In der Mathematik ist es häufig erforderlich, neue Aussagen aus
schon vorhandenen Aussagen zu gewinnen oder auch zu zeigen, dass sich
eine bestimmte Aussage zwingend aus bereits als wahr erkannten Aussagen
ergibt. Hierbei werden sogenannte Schlussregeln
angewandt.
Man versteht darunter logische Strukturen, die unabhängig von ihrem
Inhalt bei jeder Belegung mit den Wahrheitswerten "wahr" oder
"falsch" stets zu einer wahren Aussagenverknüpfung führen.
Solche Strukturen oder Aussagenverbindungen nennt man logische
Identitäten oder auch Tautologien.
Die Schlussregeln sind so beschaffen, dass man beim Schließen den
Inhalt der Ausgangsaussagen, der Prämissen, gar nicht kennen oder
berücksichtigen muss.
Der Beweis für die Richtigkeit der Schlussregeln könnte jeweils
mit den Wahrheitswertetafeln für die verschiedenen logischen Operationen
geführt werden. Dabei muss man stets alle möglichen Belegungen
der Teilaussagen mit "wahr" (w) und "falsch" (f) berücksichtigen.
Werden zwei Teilaussagen miteinander verknüpft, so hat die Wahrheitswertetafel
Zeilen,
im Falle der Verknüpfung von drei Teilaussagen sind es
Zeilen (s. nachstehende Abbildung).

Abtrennungsregel
Wenn unter gegebenen Voraussetzungen die Aussage "Wenn A, so B"
gilt und die Aussage A wahr ist, dann gilt unter diesen Voraussetzungen
auch die Aussage B.
Kurzform der Abtrennungsregel:

Beweis (mithilfe der Wahrheitswertetafel):

:
Wenn die Quersumme einer natürlichen Zahl n durch 9 teilbar ist,
so ist n auch durch 9 teilbar." Gilt diese Implikation (auf deren Beweis hier verzichtet wird), so folgt
aus der wahren Aussage "Die Quersumme von 12510 (nämlich 9)
ist durch 9 teilbar" auch die Wahrheit der Aussage "12510 ist
durch 9 teilbar".
Kettenschluss
Wenn unter gegebenen Voraussetzungen die Aussagen "Wenn A, so B"
und "Wenn B, so C" wahr sind, dann gilt unter diesen Voraussetzungen
auch die Aussage "Wenn A, so C".
Kurzform des Kettenschlusses:

Beweis (mithilfe der Wahrheitswertetafel):

wahr.Schluss auf eine Allaussage
Wenn für ein beliebiges a die Aussage
wahr ist, so ist die Allaussage "Für jedes (alle) x gilt "
wahr.
Im Folgenden geben wir ein Beispiel für den Schluss
auf eine Allaussage an:
Regel der Kontraposition
Wenn die Aussagenverbindung "Wenn A, so B" wahr ist, so ist
auch "Wenn nicht B, so nicht A" wahr (und umgekehrt).
Kurzform der Regel
der Kontraposition: 
Beweis (mithilfe der Wahrheitswertetafel):

Manchmal lässt sich die Kontraposition eines Satzes leichter beweisen als der eigentliche Satz. Das ist oft der Fall, wenn die Umkehrung eines Satzes bewiesen werden soll (vgl. das nachfolgende Beispiel zum Äquivalenzschluss).
Regel der Fallunterscheidung
Wenn unter gegebenen Voraussetzungen die Aussage "A oder B"
gilt und zudem die Aussagen "Wenn A, so C" und "Wenn B,
so C" gültig sind, dann gilt die Aussage C.
Kurzform der Regel
der Fallunterscheidung:
Der Beweis dieser Regel kann wiederum mithilfe einer Wahrheitswertetafel erfolgen.
Für eine Beweisführung mittels Fallunterscheidung bedeutet das:
Trifft
zu und
kann man zeigen, dass erstens C aus A folgt und
zweitens C aus B folgt,
so ist C auch einen Folge aus der gesamten Disjunktion.
Analog ist für
n Disjunktionen zu verfahren.
Was das im Falle zweier Alternativen bedeutet, soll am Beispiel des folgenden
Satzes demonstriert werden:
Beweis: Die Aussage "Eine natürliche
Zahl a ist nicht durch 3 teilbar ist" gleichbedeutend mit folgender
Disjunktion:
"a lässt bei Division durch 3 den Rest 1" (Aussage
A) oder "a lässt bei Division durch 3 den Rest 2"
(Aussage B).
| Fall 1 (Aussage A): | Fall 2 (Aussage B): |
![]() |
![]() |
lässt bei Division durch 3 den Rest 1. |
lässt bei Division durch 3 den Rest 1. |
ist wahr. |
ist wahr. |
Wenn die Fallunterscheidung A oder B gilt und die Implikationen
und
wahr sind, dann ist C wahr.
Äquivalenzschluss
Wenn unter gegebenen Voraussetzungen die Aussage "Wenn A, so B"
und auch die Aussage "Wenn B, so A" wahr ist, so gilt "A
genau dann, wenn B" (und umgekehrt).
Kurzform des Äquivalenzschlusses:

gerade ist. Das heißt:

Es sind also zwei Beweise zu führen.
Beweis für
:
a ist eine gerade Zahl, d.h.
.
Dann folgt
,
wobei
wieder eine natürliche Zahl und damit
eine gerade natürliche Zahl ist.
Beweis für
(über
die Kontraposition
):
, d.h.
. Daraus
folgt
,
also ist
eine ungerade natürliche Zahl
.
w.z.b.w.
Sowohl
als auch
(hier als Kontraposition )
sind wahre Aussagen. Damit gilt dies auch für die Äquivalenz
.
Weitere Beispiele für Äquivalenzen (bzw. Tautologien) wären
die oben angeführte Regel der Kontraposition, die nachfolgende Aussage
zur doppelten Verneinung sowie

Beweise (mithilfe der Wahrheitswertetafel):

und
schneiden einander" zu überprüfen. Wenn die beiden Geraden einen Schnittpunkt
besitzen sollen, so müssen dessen Koordinaten beide Gleichungen erfüllen.
Das heißt, das folgende Gleichungssystem
muss genau eine Lösung
haben:

Da aber beispielsweise die Umformung
zu dem Widerspruch
führt, besitzt das Gleichungssystem keine Lösung. Die Aussage
A ist also falsch und nach obiger Regel die Aussage "
:
Die Geraden mit den Gleichungen
und
schneiden einander nicht" demzufolge wahr.