
Eine Gerade, die nicht durch einen Eckpunkt eines Dreiecks geht und nicht
zu einer der Dreiecksseiten parallel ist, schneidet entweder zwei Seiten
des Dreiecks und die Verlängerung der dritten Seite (Bild 1) oder
die Verlängerungen aller Seiten (Bild 2).
Die Strecken
heißen Abschnitte der Seiten. Die Strecken
sowie
sind
nicht aneinander stoßende Abschnitte
der Dreiecksseiten.
Über diese (den Bildern 1 und 2 zugrunde liegende) Figur macht der Satz des MENELAOS die im Folgenden angeführte Aussage.
Dividiert man diese Produktgleichung durch die Faktoren der rechten Seite, so ergibt sich als äquivalente Aussage die nachstehende.
Zu einem Beweis des Satzes
kann die Vorüberlegung führen, dass aus der Produktgleichung
Quotientengleichungen hergestellt werden können, in denen z.B. die
Strecken
vorkommen.
Dies wiederum verweist auf die Strahlensätze
als "Lieferanten" solcher Verhältnisse.
Um einen Strahlensatz anwenden zu können, muss die MENELAOS-Figur
durch eine Hilfslinie so angereichert werden, dass parallele Strecken
entstehen. Dazu benutzt man eine Parallele zu
durch B, die die MENELAOS-Gerade in G schneidet (s. folgende Abbildung).

Dann gilt:

In beiden Quotientengleichungen kommt das Hilfsglied
vor, das eliminiert werden kann. Man erhält
aus
(1) bzw.
aus
(2)
und nach Gleichsetzen der rechten Seiten
.
Durch Multiplikation mit
ergibt sich schließlich:
Ohne Beweis wird mitgeteilt, dass auch die Umkehrung des Satzes des MENELAOS wieder eine wahre Aussage ist.
Diese Umkehrung kann also dazu dienen, die Kollinearität
dreier Punkte nachzuweisen.