Radioaktive Strahlung können wir mit unseren Sinnesorganen nicht wahrnehmen. Sie kann aber beim menschlichen Körper und auch bei anderen Lebewesen Wirkungen hervorrufen, die man als biologische Wirkungen bezeichnet. Insbesondere kann sie
Akute Strahlenschäden
Akute Schäden radioaktiver
Strahlung bei sehr hoher Dosis sind massive Veränderungen in den
Zellen mit unmittelbarer Todesfolge. Auch eine geringere Strahlendosis
kann zu Veränderungen führen. In der nachfolgenden Übersicht
sind akute Wirkungen radioaktiver Strahlung bei kurzzeitiger Bestrahlung
zusammengestellt.
Dabei ist zu beachten: Die gleiche
Strahlendosis über
einen langen Zeitraum hinweg führt meist zu keinerlei nachweisbaren
Schäden. Das ist bis zu gewissem Grade vergleichbar mit der Wirkung
von Sonnenstrahlung im Hochsommer am Strand: Legt man sich 3 Stunden hintereinander
in die pralle Sonne, so kann ein schmerzlicher Sonnenbrand die Folge sein.
Legt man sich dagegen 6 Tage lang jeweils nur eine halbe Stunde und damit
in der Summe ebenfalls 3 Stunden in die Sonne, so vermeidet man einen
Sonnenbrand und erzielt darüber hinaus die gewünschte Bräune.

Spätschäden
Spätschäden durch
Zellveränderungen treten unter Umständen erst nach Jahren auf.
Hierzu zählen insbesondere Erkrankungen der blutbildenden Organe
(Leukämie), der Haut, der Augen (Trübung der Hornhaut) sowie
ein allgemein erhöhtes Krebsrisiko.
Erbschäden
Erbschäden (genetische
Schäden) gehören in den Bereich der Spätschäden,
weisen aber insofern eine Spezifik auf, als sie erst bei der Nachkommenschaft
zum Tragen kommen. Ursache dafür ist die Schädigung von Genen
durch die Bestrahlung, die sich dann bei der Nachkommenschaft auswirkt.
Besonders häufig treten dadurch Missbildungen der unterschiedlichsten
Art auf.