Mathematik Abitur
Einkommensteuerfunktion
Titelblatt (EStG)Ausschnitt aus einer Einkommensteuer-Grundtabelle

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG; Bild 1) sind in der Bundesrepublik Deutschland alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, unbeschränkt mit sämtlichen Einkünften steuerpflichtig.

Die Besteuerung im Einzelnen wird durch das EStG geregelt. Hier ist auch festgelegt, wie sich aus den Gesamteinkünften das zu versteuernde Einkommen ergibt. Dies ist im Allgemeinen geringer als die Summe der Einkünfte, weil z.B. Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten und steuerfreie Einnahmen (wie Arbeitslosengeld, Altersrenten bis auf eine Ertragsanteil) abgezogen werden können.
Dabei wird ein gewisser Grundbetrag steuerfrei gestellt. Danach erfolgt bis zu einer Obergrenze die Besteuerung progressiv. Das heißt, in diesem Bereich wächst die zu zahlende Steuer nicht einfach linear mit dem zu versteuernden Einkommen sondern schneller. Eingangssteuersatz, Spitzensteuersatz und Gestaltung der Progression werden durch den Gesetzgeber festgelegt und sind oftmals Gegenstand politischer Auseinandersetzungen.

Für die Praxis stehen detaillierte Einkommensteuertabellen (Bild 2 zeigt einen Ausschnitt einer solchen Tabelle) zur Verfügung, aus denen die für ein bestimmtes Einkommen zu zahlende Steuer direkt abgelesen werden kann. Hinter diesen Tabellen steht die sogenannte Steuerfunktion. Man könnte nun annehmen, dass dies wegen der Progression eine Exponentialfunktion ist. Dies ist aber nicht der Fall.

Die Steuerfunktion wird im § 32a Einkommensteuertarif wie folgt definiert:
(1) Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 34 und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen

(y ist ein Zehntausendstel des 7.200 Euro übersteigenden Teiles des nach Absatz 2 ermittelten zu versteuernden Einkommen; z ist ein Zehntausendstel des 9.216 Euro übersteigenden Teiles des nach Absatz 2 ermittelten zu versteuernden Einkommen; x ist das nach Absatz 2 ermittelte zu versteuernden Einkommen
(2) Das zu versteuernde Einkommen ist auf den nächsten durch 36 ohne Rest teilbaren vollen Euro-Betrag abzurunden, wenn es nicht bereits durch 36 ohne Rest teilbar ist, und um 18 Euro zu erhöhen.
(3) Die zur Berechnung der tariflichen Einkommensteuer erforderlichen Rechenschritte sind in der Reihenfolge auszuführen, die sich nach dem Horner-Schema ergibt. Dabei sind die sich aus den Multiplikationen ergebenden Zwischenschritte für jeden weiteren Rechenschritt mit drei Dezimalstellen anzusetzen, die nachfolgenden Dezimalstellen sind fortzulassen. Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.

Soweit der Gesetzestext, der die Steuerfunktion definiert. In weiteren Absätzen werden das sogenannte Ehegattensplitting (Absatz 5) sowie das Vorgehen beim Tod eines Ehegatten und bei Scheidung (Absatz 6) festgelegt.

In der Sprache der Mathematik kann man die im Gesetz definierte Steuerfunktion folgendermaßen beschreiben:

Wie die nachfolgenden (mit EXCEL vorgenommenen) Berechnungen zeigen, ist mit dieser Definition erreicht, dass an den Intervallgrenzen keine großen Sprünge auftreten, wenngleich von Stetigkeit im streng mathematischem Sinn schon wegen der Diskretheit der unabhängigen Variablen x nicht gesprochen werden kann.
Anmerkung: In den einzelnen Intervallen sind nur einige Werte angegeben, wobei (in Übereinstimmung mit der Steuerpraxis) die Einheit Euro nicht jedesmal gesondert genannt wird.

x
y
*768,85
+ 1.990
*y
7.542
0,005
4,151
1.994,151
10,768
10
7.614
0,041
31,830
2.021,830
83,704
83
7.974
0,077
59,508
2.049,508
158,632
158
8.334
0,113
87,187
2.077,187
235,553
235
8.694
0,149
114,866
2.104,866
314,467
314
9.054
0,185
142,544
2.132,544
395,374
395
9.251
0,205
157,691
2.147,691
440,491
440

x
z
*278,65
+ 2.300
*z
+ 432
9.252
0,004
1,003
2.301,003
8,284
440,284
440
12.852
0,364
101,317
2.401,317
873,119
1.305,119
1.305
16.452
0,724
201,631
2.501,631
1.810.180
2.242.180
2.242
20.052
1,084
301,945
2.601,945
2.819,468
3.251,468
3.251
23.652
1,444
402,259
2.702,259
3.900,981
4.332,981
4.333
27.252
1,804
502,573
2.802,573
5.054,721
5.486,721
5.487
30.852
2,164
602,887
2.902,887
6.280,687
6.712,687
6.713
34.452
2,524
703,201
3.003,201
7.578,878
8.010,878
8.011
38.052
2,884
803,515
3.103,515
8.949,296
9.381,296
9.381
41.652
3,244
903,829
3.203,829
10.391,940
10.823,940
10.824
45.125
3,604
1.004,143
3.304,143
11.906,810
12.338,810
12.339
48.852
3,964
1.104,457
3.404,457
13.493,906
13.925,906
13.926
52.452
4,324
1.204,771
3.504,771
15.153,229
15.585,229
15.585
55.007
4,579
1.275,966
3.575,966
16.374,707
16.806,707
16.807


x
*0,485
- 9,872
55.008
26.678,880
16.806,880
16.807
58.608
28.424,880
18.522,880
18.553
...
...
...
...
152.208
73.820,880
63.948,880
63.949

Man erkennt, dass die s-Werte an den Intervallgrenzen übereinstimmen, die Funktion also keine großen Sprünge beinhaltet.

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