So negativ der
Begriff Konservierungsmittel belegt ist, so positiv wird der Begriff sekundärer
Pflanzeninhaltsstoff gesehen. Dabei wurde das Prinzip der Konservierung
von den Pflanzen abgeschaut. Welcher Konsument ahnt schon, dass sich Benzoesäure
in Heidelbeeren und Sorbinsäure zu großen Anteilen in Vogelbeeren
befindet. Die Pflanzen schützen damit ihre Früchte vor dem Verderben,
d.h. also vor Schimmelpilzbefall oder lästigen Fraßschädlingen.
Warum also werden Konservierungsmittel nicht ebenso vollmundig mit Gesundheitsversprechen
beworben wie probiotische Joghurts? Die Wirkung der das Wohlbefinden steigernden
Darmbazillen im Joghurt beruht jedenfalls auf der Bildung konservierender
Stoffe.
Um die Haltbarkeit und Gebrauchsfähigkeit von natürlichen oder
synthetischen Produkten zu erhöhen, werden Konservierungsmittel (conservare
lat.: erhalten) zugesetzt. Ohne Konservierung kommen die meisten, nicht
für den sofortigen Verbrauch bestimmten Natur- und Industrieprodukte
nicht aus. Konservierungsmittel bewahren verderbliche Materialien in ihrem
gegenwärtigen Zustand und schützen sie vor Zersetzung durch chemische,
physikalische und biologische Einflüsse.
Einsatz von Konservierungsmitteln
Die Mehrzahl der Konservierungsmittel haben aber vielfältigere
Aufgaben und - von Warengruppe zu Warengruppe bei oft gleicher Zusammensetzung
- häufig unterschiedliche Namen. Papier, Anstrichmittel und Lacke
sollen z. B. vor Schimmel und Schleimbefall, Textilien vor Zerstörung
durch Mikroorganismen und oder Insekten geschützt werden.
Konservierungsstoffe in Lebensmitteln
Besondere Aufmerksamkeit beansprucht seit jeher der Schutz der zur menschlichen
und tierischen Ernährung bestimmten Lebensmittel. Im Lebensmittel-
und Bedarfsgegenständegesetz ist der Einsatz von Konservierungsmitteln
gesetzlich genau geregelt. Andere europäische Länder haben keine
diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen, unterliegen aber meistens
auch den immer mehr an Bedeutung gewinnenden europäischen Gesetzen
und Verordnungen. Die größte Gefahr beim Einsatz von Konservierungsmitteln
besteht für den Verbraucher darin, dass er über den tatsächlichen
Zustand der Lebensmittel getäuscht wird.
So können Konservierungsmittel beispielsweise einer nachlässigen
Hygiene Vorschub leisten oder sogar zur vermehrten Bildung von Schimmelgiften
führen. Denn auch konservierte Ware verdirbt irgendwann, doch vorher
wird der aufkeimende Schimmel von den Konservierungsmitteln bedroht, wehrt
sich und bildet Mykotoxine. Diese Mykotoxine können auch in kleinsten,
noch untoxischen Konzentrationen für "Nebenwirkungen" von
Konservierungsmitteln verantwortlich sein. Deshalb sind Konservierungsmittel
auch nur für bestimmte Lebensmittel in bestimmten Konzentrationen
zulässig. Außerdem muss deren gesundheitliche Unbedenklichkeit
nachgewiesen sein. Alle Konservierungsmittel in Lebensmitteln und Kosmetika
unterliegen einem Deklarationszwang ("E-Nummern"),
mit Ausnahme der Anwendung der gebräuchlichen "natürlichen"
Konservierungsmittel wie beispielsweise Kochsalz, Zucker (z. B. in Marmeladen)
und Essig (z. B. bei Gewürzgurken).
