Allgemeine Verhaltensregeln
Ohne Aufsicht dürfen sich Schüler nicht in naturwissenschaftlichen
Fachräumen aufhalten. Über vorhandene Löscheinrichtungen,
über Fluchtwege und über die Lage und Bedienung der Not-Aus-Schalter
und des zentralen Haupthahns müssen alle Schüler informiert
sein. Das wird in einer Belehrung zum Arbeitschutz
schriftlich festgehalten. Geräte, Maschinen, Schaltungen und Chemikalien
darf der Schüler nur unter Aufsicht der Lehrkraft bedienen (Notfälle
sind davon ausgenommen).
Umgang mit Tieren
Für den Umgang mit Tieren
gibt es bestimmte Richtlinien, an die man sich in der Schule unbedingt
halten muss. Giftige Tiere sowie Tiere, die als Krankheitsüberträger
infrage kommen, z. B. Säugetiere aus dem Freiland, dürfen in
Schulen nicht gehalten und nicht zu Demonstrations- und Beobachtungszwecken
verwendet werden.
Es dürfen z. B. nur solche Vögel gehalten werden, die entsprechend
den geltenden Einfuhrbestimmungen vorbeugend durch einen Tierarzt behandelt
wurden und die frei von Krankheiten (z .B. Ornithose) sind.
Für die Sektion von Wirbeltieren dürfen nur solche verwendet
werden, die im Lebensmittelhandel angeboten werden (z. B. Fische) oder vom Schlachthof
bezogen werden können.
Werden Tiere aus dem Freiland zur Beobachtung im Unterricht eingesetzt,
ist zusätzlich der Artenschutz
(Rote Liste, Gesetz
zum Schutz der Natur, Bundesartenschutzverordnung)
zu beachten. Es dürfen keine Beobachtungen durchgeführt werden,
die dem Tier Schmerzen zufügen.
Beim Halten von Tieren in der Schule ist darauf zu achten, dass das artgemäße
Verhaltensbedürfnis nicht so eingeschränkt wird, dass dem Tier
Schmerzen, Schäden oder Leiden zugefügt werden. Unsachgemäße
Haltung fördert auch die Aggressivität der Tiere und erhöht
damit die Sicherheitsrisiken.
Hygienische Grundregeln müssen eingehalten werden, d. h., nach Berührung
mit den Tieren gründlich die Hände waschen, wenn notwendig Desinfektionsmittel
verwenden. Die Verletzungsgefahr mit Präparierbesteck ist sehr hoch,
deshalb ist beim Umgang mit diesen Utensilien größte Sorgfalt notwendig.
Regeln für den Umgang mit Pflanzen
Beim Umgang mit Pflanzen
sind ebenfalls bestimmte Regeln zu beachten. Es dürfen keine Pflanzen
bzw. Pflanzenteile in den Mund genommen werden, denn sie könnten
mit Herbiziden, Fungiziden oder Insektiziden in Berührung gekommen
sein. Deshalb auch keine Pflanzen bzw. Pflanzenteile mit offenen Wunden
in Berührung bringen.
Vor der Arbeit mit giftigen Pflanzen und Pflanzenteilen sind die Schüler
über damit verbundene Gefährdungen sowie über Vergiftungssymptome
und mögliche allergische Reaktionen zu informieren.
Nach der Untersuchung von Pflanzen, und dabei insbesondere nach der Untersuchung
von Giftpflanzen, unbedingt Hände und Unterarme waschen. Falls Allergien
bekannt sind, sollten während der Untersuchung unbedingt Schutzhandschuhe
getragen werden.
Hinweise für die Arbeit mit Bakterien,
Viren- und Pilzkulturen
Oberstes Gebot ist hierbei hygienisches Verhalten am Arbeitsplatz:
Nur mit Mikroorganismen (Bakterien, Viren, Pilzkulturen) arbeiten, die für die Schule genehmigt sind!