Mathematik Abitur
Kettenregel der Differenzialrechnung

Die Kettenregel der Differenzialrechnung besagt das Folgende:

Beweis der Kettenregel
Wir bilden den Differenzenquotienten von f und erweitern diesen mit :



Mit erhält man für den Grenzwert des Differenzenquotienten:



Da in differenzierbar ist, gilt . Da aus der Differenzierbarkeit an einer Stelle die Stetigkeit folgt, ist dann auch stetig in , d.h., es gilt bzw.
Mit anderen Worten: Bei der Grenzwertbildung zu kann durch ersetzt werden. Da nach Voraussetzung v an der Stelle differenzierbar ist, gilt also:



Damit ist aber:

Für die Anwendung der Kettenregel ist eine auf der Schreibweise anstelle von beruhende Notation sehr einprägsam:

In diesem Falle ist und demzufolge sowie .
Dann gilt:

Bei komplizierteren Termstrukturen wie etwa in ist die Verwendung eines CAS vorteilhaft (s. Bild 1 und interaktives Rechenbeispiel).

Die Kettenregel ist auch auf mehrfach verkettete Funktionen anwendbar. Es gilt dann sinngemäß:

Als Beispiel sei die Funktion mit der Gleichung betrachtet. Diese lässt sich zu vereinfachen und hat demzufolge die Ableitung .
Würde man obige Regel anwenden, dann ergäbe sich mit den Einzelfunktionen sowie als deren Ableitungen:


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