Produkte eines jeden Unternehmens werden insbesondere an ihrer Qualität
(Preis-Leistungs-Verhältnis) gemessen. Gute Qualität sichert
dem Unternehmen einen guten Ruf und im Allgemeinen eine gute Auftragslage. Erzeugen
Unternehmen "Zwischenprodukte" zur Weiterverarbeitung in anderen
Firmen, so ist die Einhaltung strenger Qualitätsvorgaben besonders
wichtig. Zumeist werden die Zwischenprodukte in Qualitätskategorien
(nach internen Kriterien) eingeteilt. Eine falsche oder fehlende Kennzeichnung
der jeweiligen Kategorie kann dem Unternehmen neben hohen finanziellen
Verlusten auch erhebliche Imageschäden zufügen.
Statistische Untersuchungen bieten die Möglichkeit, solchen Gefahren
vorausschauend zu begegnen.
Beispiel:
Ein großes Unternehmen stellt Garn für die Fertigung in Teppichfirmen
auf zwei verschiedenen Produktionsanlagen I und II – zu gleichen Anteilen
– her. Die modernere Anlage I produziert erfahrungsgemäß 5
% Ausschuss, die veraltete Anlage II produziert 10 % Ausschuss. Das Garn
wird in Containern zu je 1000 Garnrollen verpackt. Dabei etikettiert ein
Automat die Garnrollen der Anlage I als erste Qualität (QI), die
Garnrollen der Anlage II als zweite Qualität (QII). Die Container
werden nach Sichtkontrolle anschließend von Hand ebenso mit QI bzw.
QII etikettiert.
Durch zeitweiligen Ausfall des Etikettierungsautomaten ist die Qualität
der Garnrollen in einem Container nicht erkennbar. Es lässt sich
auch nicht mehr nachvollziehen, von welcher der beiden Produktionsanlagen
der Container bestückt worden ist. Ein Wirtschaftsmathematiker des
Unternehmens erhält daher den Auftrag, einen Vorschlag zu erarbeiten,
als welche Qualität Container mit zunächst nicht etikettierten
Garnrollen an Teppichfirmen verkauft werden können, sodass die Wahrscheinlichkeit
für Imageschäden des Unternehmens möglichst gering ist.
Lösung:
Der Container besitzt entweder die Qualität QII (
:
) oder die
Qualität QI (
:
). Unter dieser
Sicht – und bei häufigerem Auftreten derartiger Etikettierungsprobleme
– ist die Entscheidung für einen Alternativtest
angebracht. Wegen der möglicherweise erheblichen Imageschäden
bei einem irrtümlichen Verkauf als QI wird "QII" als Nullhypothese
mit dem Bestreben gewählt, die Nullhypothese mit einer sehr geringen
Irrtumswahrscheinlichkeit
– Fehler 1. Art – abzulehnen.
Die Zufallsgröße X beschreibe die Anzahl der Ausschuss-Garnrollen
in einer Stichprobe vom Umfang n. Die Zufallsgröße X darf als
binomialverteilt angenommen
werden:
Um die Prüfkosten niedrig zu halten, wird ein relativ geringer Stichprobenumfang
von n = 50 gewählt.
| Testkonstruktion: | |
[Alternativhypothese : ]; |
|
| Stichprobenumfang
n: n = 50; |
gewählte Irrtumswahrscheinlichkeit
: ![]() |
Zufallsgröße X: (bei wahrer Nullhypothese) |
|
Da (sehr) kleine Werte von X gegen die Nullhypothese
sprechen, wird der Alternativtest als (einseitiger)
linksseitiger Test konstruiert.
Nach dem Satz über das Ermitteln
des kritischen Werts X = k bei solchen Tests gilt:

Der Tabelle der summierten Binomialverteilung
entnimmt
man k = 1 und erhält somit als Ablehnungsbereich
.
Interpretation/Schlussfolgerung:
Enthält die Stichprobe höchstens eine Ausschuss-Garnrolle, so
wird der "Problem-Container" als QI verkauft (Ablehnung von
), ansonsten
erfolgt der Verkauf als QII (Annahme von
).
Durch die bei dem vorliegenden Alternativtest gewählte Irrtumswahrscheinlichkeit
ist der akzeptierte Höchstwert für den Fehler 1. Art mit
bereits bekannt.
Nach dem Satz über die Wahrscheinlichkeit
für den Fehler 1. Art gilt
und damit ist im vorliegenden Fall der "genaue Wert" dieses
Fehlers gemäß Tabelle der summierten Binomialverteilung
.
Analog erhält man nach dem Satz über die Wahrscheinlichkeit
für den Fehler 2. Art:

Die berechneten Wahrscheinlichkeiten für den Fehler 1. Art
und den Fehler 2. Art
belegen:
Nur in etwa 3,4 % aller Fälle würde man (bei dieser
Testkonstruktion) irrtümlich Garnrollen zweiter Qualität als
Garnrollen erster Qualität verkaufen. Umgekehrt würde man in
etwa 72,1 % aller Fälle irrtümlich Garnrollen erster Qualität
als Garnrollen zweiter Qualität verkaufen. Somit ist die Wahrscheinlichkeit,
dass dem Unternehmen Imageschäden entstehen, äußerst gering.
Geprüft werden müsste ggf. noch, wie sich (auf lange Sicht)
bei dieser Entscheidung die finanziellen Verluste entwickeln.