Regierungsformen
Der Constitution Act 1852
legte hierfür den Grundstein. Neuseeland sollte eine eigene Regierung
nach dem in England gängigen Westminster-Modell
bekommen: Als königlicher Stellverteter
war der Gouverneur vorgesehen, das House Of Representatives
(vom Volk gewählte Abgeordnete) entsprach dem englischen Unter-,
der Legislative Council (vom Gouverneur ernannte
Abgeordnete) dem englischen Oberhaus. Die neuseeländische
Verfassung, die bis heute nicht schriftlich fixiert ist, basiert
auf englischen Texten aus dem 17. Jahrhundert und auf parlamentarischen
Gesetzen und Erlassen.
1853 gab es die ersten Wahlen. Wahlberechtigt waren ausschließlich
Männer, Weiße wie Maori, die älter als 21 waren und Land
oder ein Haus "von Wert" besaßen (1879 entfiel diese Besitzklausel).
Regierungssitz war von 1854 bis 1865
Auckland, dann Wellington, das Hauptstadt geblieben ist.
Das Parlament, also House
of Representatives und Legislative Council
hatte 70 Plätze, die im House Of Representatives
ab 1868 um vier für maorische Vertreter erweitert wurden.
1893 führte Neuseeland, als erstes Land der Welt, das Frauenwahlrecht
ein, das nicht nur Weißen, sondern auch Maori-Wählerinnen den
Gang zur Urne ermöglichte.
1907 löste sich Neuseeland aus der kolonialen Beziehung mit England
und wurde zur Dominion im Commonwealth
of Nations. Das bedeutet: Neuseeland war nun ein der Verwaltung
nach eigenständiges Land im britischen Reich und dessen Verbund (ehemaliger)
Kolonien.
Ab 1931 erlangte es als Dominion volle Autonomie, die allerdings erst
mit dem Statut des Westminster Adoption Act 1947
offiziell wurde. Hierin unterzeichnete Neuseeland seine Unabhängigkeit
von Großbritannien. Auch wenn Neuseeland sich faktisch schon seit
1931 eigenständig verwaltete, wurde es doch nun erst zum eigenen
Staat und konnte nun auch die neuseeländische Staatsbürgerschaft
verleihen.
Seit 1951 besteht das neuseeländische Parlament nur noch aus dem
House Of Representatives. Der Legislative
Council wurde abgeschafft. Ansonsten haben sich die Strukturen
bis heute nicht wesentlich verändert.
Das neuseeländische Parlament
Neuseeland ist eine parlamentarisch-demokratische Monarchie. Staatsoberhaupt, allerdings ohne Einfluss, ist die Königin von England, ELIZABETH II. Ihre ständige Vertreterin vor Ort ist die Generalgouverneurin oder der Generalgouverneur, gegenwärtig DAME SILVIA CATWRIGHT. Gewählt wird im Dreijahresturnus.
Die Regierung besteht aus einem Einkammer-Parlament, dem House
of Representatives. Darin sitzen heute 120 Abgeordnete, die Members
of Parliament. Das Parlament ist in seiner Sitzordnung nach britischem
Vorbild angeordnet: rechts sitzt die Regierungspartei, links die Opposition
und an der Stirn des Raumes der Präsident der Parlaments, der Speaker. Dieser wird vom Parlament gewählt. Er ist nach Generalgouverneurin
und Premierminister drittwichtigster Amtsträger. Bis 1996 wurde nach
dem Mehrheitsprinzip gewählt. Das heißt, dass immer nur eine
Partei gewinnen und an die Macht gelangen konnte. Üblicherweise wird
der Vorsitzende der Partei Premierminister und stellt seine Minister, das
Kabinett, zusammen. Seit 1996 gilt in Neuseeland das gemischte Verhältniswahlrecht
mit der Fünf-Prozentklausel.