Chemie
E-Sätze
Sachgemäße Entsorgung von Haushaltschemikalien im Schadstoffmobil

Unter den Sicherheitsbestimmungen gibt es solche, die überall und immer gelten. Sie sind in entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen festgehalten. Dazu zählen die Gefahrsymbole mit Kennbuchstaben, die R-Sätze, die S-Sätze und die E-Sätze.

Die Gefahrsymbole mit Kennbuchstaben machen auf allgemeine Gefahrenquellen aufmerksam, sie sind international gültig.

Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind diese Hinweise stets zu beachten. Alle gefährlichen Stoffe müssen mit den entsprechenden Hinweisen gekennzeichnet sein.

E-Sätze geben Ratschläge für die sachgemäße Entsorgung von Chemikalien und gefährlichen Stoffen.

E 1
Verdünnen, in den Ausguss geben (WGK 0 bzw. 1).
E 2
Neutralisieren, in den Ausguss geben.
E 3

In den Hausmüll geben, gegebenenfalls in PE-Beutel (Stäube).
E 4
Als Sulfid fällen.

E 5

Mit Calcium-Ionen fällen, dann E 1 oder E 3.
E 6

Nicht in den Hausmüll geben.

E 7 Im Abzug entsorgen; wenn möglich verbrennen.
E 8 Der Sondermüllbeseitigung zuführen (Adresse zu erfragen bei der Kreis- oder Stadtverwaltung), Abfallschlüssel beachten.
E 9 Unter größter Vorsicht in kleinsten Portionen reagieren lassen (z. B. offen im Freien verbrennen).
E 10 In gekennzeichneten Glasbehältern sammeln:
1. "Organische Abfälle - halogenhaltig"
2. "Organische Abfälle - halogenfrei", dann E 8.

E 11

Als Hydroxid fällen (pH 8), den Niederschlag zu E 8.

12

Nicht in die Kanalisation gelangen lassen (S-Satz S 29).
E 13 Aus der Lösung mit unedlerem Metall (z. B. Eisen) als Metall abscheiden (E 14, E 3).
E 14 Recycling-geeignet (Redestillation oder einem Recyclingunternehmen zuführen).
E 15 Mit Wasser vorsichtig umsetzen, evtl. frei werdende Gase verbrennen oder absorbieren oder stark verdünnt ableiten.
E 16
Entsprechend den Ratschlägen in Anlage 5.1 der "Richtlinien zur Sicherheit im naturwissenschaftlichen Unterricht" beseitigen.

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