
Die Kettenregel der Differenzialrechnung besagt das Folgende:
)
an der Stelle
und die Funktion v (Definitionsbereich
mit
)
an der Stelle
differenzierbar.
in
differenzierbar und es gilt 
:
erhält man für den Grenzwert
des Differenzenquotienten:
in
differenzierbar ist, gilt
.
Da aus der Differenzierbarkeit an einer Stelle die Stetigkeit folgt, ist
dann
auch stetig in
,
d.h., es gilt
bzw. 
kann
durch
ersetzt werden. Da nach Voraussetzung v an der Stelle
differenzierbar ist, gilt also:
Für die Anwendung der Kettenregel ist eine auf der Schreibweise
anstelle
von
beruhende Notation sehr einprägsam:
und
,
dann gilt:
die Ableitung der inneren Funktion und
die
Ableitung der äußeren Funktion ist.
nach der Kettenregel zu bilden. In diesem Falle ist
und demzufolge
sowie
.
Dann gilt:

Bei komplizierteren Termstrukturen wie etwa in
ist die Verwendung eines CAS vorteilhaft (s. Bild 1 und interaktives Rechenbeispiel).
Die Kettenregel ist auch auf mehrfach
verkettete Funktionen anwendbar. Es gilt dann sinngemäß:

Als Beispiel sei die Funktion mit
der Gleichung
betrachtet. Diese lässt sich zu
vereinfachen und hat demzufolge die Ableitung
.
Würde man obige Regel anwenden, dann ergäbe sich mit den Einzelfunktionen
sowie
als
deren Ableitungen: