Antrag
Ein Antrag (veraltet auch
Gesuch) ist ein zumeist in schriftlicher Form vorgetragenes Verlangen auf
Gewährung von Unterstützung oder Einholung einer Entscheidung
in einer persönlichen Angelegenheit.
Anträge können
- an Behörden oder staatliche Stellen,
- an gesellschaftliche oder private Einrichtungen,
- an Arbeitgeber gerichtet werden.
Arten von Anträgen
Es gibt verschiedene Arten von Anträgen oder Gesuchen:
- Öffentliche/Geschäftliche Anträge:
Mündliche Anträge
sind hier möglich, vor allem aber für die Belegbarkeit sollten
Anträge an Behörden, das Gericht, die Polizei, das Arbeitsamt,
die Schule in schriftlicher Form gerichtet werden (z. B. Kindergeldantrag,
Antrag auf Mietminderung, Antrag auf vorzeitige Musterung).
- Petitionen (lat., zu petere
= (er)bitten): sind Gesuche oder Eingaben, die mündlich oder schriftlich
an den Bundespräsidenten, den Bundestag oder eine Behörde
gerichtet werden können. Es gibt Petitionsausschüsse im Bundestag
und in den Landesparlamenten, die Bitten/Beschwerden bearbeiten.
- Private Anträge sind persönliche
Darlegungen, die nicht notwendig an Regeln gebunden sind (z. B.
Heiratsantrag).
Tipps für öffentliche Anträge
- Anträge können in Briefform über die Postzustellung,
per Fax, als E-Mail gesendet oder mündlich in einer Behörde
vorgetragen werden. Bei Anträgen an öffentliche Stellen und
gesellschaftliche Einrichtungen ist besonders auf bestimmte Vorschriften/Normen
und Vordrucke zu achten.
- Der schriftlich gestellte Antrag ist im juristischen Sinne ein Schriftstück
oder Dokument, das gegebenenfalls als Beweisstück bzw. Beleg
herangezogen werden kann.
Wenn ein Antrag ohne Nutzung eines vorgedruckten Formulars gestellt
wird, sollte er inhaltlich sachlich, prägnant und knapp gefasst
sein.
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Zu den Behörden zählt
man die Gerichte, die Polizei, das Arbeitsamt, die gesetzlichen Krankenkassen,
das Finanzamt, die Schule, kommunale Behörden usw. Wie man sich
an eine Behörde wendet, hängt ganz von dem jeweiligen Anliegen
ab. Wenn ein Antrag oder Gesuch "formlos" zu stellen ist,
bedeutet das jedoch nicht, dass der jeweilige Brief "formlos"
ist. Er unterliegt den allgemeinen Regeln für die Gestaltung
von Briefen. Der inhaltliche
Aufbau ähnelt dem Bewerbungsschreiben:
- In der Betreffzeile wird knapp der Sachverhalt genannt.
- Bei der Anrede kann durchaus der Name des/der Sachbearbeiters/Sachbearbeiterin
erscheinen. Wenn er nicht bekannt ist, bleibt man bei der allgemeinen
Anrede.
- Dann schildert man den Sachverhalt, erläutert den Grund für
den Antrag und formuliert das Anliegen (Belehrungen, Mitteilungen,
Ermahnungen u. Ä. sind unzulässig, ebenso ein beleidigender
Inhalt und das Verlangen von Unmöglichem.)
- Mit der Grußformel endet der Antrag.
Es ist sinnvoll, für die Behördenanträge
einen Aktenordner anzulegen. Dort heftet man, nach Behörden getrennt,
die Durchschläge oder Kopien der eigenen Briefanträge und weitere
Belege, wie Telefon- und Gesprächsnotizen, ab.