

Herausbildung des Neuhochdeutschen
Die neuhochdeutsche
Sprachperiode setzt etwa mit dem Ende des Dreißigjährigen
Krieges ein. Zu den Auswirkungen des Krieges gehörte ein Zustrom
fremdsprachlicher Elemente, besonders aus dem Französischen. Gegen
Tendenzen der sprachlichen Überfremdung bildeten sich Sprachgesellschaften,
so
Die Sprachgesellschaften zielten insgesamt auf die Reinigung und Verbesserung
der deutschen Sprache.
Zugleich gab es vielfache Versuche einer theoretischen Beschreibung und
Normierung der deutschen Sprache, die
sich in Werken zur Grammatik, zur Orthografie bzw. in deutschen Wörterbüchern
niederschlugen. Dazu zählten
Insgesamt haben sich in der Zeit von 1650 bis um 1800 die Bemühungen
um Vereinheitlichung
auf allen Sprachebenen sehr verstärkt.
Im 19. Jahrhundert begann auch die philologische Auseinandersetzung mit
der deutschen Sprache, dabei die historische germanische
Sprachforschung und die Sammlung des neuhochdeutschen Wortschatzes
einschließend:
Vereinheitlichung und Normierung der
deutschen Sprache
Durch die Reichsgründung 1871 und die damit gegebene politische Einheit
erhielten auch die sprachlichen Vereinheitlichungs- und Normierungsbestrebungen
Auftrieb. Sie fanden vor allem Ausdruck in der Festlegung der deutschen
Rechtschreibung durch KONRAD
DUDENs (Bild 2): "Vollständiges Orthographisches Wörterbuch der
deutschen Sprache" (1. Auflage 1880). Eine 1901 unter Beteiligung
Österreichs und der Schweiz stattgefundene Konferenz bestätigte
diese Regeln im Wesentlichen und legte darüber hinaus fest:
- eine möglichst phonetische Schreibung der Fremdwörter;
- die Ersetzung von th durch t in allen deutschen Wörtern;
- die Beschränkung der ph-Schreibung auf
Fremdwörter für das gesamte Sprachgebiet.
Einen vorläufigen Abschluss der Regelungen der deutschen Rechtschreibung
bildet die Rechtschreibreform,
auf die sich die Vertreter der deutschsprachigen Staaten und von Ländern
mit deutschsprachiger Minderheit am 1. Juli 1996 in Wien mit der Unterzeichnung
verständigt haben und die am 1. August 1998 in Kraft trat. Mit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz am 30. März 2006 wurde die Reform in Deutschland rechtskräftig und an allen Schulen ab 1. August 2006 eingeführt (Bild 3).