



genau dann
|
wenn für beliebige
gilt: |
|
![]() |
![]() |
Gilt für
sogar
, so
nennt man f in dem Intervall I streng monoton
wachsend bzw. streng monoton fallend.
Um eine Monotonieaussage über eine Funktion treffen zu können,
reicht es nicht aus, nur für einige Argumente das Verhalten der Funktionswerte
zu untersuchen werden – es muss vielmehr der gesamte Definitionsbereich
bzw. das vorgegebene Intervall berücksichtigt werden. Man kann zu
diesem Zweck prüfen, ob für positives h in einem bestimmten
Intervall die Differenz
größer oder kleiner als null ist. Im ersten Fall wäre
f dann dort monoton wachsend, im zweiten Fall monoton fallend.
Beispiel:
Es sind folgende Funktionen auf Monotonie
zu untersuchen:
a)
(Bild 1)
Es gilt:


Da
stets positiv
und auch
für
h > 0 immer positiv ist, gilt
>
0 für alle x. Die Funktion
ist also (sogar streng) monoton wachsend.
b)
(Bild
2)
In diesem Falle gilt:


Der als Resultat erhaltene Quotient ist im angegebenen Intervall für
h > 0 stets negativ, die Funktion f dort also (streng) monoton fallend.
Der in obigem Beispiel gewählte Untersuchungsweg kann bei komplizierteren
Funktionstermen oder bei Wechsel des Monotonieverhaltens im Definitionsbereich
freilich manchmal sehr aufwendig sein. Ist z. B. die Funktion f mit
, bezüglich
Monotonie zu untersuchen (Bild 3), so gelangt man anhand des Graphen zwar
schnell zu einer Vermutung (nämlich: f ist monoton fallend für
x < 1 und monoton wachsend für x > 1), aber die zu oben analoge
Rechnung führt zu dem Ausdruck

der schwerer zu diskutieren ist.
Eine einfachere Methode ergibt sich aus folgendem Satz:
|
monoton wachsend
|
monoton fallend
|
|
wenn für alle
gilt |
|
. |
. |
Der Beweis dieses Satzes muss
wegen der "genau dann, wenn"-Aussage
(also einer Äquivalenzaussage) "in beiden Richtungen" geführt
werden. Wir beschränken uns aber auf den Fall des monotonen Wachsens.
Beweisteil I:
Voraussetzung:
f sei eine im offenen Intervall I differenzierbare Funktion und für
alle
gelte
.
Behauptung:
f ist im Intervall I monoton wachsend (also: Für beliebige
mit
gilt
).
Beweis:
seien beliebige
Zahlen aus I. Dann gibt es zwischen ihnen nach dem Mittelwertsatz der
Differenzialrechnung ein
.
gilt
d.h.,
es ist
für
beliebige
.Beweisteil II (in der "Gegenrichtung"):
Voraussetzung:
f ist im Intervall I differenzierbar und monoton wachsend (also: Für
beliebige
mit
gilt
).
Behauptung:
Für alle
gilt
.
Beweis:
mit
seien beliebige Zahlen aus I. Dann gilt nach Voraussetzung
.
ist der Quotient
und folglich auch sein Grenzwert für
.
Da aber
beliebige Zahlen aus I waren, gilt für alle
die Beziehung
.
w. z. b. w.Anmerkungen:
.
dar, die zwar streng monoton wachsend ist, für die aber f '(0)
= 0 gilt (Bild 4). Obiger Satz ist für strenge Monotonie folglich
nur hinreichend.Beispiele:
Unter Verwendung des oben bewiesenen Satzes lassen sich die eingangs genannten
Funktionen leicht auf Monotonie untersuchen.
a) Für
gilt
. Da stets
> 0 gilt,
ist die Funktion f in ihrem gesamten Definitionsbereich streng monoton
wachsend.
b) Die Funktion
hat die Ableitung
.
Der Funktionsterm ist für alle x > 0 negativ und f demzufolge
streng monoton fallend.
c) Die Ableitung von
,
ist
(siehe Bild 5). Der Funktionsterm ist positiv für x > 1 und negativ
für x < 1. In diesen Teilbereichen ist damit die Funktion f streng
monoton wachsend bzw. streng monoton fallend.
Der angegebene Satz lässt sich beispielsweise auch für den
Nachweis bestimmter Ungleichheitsbeziehungen verwenden. Um etwa nachzuweisen,
dass für
stets
gilt,
betrachten wir die Funktion
.
Wegen

ist f im Intervall
streng monoton fallend. Da f(0) = 0 ist, gilt für
die Beziehung
< 0 und damit
.