



Abfallvermeidung,
Aballverwertung und Abfallbeseitigung im Haushalt
In der Abfallwirtschaft
unterscheidet man in
Verordnung über
die Vermeidung von Verpackungsabfällen (VerpackV) 1991
Basierend auf den § 14 des Abfallgesetzes von 1986 erließ das
Bundesumweltministerium 1991 die "Verordnung über die Vermeidung
von Verpackungsabfällen"
(VerpackV).
Duales System Deutschland (DSD) 1991
Von der Wirtschaft wurde 1991 ein Sammelsystem
für Verpackungen eingerichtet. Damit reagierte die Wirtschaft auf
die durch die Verpackungsverordnung "VerpackV" vorgeschriebene
Rücknahmepflicht von Verkaufsverpackungen.
Berliner Landesabfallgesetz von 1993
Durch §1 wurde die Abfallvermeidung
zum obersten Ziel der Abfallwirtschaft.
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (1996)
Zweck: Förderung der Kreislaufwirtschaft
zur Schonung der natürlichen Ressourcen und Sicherung der umweltverträglichen
Beseitigung von Abfällen. Das Gesetz regelt z.B. Grundsätze
und Pflichten der Erzeuger von Abfällen sowie Entsorgungsträger,
die Informationspflichten und Überwachung, Produktverantwortung,
Planungsverantwortung und Betriebsorganisation.
Vermeidung von Abfällen im Haushalt
Die Abfallvermeidung
ist ein Beitrag der Industrie, des Handels, der öffentlichen Hand
und der Verbraucher zur Verminderung des Mülls, Schonung der natürlichen
Ressourcen und zum allgemeinen Umweltschutz.
Maßnahmen zur Abfallvermeidung durch die Haushalte
Verwertung von Abfällen
Bei der Abfallverwertung
werden die Verfahren zur Rückgewinnung von verwertbaren Bestandteilen
in Abfällen angewendet. Zu den Verfahren gehört auch die Nutzung
der frei werdenden Energie bei der Abfallverbrennung. Durch die Rückführung
der Sekundärrohstoffe werden die vorhandenen Ressourcen geschont.
Ein weiterer Vorteil der Verwertung ist, dass weniger Müllverbrennungsanlagen
und Deponieräume
beansprucht werden müssen.
| Stoffliche Verwertung | Energetische Verwertung |
| der Hauptzweck der Verwertung besteht in der Nutzung des Abfalls und in der Beseitigung des Schadstoffpotenzials | Einsatz von Abfällen als Ersatzbrennstoff |
| Substitution von Rohstoffen
durch das Gewinnen von Stoffen aus Abfällen |
Anforderungen: feuerungs- technischer Wirkungsgrad: > 75 % Heizwert der Abfälle: > 11 MJ/kg TS (Megajoule = 1 Million Joule je kg Trockensubstanz), keine Stützfeuerung verwenden |
| chemische und rohstoffliche Verwertung (Rückgewinnung von Glas, Papier und Kunststoffen aus unsortiertem Abfall) | Nutzung der Abwärme |
| werkstoffliche
Verwertung (Rückgewinnung von sortenreinen Verpackungsstoffen) |
die Nutzung der Energie steht im Vordergrund
und nicht die Schadstoffbeseitigung (sparen von Beseitigungskosten)
|
Für stoffliche und energetische Verwertung
besteht kein Vorrangverhältnis.
Maßnahmen zur Unterstützung der Abfallverwertung durch die Haushalte
Unter Recycling versteht man die Produktion von neuen Gütern, bei der nicht vermeidbare Abfälle (Produkte oder Produktionsabfälle) wiederverwendet werden. Recycling beinhaltet aber auch die Wiederverwendung zerstörungsfrei demontierter Bauteile (alte Computerchips als Bauteile von Elektrospielzeugen).
Beseitigung von Abfällen
Abfälle, die nicht verwertet
werden, sind dauerhaft von der Kreislaufwirtschaft auszuschließen
und zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit zu beseitigen.
Anfallende Energie oder Abfälle sind soweit wie möglich zu
nutzen. Wenn diese Nutzung nur untergeordneter Nebenzweck ist, handelt
es sich trotzdem um Abfallbeseitigung (siehe Kriterien für stoffliche
und energetische Abfallverwertung). Die Beseitigung von Hausabfällen
wird durch die TA-Siedlungsabfall geregelt.
Man unterscheidet beim Siedlungsabfall in pflanzliche Abfälle, Pappe/Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, sonstige Abfälle wie Straßenkehricht und Sonderdienste.
In Deutschland entsteht eine jährliche Hausmüllmenge von 331 kg pro Kopf. Deutschland nimmt damit einen Mittelplatz in der Welt ein (228 kg/je Einwohner und Jahr in Österreich und 864 kg in den USA). Das erklärte Ziel der Städte ist es, das Restmüllaufkommen der Haushalte auf 2,5 kg je Einwohner und Woche zu reduzieren (2,5 kg x 52 Wochen = 130 kg/Jahr). Restmüll ist Müll, der keiner Verwertung mehr zugeführt werden kann. Er muss verbrannt oder deponiert werden.
Zusammensetzung Hausmüll
Hausmüll setzt sich u.a. zusammen
aus
| Gartenabfälle und Küchenreste |
29,9 %
|
| Feinmüll (Asche) |
10,1 %
|
| Mittelmüll (Steine, Ton) |
27,0 %
|
| Papier |
12,0 %
|
| Glas |
9,2 %
|
| Kunststoffe |
5,4 %
|
| Pappe |
4,0 %
|
| Verpackungsverbund |
1,9 %
|
| Problemabfälle |
0,4 %
|