Union
und Einzelstaaten
Jeder der 50 Bundesstaaten ist ein eigenständiges Gebilde mit sorgfältig
gehüteten Rechten. Zugleich ist jeder einzelne Staat der Union durch
die Anerkennung der Verfassung als "oberstem
Gesetz des Landes" verpflichtet. Die Union garantiert mit der Verfassung Bundeskompetenzen, die die Außenpolitik,
Verteidigungs- und Wirtschaftspolitik und das Steuerwesen betreffen.
Die Entscheidungsrechte über wichtige gesellschaftliche Angelegenheiten
liegen in der Zuständigkeit der Einzelstaaten. Dazu gehören u. a. Bereiche des Gesundheitswesens, der Bildung, der Union Wirtschaft und der Justiz.
Schon die Verfassung von 1787 sichert das demokratische Grundprinzip der
Gewaltenteilung (separation of powers). Der mittlerweile
durch 27 Verfassungszusätze (amendments) ergänzte
ursprüngliche Text sieht aber auch die Gewaltenbalance (checks
and balances) als ausgleichendes Prinzip der Demokratie zwischen
Union und Einzelstaaten vor. Die Verfassung gewährt darüber hinaus
in der Bill of Rights allen
Bürgern der USA die gleichen Grundrechte, unabhängig davon, in
welchem Bundesstaat sie leben.
Der Präsident
Der mächtigste Mann im Staat ist der Präsident. Bei ihm liegt die exekutive Gewalt des
Bundes. Er ist Regierungschef, Oberbefehlshaber der Streitkräfte und
Staatsoberhaupt in einer Person, besitzt also weitgehende Vollmachten. Unter anderem ernennt er die Regierung, vertritt das Land nach außen,
hat das Recht, Verträge zu schließen und besitzt gegenüber
Beschlüssen des Kongresses ein Vetorecht.
Präsidenten der Vereinigten Staaten werden alle vier Jahre gewählt.
Der Vorgang der Präsidentschaftswahl ist mehrstufig:
Der Kongress
Die Gesetzgebung, d. h. die legislative
Gewalt, obliegt in den USA dem Kongress. Der amerikanische Kongress ist ein Zweikammer-Parlament:
Jede Gesetzesvorlage des Kongresses bedarf der Zustimmung beider Kammern und muss dem Präsidenten vorgelegt werden. Gesetze erhalten nur dann Rechtskraft, wenn sie auch vom Präsidenten unterzeichnet worden sind. Legt der Präsident sein Veto ein, müssen beide Häuser des Parlaments die Gesetzesvorlage nochmals diskutieren und beschließen. Der erneute Beschluss kann aber nur mit Zweidrittelmehrheit gefasst werden. Erst dann ist das Gesetz rechtskräftig.
Der Präsident ist dem Kongress gegenüber im Normalfall weder für sein Tun und Handeln verantwortlich, noch zur Rechenschaft verpflichtet. Doch besitzt der Kongress die Möglichkeit, den Präsidenten auf dem Weg einer Anklage abzusetzen. Dieses sogenannte Impeachment kann durch den Kongress eingeleitet werden, wenn der begründete Verdacht von Verfassungs- und Rechtsverletzungen durch den Präsidenten besteht.
Die Parteienlandschaft der USA
In den USA hat sich ein Zweiparteiensystem etabliert. Dieses System wird von der Demokratischen (Democratic
Party) und der Republikanischen Partei (Republican
Party) getragen.
Beide Parteien sind im Unterschied zu den meisten europäischen
Parteien keine Mitglieds- und Programmparteien. Ihre Hauptfunktion erfüllen
sie als Wählerparteien für
die Stimmabgabe bei Gouverneurswahlen in den Bundesstaaten oder nationalen
Präsidentschaftswahlen. Man kann sie deshalb auch mit lockeren Wählerkoalitionen ohne feste Mitgliedschaft und hauptamtliche Funktionäre vergleichen.
Die Parteien finanzieren sich und ihre Aktionen hauptsächlich durch Spenden bzw. Sponsorengelder.
Angesichts dieser Eigenheiten des amerikanischen Parteiensystems ist der
direkte Einfluss unterschiedlicher Interessengruppen auf Politiker in den USA größer als in anderen Demokratien.