


ALBRECHT
II. VON BRANDENBURG und das Haus Hohenzollern
ALBRECHT II. (1490-1545)
war Markgraf von Brandenburg. Er entstammte
dem ursprünglich zwischen dem oberen Neckar und der oberen Donau beheimateten
Fürstengeschlecht der Hohenzollern. Die Stammburg
der Hohenzollern liegt unweit von Tübingen auf einem Bergkegel vor
der Steilwand der Schwäbischen Alb. Um 1214 teilte sich das Geschlecht in eine schwäbische (katholische)
und eine fränkische, später brandenburgisch-preußische (evangelische),
Linie. Die brandenburgisch-preußische Linie stellte von 1701-1871
die preußischen Könige, und von 1871-1918 die drei letzten
deutschen Kaiser. ALBRECHT II. entstammte also einem aufstrebenden Herrschergeschlecht
und späteren bedeutenden deutschen Herrscherhaus.
Der Vater von ALBRECHT VON BRANDENBURG war der brandenburgische Kurfürst
JOHANN CICERO (1455-1499). ALBRECHTS
II. älterer Bruder, JOACHIM I. VON BRANDENBURG (1484--1535),
erbte vom Vater die Würde eines Kurfürsten.
ALBRECHT II. genoss eine gute humanistische und juristische Ausbildung.
Er hatte aber nie ein akademisches Studium absolviert. Dennoch fand sich
für ihn schon bald ein standesgemäßes Amt:
Entsprechend der im Mittelalter üblichen Praxis, nach der fast ausschließlich
Mitglieder des hohen Adels Zugang zu Bischofsämtern hatten, wurde
ALBRECHT II. mit nur 23 Jahren Erzbischof
von Magdeburg und Administrator (Verwalter) des Bistums Halberstadt.
Schon im darauffolgenden Jahr wurde er auch Erzbischof von Mainz. In diesem Amt war er zugleich einer der sieben Kurfürsten
sowie der Erzkanzler des Deutschen Reiches.
ALBRECHT II. musste für die Häufung hoher kirchlicher Ämter
in seiner Person erhebliche Geldbeträge an die Päpste in Rom
überweisen. Zur Beschaffung der erforderlichen Summen nutzte er den Ablasshandel.
Ablasshandel und Bau des Petersdoms
in Rom
Dass sich Menschen zu allen Zeiten gelegentlich nicht den kirchlichen
Normen entsprechend verhielten, nicht normgerecht handelten und so Schuld auf sich luden,
ist sicher verständlich.
Die katholische Kirche belegte und belegt solche Sündenschuld mit
entsprechenden Sündenstrafen.
Bei den Sündenstrafen unterscheidet die Kirche zwischen zwei Formen:
Durch das Bußsakrament,
die regelmäßige Beichte,
konnten durch die Priester ewige Sündenstrafen völlig, zeitlich
begrenzte Sündenstrafen dagegen nur teilweise erlassen werden.
Als Ablass wird vom mittelalterlichen Kirchenrecht deshalb der Nachlass, also die Vergebung zeitlich
begrenzter Sündenstrafen, verstanden, der beispielsweise durch
die Wallfahrt zu einer heiligen Stätte erwirkt werden konnte. Der
Nachlass wurde vom Priester für Tage oder für Jahre bemessen.
Schon seit dem 14. Jh. begann die Kirche jedoch, den Nachlass der Sündenstrafen auch durch Geldzahlung zu gewähren. Der Sünder kaufte sich zu diesem Zwecke einfach einen Beichtbrief bzw. den sogenannten Ablassbrief. Die Höhe des zu zahlenden Betrages richtete sich dabei schon bald weniger nach der "Schwere" der Sündenschuld, sondern vielmehr nach dem sozialen Stand des "Käufers": Je größer das Vermögen bzw. je höher der Stand des Käufers auf der sozialen Stufenleiter war, desto teurer wurde der Ablassbrief.
Zu Beginn des 16. Jahrhunderts wurde diese Praxis von der katholischen
Kirche enorm ausgeweitet und systematisch betrieben. Das hatte u. a. den
folgenden Grund:
In Rom war im 4. Jh. über dem Grab des Apostels Petrus eine Kirche
errichtet worden. Diese Peterskirche, eine fünfschiffige Hallenbasilika,
sollte schon Mitte des 15. Jahrhunderts erneuert werden, was aber an Finanzknappheit
zunächst scheiterte. Im Jahre 1506 konnte man endlich mit dem kompletten
Neubau der Kirche als Petersdom beginnen. Zur Finanzierung
dieses äußerst kostspieligen Bauwerks bediente sich die Kirche
nun vor allem der Einnahmen aus dem Verkauf
von Ablässen, der deshalb stark forciert wurde.
ALBRECHT II. und der Ablasshandel
Die Häufung kirchlicher Ämter, eine sogenannte Ämterkumulation
wie bei ALBRECHT II., war zwar kirchenrechtlich nicht erlaubt. Gegen Zahlung
einer beträchtlichen Geldsumme, machte man in Rom jedoch gern eine
Ausnahme, da der Bau des Petersdoms große Summen verschlang.
Da ALBRECHT II. nicht über den verlangten Betrag von knapp 30 000
Gulden verfügte, wurde folgendes Dreiecksgeschäft
abgeschlossen:
Mit der Organisation und Durchführung des Ablasshandels in seinem
Herrschaftsgebiet beauftragte ALBRECHT einen mit diesem Geschäft
schon bestens vertrauten Dominikanermönch,
JOHANNES TETZEL.