Für den Einsatz als Konservierungsmittel zugelassene Carbonsäuren
|
Carbonsäure |
E-Nr |
Konz.-bereich |
möglicher Einsatz |
|||||||||
|
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
7 |
8 |
9 |
10 |
|||
|
Ameisensäure |
E 236 |
0,05-0,4 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
+ |
+ |
+ |
- |
|
Essigsäure |
E 260 |
0,3-3,0 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
+ |
+ |
- |
- |
|
Propionsäure |
E 280 |
0,05-0,3 |
- |
+ |
- |
+ |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
|
Milchsäure |
E 270 |
0,5-0,8 |
- |
+ |
- |
- |
- |
- |
- |
+ |
- |
- |
|
Sorbinsäure |
E 200 |
0,05-0,1 |
+ |
+ |
+ |
+ |
+ |
+ |
+ |
+ |
+ |
+ |
|
Benzoesäure |
E 210 |
0,15-0,3 |
+ |
+ |
+ |
- |
- |
+ |
+ |
+ |
+ |
+ |
| 1 Johgurt | 5 Wein | 9 Obstprodukte |
| 2 Käse | 6 Fleischwaren |
10 alkoholfreie Getränke |
| 3 Süßwaren | 7 Fischprodukte | |
| 4 Backwaren | 8 Gemüseerzeugnisse |
Nutzen und mögliche Risiken
Konservierungsmittel werden heute oft in die Schmuddelecke gestellt und
für viele unschöne Dinge, wie z.B. Allergien
verantwortlich gemacht, für die sie, wie oben schon erwähnt,
zum Teil nicht allein verantwortlich sind. Man stelle sich nur mal vor,
wie man ohne Konservierung jene unwirtlichen Gegenden hätte besiedeln
können, in denen es im Winter nichts zu ernten gibt. Ohne sie wäre
auch die Industrialisierung der vergangenen Jahrhunderte gescheitert,
als die Bevölkerung in die Städte zog, um fernab jeder landwirtschaftlichen
Produktion zu arbeiten und zu leben. Unsere heutigen Konservierungsmittel
sind zum Glück bekömmlicher als die Stoffe aus den Anfängen
der Chemie. Damals wurden im wesentlichen die von der Medizin erkannten
antiseptischen Eigenschaften von Fluoriden und Chloraten begeistert aufgegriffen
und man stelle sich vor, ohne jegliche toxikologische Untersuchungen für
Lebensmittel genutzt. Die später neu dazukommende Bor-, Salicyl-
und Ameisensäure
(E 236) stellten einen enormen Fortschritt dar. Anfang des 20. Jahrhunderts
nutzte man dann u. a. die uns noch heute gut bekannte Benzoesäure
(E 210), ca. um 1940 die Propionsäure
(E 280) und erst ca. 1950 wurde die harmloseste aller Carbonsäuren,
die Sorbinsäure (E
200), zur Konservierung eingeführt.
Etikettenschwindel
Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit wurden in den vergangenen
Jahren mehrere Etikettenschwindel begangen, um damit dem Verbraucher den
tatsächlichen Einsatz von Konservierungsmitteln zu verschleiern.
Egal ob es um die Deklaration "ohne Zusatz von Konservierungsmitteln"
oder um das "Umtaufen" von Natriumdiacetat in "Säuerungsmittel"
geht. Der Kunde hat oft keine Ahnung, was er in seinen Einkaufswagen legt.
So wurde beispielsweise erst durch die genehmigte Nutzung eines Desinfektionsmittels
für Fruchtsaftgetränke, Eistees und Cola die Einführung
der PET-Flaschen möglich. Denn in Plastik eingefüllte Flüssigkeit
konnte nicht heiß sein und musste demzufolge ohne Erhitzung entkeimt
werden. Das Geheimmittel hierfür heißt Dimethylpyrocarbonat.
Es zersetzt sich von selbst nach der Zugabe und tötet damit alles
Leben in der Flasche. Selbst ist es im rechtlichen Sinne nicht mehr vorhanden
und damit entfällt die lästige Deklaration auf der Flasche.