Ein statistischer
Test (auf signifikante Unterschiede), bei dem auf Stichprobenbasis über
die Beibehaltung der (einfachen oder zusammengesetzten) Nullhypothese
oder deren Ablehnung entschieden wird, heißt normaler Signifikanztest,
kurz: Signifikanztest.
Während bei einem Alternativtest
zwei (im Allgemeinen einfache) Hypothesen gegeben sind, von denen man eine – in
Abhängigkeit von der praktischen Bedeutsamkeit des Fehlers 1. Art – als Nullhypothese wählt, ist bei einem Signifikanztest nur eine (einfache
oder zusammengesetzte) Hypothese
gegeben. Als Nullhypothese
wird die gegebene Hypothese oder ihre Verneinung (Negation) gewählt
– in Abhängigkeit davon, bei welcher von beiden der Fehler
1. Art bezüglich des vorliegenden konkreten Sachverhalts von größerer
Bedeutung ist als der (im Allgemeinen nicht eindeutig zu berechnende) Fehler
2. Art.
In den folgenden Beispielen werden typische Entscheidungsfragen untersucht, für deren prüfstatistische Absicherung Signifikanztests üblich sind.
Beispiel 1:
Für eine beliebte Fernsehsendung eines Regionalsenders ist eine Einschaltquote
von 60 % ermittelt worden. Aufgrund eines Moderatorenwechsels vermutet
man, dass sich diese Quote verändert haben könnte. Bei einer
Befragung mittels TED ("Teledialog")
äußern 96 von 200 zufällig ausgewählten Fernsehzuschauern,
dass sie die Fernsehsendung regelmäßig sehen.
Es soll untersucht
werden, ob aus dem Befragungsergebnis (auf dem Signifikanzniveau
)
geschlussfolgert werden darf, dass sich die Einschaltquote verändert
hat.
Da keine weiteren Informationen zur möglichen Veränderung der
Einschaltquote vorliegen (höhere oder niedrigere Einschaltquote),
wird ein zweiseitiger
Signifikanztest konstruiert (denn im vorliegenden Fall sprechen sowohl
sehr große und als auch sehr kleine Werte der Zufallsgröße
X gegen die Nullhypothese).
|
Nullhypothese
:
; |
|
|
Stichprobenumfang n: n = 200;
|
Signifikanzniveau
:
. |
X: Anzahl derjenigen Zuschauer, die die Fernsehsendung einschalten (unter
200 Befragten);
(bei wahrer
Nullhypothese
)
Ermitteln des Ablehnungsbereiches
:

Linker Teilbereich: 
GemäßTabelle der summierten Binomialverteilung
ist diese
Ungleichung "letztmals" für den Wert
erfüllt.
Rechter Teilbereich:

GemäßTabelle der summierten Binomialverteilung
ist diese
Ungleichung "erstmals" für den Wert
erfüllt.
Als Ablehnungsbereich
folgt damit
.
Interpretation/Schlussfolgerung:
Da X = 96 und
,
kann die Nullhypothese abgelehnt werden. Das heißt: Es darf aus
dem Befragungsergebnis eine signifikant veränderte Einschaltquote
geschlussfolgert werden.
Beispiel 2:
Ein Supermarkt einer Kleinstadt gibt in einem Werbematerial an, dass mindestens
75 % aller Kunden, die Waschmittel kaufen, die preisgünstige Marke
"Tiefenrein" wählen. Von einer Mitarbeiterin der Verbraucherschutzzentrale
werden 100 Kunden des Supermarktes, die Waschmittel gekauft haben, nach
dem Zufallsprinzip befragt. 58 Kunden geben an, die Marke "Tiefenrein"
gekauft zu haben.
Es ist zu untersuchen, ob (auf dem Signifikanzniveau
) geschlussfolgert
werden darf, dass die Angabe im Werbematerial übertrieben hoch ist.
Da man eine zu hohe Prozentangabe vermutet, wird ein (einseitiger) linksseitiger
Signifikanztest konstruiert (denn beschreibt die Zufallsgröße
X die Anzahl der Käufer des Waschmittels "Tiefenrein",
so sprechen kleine Werte von X gegen die Nullhypothese).
|
Nullhypothese
:
; |
[Gegenhypothese
:
]; |
|
Stichprobenumfang n: n = 100;
|
Signifikanzniveau
:
. |
X: Anzahl derjenigen Kunden (von 100 Waschmittelkäufern), die das
Waschmittel "Tiefenrein" kaufen;
(bei wahrer
Nullhypothese
)
Ermitteln des Ablehnungsbereiches
:
; 
Gemäß Tabelle der summierten Binomialverteilung
ist diese Ungleichung "letztmals" für den Wert k = 67 erfüllt.
Als Ablehnungsbereich folgt damit
.
Interpretation/Schlussfolgerung:
Da X = 58 und
,
ist die Nullhypothese abzulehnen. Das Stichprobenergebnis ist nicht zufällig.
Es weist einen signifikanten Unterschied (
)
zur Aussage im Werbematerial auf. Diese Aussage darf somit berechtigt
als übertrieben hoch angezweifelt werden.