Die Summenregel der Differenzialrechnung besagt das Folgende:<
differenzierbar, so ist an dieser Stelle auch die Summenfunktion s mit
differenzierbar.
Es gilt:
aus dem Bereich gilt, in dem sowohl u als auch v differenzierbar sind, kann
man vereinfacht schreiben:
Beweis der Summenregel
Es seien u und v zwei in
differenzierbare Funktionen und es sei s die Summe der Funktionen u und
v mit
für alle
.
Wir berechnen den Differenzenquotienten
von s an der Stelle
:

Mithilfe der Sätze über den Grenzwert
der Summe zweier Funktionen ergibt sich

und damit
zu bilden. Die Funktion hat die Darstellung
und damit folgende Ableitung:
Die obige Summenregel gilt auch für n Summanden mit
,
also für Funktionen der Form 
Zum Beweis dieser Verallgemeinerung
verwenden wir das Beweisverfahren der vollständigen Induktion:
, wie oben gezeigt wurde.



Also ist
differenzierbar in
und es gilt:
Aus Potenz- und Summenregel ergibt sich eine wichtige Schlussfolgerung
für die Ableitung
ganzrationaler Funktionen:
ist an jeder Stelle
differenzierbar und besitzt die Ableitungsfunktion
.
ist also wieder eine ganzrationale Funktion mit einem gegenüber
f um 1 niedrigeren Grad.