TETZEL, der Ablasshändler ALBRECHTS
II.
JOHANNES TETZEL war als
Sohn eines Goldschmieds etwa um 1465 in Pirna, einer Kleistadt nahe Dresden,
geboren worden. Später studierte er in Leipzig Theologie und trat
in das dortige Dominikanerkloster St. Pauli ein. Von 1504 bis 1510 war
der Dominikaner Ablassprediger und -verkäufer im östlichen Deutschen
Reich.
1517 berief ihn Erzbischof ALBRECHT II. zum "Generalsubkommissar"
für den Ablassverkauf in den Bistümern Magdeburg und Halberstadt.
Hier wurde TETZEL bald dadurch bekannt, dass er Ablassbriefe in abstoßend
marktschreierischer Weise verkaufte. Ihm wurde z. B. folgender Verkaufsslogan
nachgesagt:
"Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Feuer springt."
Gerüchte über ihn besagten weiter, dass man auch Ablässe zugunsten Verstorbener kaufen konnte und sogar für Sünden Vergebung gewährt bekommen konnte, die man in der Zukunft erst begehen wollte.
LUTHER wird auf den Plan gerufen
In Wittenberg hat TETZEL wahrscheinlich nie gepredigt. Dennoch verbreitete
sich die Kunde von seinem eigenartigen "Geschäftsgebaren"
auch hier. Auch MARTIN LUTHER
las im Herbst 1517 die Instruktionen
TETZELS für seine Ablassverkäufer und war darüber sehr
erzürnt.
Denn nach LUTHERS fester Überzeugung konnten sich sündige Menschen
nicht durch Geld und Absichtserklärungen den Weg in den Himmel bahnen.
Rettung für den Sünder brachten nach seiner Auffassung allein
der feste Glaube und das Vertrauen an die Gnade Gottes.
LUTHER wandte sich deshalb in einem Brief gegen den Ablasshandel, dem
er seine berühmten 95 Thesen
beifügte, an den Erzbischof von Mainz. Auch anderen kirchlichen Vorgesetzten
und einigen vertrauten Freunden sandte LUTHER seine Thesen. Dass er die
Thesen jedoch auch an die Tür der Schlosskirche
zu Wittenberg angeschlagen hat, wird inzwischen von einigen Historikern
angezweifelt.
LUTHER ging es in seinen berühmten Thesen darum, auf Missstände
in der Kirche aufmerksam zu machen und einen Beitrag zu ihrer Abstellung
durch die Reformierung der Kirche zu leisten.
Dass er sich damit auch gegen den Papst wandte, war ihm wohl bewusst.
Von den geschäftlichen Abmachungen zwischen dem Mainzer Erzbischof,
dem Papst und den FUGGERN wusste er wahrscheinlich nichts.
Die 95 Thesen verbreiteten sich indes in Windeseile. Als Abschrift gelangten
sie bald nach Nürnberg und in andere deutsche Städte. Noch vor
Ende des Jahres 1517 lagen sie bereits gedruckt vor, wodurch LUTHER einen
großen Bekanntheitsgrad erlangte.
Haltung ALBRECHTS II. zur Reformation
Nach dem Erhalt der Thesen forderte ALBRECHT II. als Erzbischof von Mainz
von der Mainzer Universität ein Gutachten
über die 95 Thesen an und informierte umgehend den Papst. In
Rom wurde die Angelegenheit allerdings zunächst nicht sonderlich
ernst genommen.
ALBRECHT II. selbst stand den kirchlichen Reformbestrebungen anfangs
sogar aufgeschlossen gegenüber. Der zu dieser Zeit in Mainz wirkende
Humanist, Domprediger und spätere Reformator WOLFGANG CAPITO stimmte
ihn jedoch um. Als sich die lutherische Lehre in seinem Bistum immer mehr
ausbreitete, wurde er zu einem erbitterten Gegner
LUTHERS und der Reformation.
Zur Förderung von gegenreformatorischen Bestrebungen der katholischen
Kirche ließ ALBRECHT 1542 sogar einen der führenden Jesuiten
nach Mainz kommen. Dieser sollte die Menschen wieder für den katholischen
Glauben zurückgewinnen.
Kardinal ALBRECHT - ein typischer
Renaissancefürst
Erzbischof ALBRECHT war1518 auch noch zum Kardinal, der höchsten
kirchlichen Würde nach dem Papst, ernannt worden. Er war nun einer
der mächtigsten Fürsten seiner Zeit. Trotz seiner ablehnenden
konservativen Haltung zur Reformation der Kirche war er weiter dem Humanismus
zugewandt.
Er pflegte Kontakte zu vielen bekannten Humanisten seiner Zeit,
wie ERASMUS VON ROTTERDAM und ULRICH VON HUTTEN. Als typischer Renaissancefürst
förderte er die Kunst, u. a. die bekannten Maler LUCAS CRANACH (der
Ältere), ALBRECHT DÜRER und MATTHIAS GRÜNEWALD. Sie porträtierten
ihn als Kardinal, und für den Mainzer Dom schuf GRÜNEWALD ein
berühmtes Altarbild.
Kardinal ALBRECHT starb am 24.September 1545 in Mainz.