


Am 12. Juni 1991 wurde die Verpackungsverordnung (Verpack V) verabschiedet. Sie sollte einen Beitrag zur Reduzierung der Verpackungen im Hausmüll sein. Die Verordnung sieht eine Rücknahmepflicht für alle Verkaufsverpackungen vor. Im § 6 der Verordnung wurde es den Herstellern der Verpackungen freigestellt, ihre Verpackungen über die öffentliche Abfallentsorgung oder über ein eigenes Sammelsystem für Verpackungen zu sammeln. Das war die Geburtsstunde des Dualen Systems Deutschland (DSD).
Verpackungsarten:
Transportverpackungen (Transport vom Hersteller zum Vertreiber):
Verkaufsverpackungen (Transport vom Vertreiber zum Endverbraucher):
Umverpackungen (zusätzliche Verpackung um Verkaufsverpackungen):
Merkmale des Dualen Systems (DSD)
Das DSD (Bild 1) leitet seinen Namen
von der Tatsache ab, dass es ein zweites, von der Wirtschaft getragenes
System zur Entlastung der Abfallentsorgung
darstellt, das neben den Kommunen tätig ist. Laut Vorgabe der Verpackungsverordnung
ist das DSD allerdings nur für die Organisation der Sammlung, Sortierung
und Wiederverwertung von sogenannten Verkaufsverpackungen
zuständig (Verkaufsverpackungen sind anders als Transport- und Umverpackungen
diejenigen Verpackungsteile, die das Produkt direkt umgeben).
Das DSD stellt einen marktwirtschaftlichen Zusammenschluss von Handels-,
Konsumgüterunternehmen sowie Verpackungs- und Vormaterialherstellern
dar. Produkthersteller, die sich am DSD beteiligen, sind berechtigt, auf
die von ihnen eingesetzten Verpackungen den »Grünen
Punkt« aufzudrucken. Dafür zahlen sie an das DSD einen
nach Verpackungsvolumen und -material genau festgelegten Lizenzbetrag.
Das DSD gewährleistet über seine Garantiegeber im Gegenzug,
dass die Verpackungsmaterialien entsprechend der Mengenvorgaben der Verpackungsverordnung
gesammelt, sortiert und verwertet werden.
Zusammenfassend gelten folgende Merkmale:
Nutzen des DSD
Der Restmüll
wird verringert. Der Grundsatz des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
von 1996 "Verwertung vor Beseitigung" wird erfüllt. Hersteller,
Vertreiber und Verbraucher sollen animiert werden, verpackungsarme Produkte
herzustellen bzw. zu kaufen (Bild 2).
3,87 Millionen Tonnen Verkaufsverpackungen wurden 2005 einer Verwertung zugeführt.
Verwertungsmengen und Quoten für Verpackungen 2005
| Verwertungsmenge | Verwertungsquote | |
| Glas | 1 892 407 t |
97 % |
| PPK | 1 000 148 t |
117 % |
| Weißblech | 248 296 t |
100 % |
| Aluminium | 36 499 t |
157 % |
| Verbunde | 220 952 t |
64 % |
| Kunststoffe | 471 638 t |
75 % |
Probleme beim DSD
Unterstützung des Umweltschutzes durch Mehrwertquoten und Pfandpflicht
Die Unterschreitung der Mehrwegquote führte 2003 zur Einführung eines Pflichtpfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen (auch Dosen) für Bier, Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure sowie kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke (Cola und Limonade). Diese Maßnahme soll das Mehrwegsystem stärken und eine weitere Belastung der Landschaft durch Verpackungsabfälle reduzieren. Damit werden soziale Kosten verringert und an den Verursacher weitergeleitet. Außerdem werden durch die Förderung von Mehrweg-Verpackungen noch positive Umwelteffekte durch Einsparung von Energie und Rohstoffen erreicht. Dies wurde in verschiedenen Ökobilanzen nachgewiesen.
Was versteht man unter einer Ökobilanz?
Bei einer Ökobilanz
werden ähnlich wie beim Prüfvorgang für die Vergabe des
Blauen Engels der Energie- und Rohstoffverbrauch von der Herstellung bis
zur Entsorgung (Deponie, Recycling, Verbrennung) ermittelt.
Anhand dieser Ökodaten können
die unterschiedlichen Verpackungsformen gegenübergestellt und auf
ihre Umweltrelevanz geprüft werden.
Bisher durchgeführte Ökobilanzen von Verpackungen kamen zu folgenden Ergebnissen: