewalt liegt nominell bei der Krone, ausgeübt wird sie
de facto jedoch vom Kabinett unter Vorsitz des Premierministers. Er und
die von ihm vorgeschlagenen Minister werden vom Monarchen ernannt. Sie
müssen dem Unterhaus angehören. Die Regierung im weiteren Sinne (ministry) besteht aus etwa
100 Personen, von denen nur etwa 20 als Kabinett (cabinet) die engere Regierung bilden.
Zu den Personen, die dem Kabinett fest angehören, zählen neben dem Außen- und dem Innenminister sowie dem Schatzkanzler auch der Präsident des Geheimen Kronrates (Lord President), der Lordsiegelbewahrer (Lord Privy Seal) und der Kanzler des Herzogtums Lancaster. Die Stellung des Premierministers ist seit 1905 durch Zuerkennung eines besonderen protokollarischen Ranges (special precendence) hervorgehoben. Er bestimmt allein den Zeitpunkt vorzeitiger Wahlen. Als weiteres Organ existiert der Geheime Kronrat (Privy Council). Zu seinen 330 Mitgliedern gehören u. a. das Kabinett und andere von der Krone auf Vorschlag des Premierministers ernannte Personen. Als Plenum tritt er nur beim Tod des Monarchen zusammen. Zu seinen Aufgaben, die in Ausschüssen mit begrenzter Teilnehmerzahl wahrgenommen werden, gehört die Billigung von Regierungsverordnungen.
Das Parteiensystem
Aufgrund des uneingeschränkten Mehrheitswahlrechts besteht in Großbritannien
und Nordirland de facto ein Zweiparteiensystem. Der von traditionellen politischen Wertvorstellungen bestimmten Conservative
and Unionist Party steht die aus der Arbeiterbewegung hervorgegangene Labour Party gegenüber. Die Liberal
Party, die nach dem Ersten Weltkrieg den größten Teil
ihrer Wählerschaft an die Labour Party verlor, ging 1981 ein Wahlbündnis mit der Social
Democratic Party (SDP) ein. 1988 vereinigten sich beide Gruppierungen
zu den Social and Liberal Democrats, die seit
1990 Liberal Democrats heißen. Während
die Democratic Left (Nachfolgeorganisation
der Communist Party of Great Britain) nur geringen
politischen Einfluss hat, entwickelte sich die Green
Party (1973 als Ecology Party gegründet)
zu einer ernst zu nehmenden Kraft.
Gewerkschaften
Nach den Organisationsgrundsätzen der Gewerkschaften (Trade Unions) herrschen vier Haupttypen vor:
Hauptorgan ist der 1868 gegründete Trade Union Congress (TUC), dem ca. 76 Gewerkschaften mit rund 6,8 Mio. Mitgliedern angehören. Der jährlich gewählte General Council (45 Mitglieder) vertritt die Einzelgewerkschaften gegenüber Regierung und Öffentlichkeit. Eine besondere Rolle spielen die Gewerkschaften innerhalb der Labour Party, wo sie unter anderem über ihre Blockstimmen auf den Parteitagen die Politik der Partei stark beeinflussen. Außerdem bringen sie den Großteil der Parteieinnahmen auf. Der TUC ist Mitglied des Internationalen Bundes freier Gewerkschaften (IBFG) und des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB).