Definition:
Ein statistischer Test auf signifikante Unterschiede (Signifikanztest),
bei dem auf Stichprobenbasis über die Beibehaltung der (einfachen oder
zusammengesetzten) Nullhypothese
oder deren Ablehnung entschieden wird, heißt normaler
Signifikanztest, kurz: Signifikanztest.
Bei einem Alternativtest sind zwei (im Allgemeinen einfache) Hypothesen gegeben, von denen eine – in Abhängigkeit von der praktischen Bedeutsamkeit des Fehlers 1. Art – als Nullhypothese gewählt wird. Im Gegensatz dazu ist bei einem Signifikanztest nur eine (einfache oder zusammengesetzte) Hypothese gegeben. Als Nullhypothese wird die gegebene Hypothese oder – falls möglich und mit Blick auf die Bedeutsamkeit des Fehlers 1. Art – ihre Verneinung (Negation) gewählt.
Nullhypothese bei einem Signifikanztest
Bei einem Signifikanztest wählt man diejenige Hypothese als Nullhypothese,
bei welcher der Fehler 1. Art – in Abhängigkeit
vom konkreten Sachverhalt – von größerer Bedeutung ist
als der (im Allgemeinen nicht eindeutig zu berechnende) Fehler 2. Art.
Das Formulieren einer"zahlenmäßig
konkreten" Alternativ- bzw. Gegenhypothese ist (z. B. aufgrund
fehlender Angaben oder Erfahrungen bzw. aus rein mathematischen Gründen)
im Allgemeinen nicht möglich. Für die Wahrscheinlichkeit des Fehlers
1. Art ist eine möglichst kleine Zahl
als Höchstwert vorzugeben oder zu wählen. Diese Zahl heißt
Signifikanzniveau
oder auch Irrtumswahrscheinlichkeit
. Bei praktischen
Anwendungen setzt man zumeist
= 0,05 oder
= 0,01. Wird anhand einer Stichprobe vom Umfang n auf einem bestimmten
Signifikanzniveau
entschieden, ob die Nullhypothese abgelehnt werden kann oder nicht, so
spricht man von einem signifikanten (Test-)Ergebnis
(Unterschied).
Sprechen sowohl (sehr) große als auch (sehr) kleine Werte der Zufallsgröße
X (welche die absolute Häufigkeit kennzeichnet, mit der ein bestimmtes
Merkmal bei n Beobachtungen auftrtitt) gegen die Nullhypothese, so ist
der Signifikanztest ist als zweiseitiger
Signifikanztest zu konstruieren.
Bei einem zweiseitigen Signifikanztest wird
der zweiseitige Ablehnungsbereich.
Er setzt sich aus der Vereinigung zweier Mengen (einer "linken"
und einer "rechten" Teilmenge) zusammen. Man bezeichnet
als die linke und
als die rechte Signifikanzgrenze
im Ablehnungsbereich. Der Wert
ist der größte,
der Wert der kleinste X-Wert im jeweiligen Teilbereich des Ablehnungsbereiches.
Die Werte
und
sind durch
das Signifikanzniveau
festgelegt.
Ihrer Berechnung liegt folgende Überlegung zugrunde:
Da die Gegenhypothese
nicht "zahlenmäßig konkretisiert" worden ist (also
lediglich "verschieden von" ausdrückt) und die sich ergebenden
zwei Teilbereiche die gleiche statistische Sicherheit besitzen sollen,
muss sowohl für den linken Bereich als auch für den rechten
Bereich das Signifikanzniveau gleichwertig eingehen. Diese Gleichwertigkeit
erfordert die jeweilige Zuordnung von
,
also das Halbieren von
.
Signifikanzgrenze eines zweiseitigen
Signifikanztests
Bei einem zweiseitigen Signifikanztest ist der vorgegebene
-Wert
zu halbieren.
Der "linke" Wert
ist als diejenige größte ganze Zahl zu ermitteln, für
die gilt:

Der "rechte" Wert
ist als diejenige kleinste ganze Zahl zu ermitteln, für die gilt:

(Im Allgemeinen wird mit der Beziehung
gearbeitet.)
Auch ein einseitiger Signifikanztest kann gerechtfertigt sein, und zwar in folgenden Fällen:
durch.
sprechen, führt man einen (einseitigen) linksseitigen
Signifikanztest mit dem (linksseitigen) Ablehnungsbereich
durch. Beim einseitigen Signifikanztest ist der
-Wert
des Signifikanzniveaus nicht zu halbieren.
Der kritische Wert k ist jeweils nach folgendem Satz zu ermitteln:
(Einseitiger) rechtsseitiger
Signifikanztest:
Bei vorgegebenem
-Wert
ist k als diejenige kleinste ganze Zahl zu
ermitteln, für die gilt:

(Im Allgemeinen wird mit der Beziehung
gearbeitet.)
(Einseitiger) linksseitiger
Signifikanztest:
Bei vorgegebenem
-Wert
ist k als diejenige größte ganze
Zahl zu ermitteln, für die gilt: