Das Bildungswesen
Großbritanniens ist in Primarstufe
(primary), Sekundarstufe
(secondary) und Weiterbildung
(further education) gegliedert. Die Primarstufe
ist in infant school (5.-8. Lebensjahr) und junior
school ( 8.-12., in Schottland 8.-13. Lebensjahr) unterteilt. In
der Sekundarstufe überwiegt in England, Schottland und Wales die comprehensive
school (Gesamtschule) als Regelschule.
Neben den staatlichen Schulen, deren Besuch kostenfrei ist, gibt es Privatschulen, darunter z. B. die renommierten public schools.
Im ganzen Vereinigten Königreich gibt es die Schulpflicht,
die einheitlich die Altersstufen 5-16 Jahre umfasst. Von der Regierung in
London ernannte Schulräte (Her
Majesty's Inspectors) inspizieren die öffentlichen und privaten
Schulen des Landes. Die vom Staat unabhängigen Schulen (independant
schools) sind in England ein sehr bedeutender Teil des Bildungswesens.
Zum staatlich unabhängigen Bildungssystem gehören pre-prepatory
schools, private Grundschulen für die Alterstufe 5 bis 8, prepatory
schools für die 8-13jährigen und Sekundarschulen.
Alle diese Schulen erheben beträchtliche Schulgebühren. Die meisten Eltern von Privatschülern geben bis zu einem Viertel ihres
Einkommens für diese teure Erziehung ihrer Kinder aus. Die public
schools sind die eigentliche Elite
unter den independent schools. Manche sind bis
auf Jahre hinaus ausgebucht, und das obwohl die Gebühren ständig
angehoben werden.
Bei den Schulabschlussprüfungen wird kein Unterschied zwischen staatlichen
und kostenfreien Schulen gemacht. Für alle Schüler von England
und Wales, die sich einer Abschlussprüfung unterziehen wollen, gibt
es das General
Certificate of Secondary Education. Nach zwei weiteren Jahren Schulbesuch kann eine fortgeschrittene Prüfung
abgelegt werden, ansatzweise vergleichbar mit dem deutschen Abitur, das A-level; normalerweise im Alter von 18 Jahren.
Bei den Prüfungen handelt es sich nicht um Schulabschlüsse in
der Art wie sie in Deutschland üblich sind. Es handelt sich vielmehr
um Einzelfächerprüfungen, die
in beliebigem Umfang und variabler Zusammenstellung absolviert werden können.
Die 87 Universitäten des Vereinigten
Königreichs unterstehen alle dem zentralen Ministerium für Bildung (Department of Education) in London. Dennoch
sind sie autonome Körperschaften, die für alle akademischen
Angelegenheiten, einschließlich personeller Besetzung, Lehrplan,
Zulassung von Studenten und Prüfungen zuständig sind. Die im
Mittelalter gegründeten Universitäten von Oxford und Cambridge
sind der Ausgangspunkt des britischen Hochschulwesens, das eine Reihe
traditionsreicher Universitäten umfasst. Anders als im Falle des
deutschen Abiturs und vergleichbarer Prüfungen berechtigt das General
Certificate of Education nicht ohne Weiteres zum Hochschulstudium.
Die Universitäten bestimmen die Voraussetzungen für die Aufnahme des Studiums in den
einzelnen Fächern und darüber, wie viele A-levels mit welcher Note erforderlich sind, und ob sie, aufgrund der Zeugnisnoten,
den Kandidaten für ausreichend vorgebildet, aber auch seinen allgemeinen
Bildungsstand für zufriedenstellend halten.
Diese Anforderungen schwanken je nach Fach und Universität. Der größte
Anteil der Hochschulbildung wird von den Universitäten abgedeckt.
Sie sind selbständige Organe, die durch eine königliche Gründungsurkunde dazu berechtigt sind, akademische Abschlüsse zu verleihen.
Neben den Universitäten gibt es noch etwa 100 andere Einrichtungen
im Bereich der Hochschulbildung. Hierbei handelt es sich um Institutes oder Colleges of Higher Education, an denen
auch akademische Abschlüsse erreicht werden können. Manche dieser
Institute haben sich in ihren Angeboten auf die Lehrerausbildung oder andere Bereiche wie etwa Kunst oder Design spezialisiert. Diese Institute
stellen, da sie neben Vollzeitstudiengängen auch Teilzeitstudienmöglichkeiten
anbieten, einen bedeutenden Teil der Hochschulausbildung des Landes dar.