Die andere Seite des Arguments zum Thema Musikpiraterie wird von denjenigen eingenommen, die für den privaten Zweck Musik im Internet unentgeltlich austauschen. Wer hier wem was klaut ist nicht mehr ersichtlich, tauscht man doch gegenseitig Tracks aus, deren Spur sich im elektronischen Dschungel ganz schnell verliert. Diese "Piraten" rechtfertigen ihre Aktivitäten mit der Begründung, dass es im Internet nun einmal genügend Foren gibt, in denen Musik zum Downloaden bereit steht. Warum sollten sie dann in den Plattenladen laufen und dafür Geld bezahlen? Der Rechtsbegriff hat hier keinerlei Bedeutung, gibt es doch konkret niemanden, dem was weggenommen wird.
Neutrale Beobachter sehen die Debatte um Musikpiraterie wiederum unter ganz anderen Gesichtspunkten. Ihrer Erkenntnis nach sind es nicht die individuellen Nutzer, die der Plattenindustrie Schaden zufügen, sondern die organisierte Kriminalität. Millionen von Alben werden auf professionelle Art und Weise illegal kopiert und an den Nutzer zu einem im Vergleich zum legalen Erwerb wesentlich billigeren Preis weiterverkauft. Das spricht den Nutzer illegaler Musik nicht von der Tatsache frei, dass er sich immer noch im Unrecht befindet. Dennoch trennt ihn in den Augen der Analysten ein entscheidender Faktor von einer "Musikpiratenmafia": seine Downloadaktivitäten sind weniger kriminell als der organisierte Vertrieb illegale kopierter Alben. Kriminalität definiert sich hier zum einen am eigentlichen Ausmaß des Schadens, der angerichtet wird. Proportional ist der Verlust, den ein einzelner Nutzer der Plattenfirma zufügt, verhältnismäßig gering im Gegensatz zu dem Schaden, den das systematische Raubkopieren anrichtet.
Wie die Zukunft der Plattenindustrie ausfallen wird, entscheidet sich also weniger an der Frage, was nun legales und was illegales Downloaden darstellt. Tatsache ist, dass Musikpiraterie betrieben wird, sowohl von Individuen als auch von ganzen Organisationen. In wie weit verschärfte Gesetze hier einen Riegel vor schieben können, richtet sich nach den Interessen der jeweiligen Nutzer. Ironischer Weise überwiegt beim einzelnen Verbraucher die mangelnde Einsicht, Unrecht zu tun, während beim organisierten Musikraub der Unrechtsbegriff völlig irrelevant ist. Das Ausmaß der Unrechtmäßigkeit geht hier Hand in Hand mit dem Gewinn, den ein möglichst umfangreicher Verstoß gegen das Gesetz mit sich bringt. Ob und wie nun mit der derzeit unter juristischen Gesichtspunkten definierten Kosten-Nutzen-Gleichung verfahren werden soll, liegt schlussendlich in den Händen und Köpfen der individuellen Musikliebhaber.