Eine Grundaufgabe
der Differenzialrechnung besteht im Ermitteln der Abletiungsfunktion f' zu einer gegebenen Funktion f.
Wird diese Aufgabenstellung umgekehrt,
d.h., sucht man zu einer gegebenen Funktion f eine Funktion F, deren Ableitungsfunktion
F' gleich der Funktion f ist, so kommt man zur Grundaufgabe der Integralrechnung
und zum Begriff der Stammfunktion.
Definition:
Eine Funktion F heißt Stammfunktion
einer Funktion f, wenn die Funktionen f und F einen gemeinsamen Definitionsbereich
besitzen und
für alle
gilt:

Für die weiteren Überlegungen ist die folgende Aussage bedeutsam:
f ist eine konstante Funktion genau dann, wenn für jedes x gilt:
Beweis:
Die Aussage besteht aus zwei Teilaussagen:
a) Wenn f eine konstante Funktion ist, so gilt
für jedes x.
b) Wenn
für
jedes x gilt, so ist f eine konstante Funktion.
Die Gültigkeit von a) ergibt sich unmittelbar aus der Konstantenregel
der Differenzialrechnung. Es muss deshalb nur noch Teilaussage b) bewiesen
werden:
Voraussetzung: Für jedes x gelte
.
Behauptung: f ist eine konstante Funktion.
Es wird gezeigt, dass unter der angegebenen Voraussetzung die Funktionswerte
von f an beliebigen Stellen a und b übereinstimmen, d.h., dass stets
gilt, wie
man a und b auch wählt.
Wir wenden für den Nachweis den Mittelwertsatz der Differenzialrechnung an. Ist f eine im Intervall
differenzierbare Funktion, dann existiert mindestens eine Stelle c zwischen
a und b, so dass
gilt.
Durch Multiplikation mit (b - a) erhält man hieraus
.
Da nach Voraussetzung f ' an jeder Stelle den Wert Null hat, ist auch
. Damit gilt
, woraus
folgt. Da
aber a und b beliebig gewählt wurden, stimmen die Funktionswerte
an allen Stellen überein, d.h., f ist eine konstante Funktion.
w.z.b.w.
Wenn es zu einer Funktion f eine Stammfunktion F gibt, so existieren unendlich viele weitere Stammfunktionen, die sich nur um eine additive Konstante unterscheiden.
Stammfunktionen einer Funktion
Es sei
eine
Stammfunktion von f in D.
ist genau dann eine Stammfunktion von f, wenn es eine Zahl C
gibt, so dass
für alle
gilt.
Beweis:
Weil es sich bei dem vorliegenden Satz um eine Äquivalenzaussage
handelt, müssen wir den Beweis "in beiden Richtungen" führen.
a) Es sei
(für alle
)
. Dann ist
differenzierbar und es gilt
.
Da nach Voraussetzung
,
folgt
, d.h.,
ist ebenfalls
eine Stammfunktion von f.
b) Es sei
Stammfunktion von f. Dann gilt
.
Da nach Voraussetzung auch
ist, folgt
bzw.
. Das
heißt, die Differenzenfunktion
hat die Ableitung 0 und muss daher eine konstante Funktion sein:
bzw. 
w. z. b. w.
Für die Menge aller Stammfunktionen einer gegebenen Funktion f wird ein neuer Begriff eingeführt.
Definition:
Die Menge aller Stammfunktionen einer Funktion f heißt unbestimmtes
Integral von f.
Man schreibt:

Will man die Mengenschreibweise vermeiden, kann man auch nur mit einem
Repräsentanten arbeiten: 
Dabei bezeichnet man
f(x) als Integrandenfunktion – kurz: Integrand,
x als Integrationsvariable,
C als Integrationskonstante,
dx als Differenzial
des unbestimmten Integrals
(gelesen: Integral über f von x dx).
Beim Ermitteln unbestimmter Integrale darf die Integrationskonstanten nicht einfach weggelassen werden, da dies zu Trugschlüssen führen kann.
Beispiel:
Schreibt man

so ergäbe sich die falsche Aussage
.