
Etappen
der Rechtschreibreform
Am 1. Juli 1996 wurde in Wien von den
deutschsprachigen Ländern eine Absichtserklärung unterzeichnet, die deutsche
Rechtschreibung zu ändern. Die Erklärung
wurde in Wien unterzeichnet, weil von hier die Anregung zur Reformierung
der Rechtschreibung ausging. 1983 hatte sich Österreich offiziell an
die anderen deutschsprachigen Länder mit der Frage gewandt, ob es nicht
an der Zeit sei, die 1901 beschlossene und 1902 in Kraft gesetzte Rechtschreibung
zu überarbeiten.
Die Bundesrepublik Deutschland, die Deutsche Demokratische Republik, Liechtenstein
und die Schweiz griffen diese Anregung auf. In den folgenden Jahren setzten
diese Länder jeweils Fachkommissionen
bzw. Fachbeauftragte ein, um einen Vorschlag für eine reformierte Rechtschreibung
auszuarbeiten. Die Fachkommissionen der Länder schlossen sich zu einem
Internationalen
Arbeitskreis für Orthografie zusammen und legten 1988 gemeinsame
Neuregelungen vor. Diese wurden in der Öffentlichkeit gründlich
diskutiert.
Der Umgang mit der Rechtschreibreform
besonders in Deutschland
Es gab eine Anhörung
im Bundestag, und viele Hinweise, Kritiken
und Anregungen wurden von der Fachkommission ausgewertet und eingearbeitet.
Die Mitglieder der Fachkommission der DDR wurden nach dem 3. Oktober 1990
in die Fachkommission der Bundesrepublik Deutschland berufen, ihre Mitarbeit
und ihr Sachverstand blieben also der Kommission erhalten.
Im November 1994 wurden die Regelungen
auf der 3. Orthographischen Konferenz von Wien abschließend beraten.
Als Beobachter nahmen auch Vertreter der Länder teil, in denen Deutsch
Minderheitensprache
und teilweise Amts- oder Schulsprache ist, zum Beispiel Italien (wegen
Südtirol), Belgien, Luxemburg, Rumänien, Russland, Kasachstan.
Sie alle erklärten, der Neuregelung beitreten zu wollen.
In der Bundesrepublik wurden die Neuregelungen
von der Ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren am
30.11./01.12.1995 mit geringfügigen Änderungen angenommen. Österreich,
die Schweiz und Liechtenstein hatten die Regeln schon vorher beschlossen.
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer nahmen den Beschluss
zustimmend zur Kenntnis.
Nach vielen positiven und negativen Kommentaren in der Öffentlichkeit
im Herbst 1995 und Winter 1995/96 und nachdem das Bundesverfassungsgericht
Beschwerden gegen das Verfahren nicht angenommen hatte, konnte das Abkommen
am 1. Juli 1996 in Wien unterzeichnet werden.
Offiziell ist die neue Rechtschreibung
am 01.08.1998 für Schulen und staatliche Verwaltung in Kraft getreten. Viele Kultusminister hatten ihren Schulen bereits für das Schuljahr
1997/98 empfohlen, die neuen Regeln und Schreibweisen zu lehren, damit
diese als richtig akzeptiert werden. In Schleswig-Holstein
hatte sich am 27. September 1998 die Bevölkerung des Landes über
einen Volksentscheid gegen
die neue Rechtschreibung entschieden. Mit parteiübergreifender Mehrheit
setzte sich im Dezember 1999 der Landtag in Kiel über den Volksentscheid
hinweg und beschloss, dass auch an den schleswig-holsteinischen Schulen
nach den neuen Rechtschreibregeln unterrichtet werden solle.
Die Menschen reagieren äußerst unterschiedlich auf die Rechtschreibreform, die Meinungen
reichen von Zustimmung, über "sie hätte noch schärfer
ausfallen müssen" (z. B. Kleinschreibung) bis zur völligen
Ablehnung (die FAZ schreibt seit August 2000 wieder in alter Rechtschreibung).
Neue Wörterbücher und Arbeitshefte
der Schulbuchverlage unterstützten
die Durchsetzung der Rechtschreibreform. Auch die öffentlichen Verwaltungen
in Bund und Ländern schlossen sich nach und nach der neuen
Rechtschreibung an. Die meisten Zeitungen und Zeitschriften sowie die
großen Nachrichtenagenturen in Deutschland, Österreich und
der Schweiz hatten sich spätestens Ende 1999 ebenfalls auf die neue
Rechtschreibung umgestellt. Seit dem 1. August 2006 ist die neue Rechtschreibung an allen Schulen auf der Grundlage des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 30. März 2006 verbindlich.
Die Änderungen der
Rechtschreibung betreffen: