
Die
Hintergründe des Gesetzes
Seit der Wirtschaftskrise von 1873, die das nach dem Deutsch-Französischen
Krieg ausgebrochene "Gründerfieber"
abrupt abkühlte, erhielt die deutsche
Sozialdemokratie einen starken Zulauf. Ursache dafür war auch die
im Gefolge der Wirtschaftskrise eingetretene
weitere Verschlechterung der ohnehin schon kritischen Lebensbedingungen
der Bevölkerung, u. a. das Wohnungselend.
Beispielsweise lebten in den 70er Jahren des 19. Jh. in Berlin
fast zwei Drittel der Bevölkerung, fast 600 000 Menschen, in einer,
höchsten aber zwei beheizbaren Stuben. Durchschnittlich sieben Personen
bewohnten dabei einen Raum. Weit mehr als 100 000 Berliner hausten
in Kellerwohnungen. Von denen lag die Mehrzahl so tief, dass unter ihren
Bewohnern die Tuberkulose eine Alltagskrankheit war. Wer die Miete nicht
zahlen konnte, wurde rücksichtslos aus der Wohnung gejagt. Massenobdachlosigkeit
und aus dem Boden schießende Barackensiedlungen am Stadtrand waren
die Folge.
Der Zulauf für die Sozialdemokratie
äußerte sich auch in steigenden Wahlerfolgen
bei den Reichstagswahlen von 1874 und 1877. In diesen Wahlen errang die
Sozialistische
Arbeiterpartei Deutschlands (SAP) eine deutlich wachsende Anzahl von
Sitzen im Reichstag.
Das wachsende Gewicht der Sozialdemokraten im Reichstag beunruhigte die
Reichsregierung und die bürgerlichen Parteien, insbesondere aber
den Reichskanzler BISMARCK.
Für BISMARCK waren alle Sozialdemokraten von Anfang an "Reichsfeinde".
Weil sie einen sozial-demokratischen Staat
anstrebten, sah er in ihnen die einzige Kraft im Staate, die eine ernste
Bedrohung für die Einheit des Reichs
darstellte.
Insofern suchte er nach Anlässen, um gegen die deutsche Sozialdemokratie
vorgehen zu können.
Die Anlässe
Als im Frühjahr 1878 zwei Attentate
auf KAISER WILHELM I. verübt wurden, sah BISMARCK diese Anlässe
gekommen.
Beide Anschläge auf den Kaiser, der nur unbedeutend verletzt wurde,
schlugen zwar fehl. Die Attentäter
standen nachweislich auch in keinerlei Beziehung
zur Sozialdemokratie. Dennoch behauptete die Regierung einen Zusammenhang
zwischen den Attentaten und angeblichen Umsturzplänen der Sozialdemokratie.
BISMARCK schritt zur Tat.
Das Sozialistengesetz
Am 21. Oktober 1878 wurde das Reichsgesetz
"wider die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie"
(Text 1) erlassen. Im Paragrafen 1 des berüchtigten
Sozialistengesetzes
hieß es:
"Vereine, welche durch sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische Bestrebungen den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung bezwecken, sind zu verbieten. Dassebe gilt von Vereinen, in welchen sozialistische und kommunistische auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtete Bestrebungen in einer den öffentlichen Frieden, insbesondere die Eintracht der Bevölkerungsklassen gefährdenden Weise, zutage treten. Den Vereinen gleich stehen Verbindungen jeder Art."
Auf der Grundlage dieses Gesetzes wurden sozialdemokratische
und sozialistische Vereine verboten. Dazu gehörten auch Bildungs-,
Gesangs- und Turnvereine, wenn an ihrer Spitze Sozialdemokraten standen.
Ebenso verboten wurden Veranstaltungen und Versammlungen, ja sogar Festumzüge
und Kinderfeste, wenn diese von Sozialdemokraten organisiert wurden.
Sozialistische Zeitungen mussten ihr Erscheinen einstellen, und Bücher
sowie Schriften mit sozialistischen Inhalten fielen der strengen Pressezensur
zum Opfer.
Personen, die im Sinne von Paragraf 1 die Ordnung gefährdeten,
konnten in Gefängnissen eingekerkert
oder auch ausgewiesen werden.
Mit dem Sozialistengesetz sollten sowohl die Parteiorganisation als auch
die Gewerkschaften zerschlagen
werden. Es wurde vom Reichstag auf Wunsch der Regierung zunächst
auf zweieinhalb Jahre befristet, später aber regelmäßig
bis 1890 verlängert.
Der Fall des Sozialistengesetzes
Trotz der umfangreichen Repressalien,
trotz Verboten und Verhaftungen, trotz Gefängnisstrafen und Entzug
der Aufenthaltsberechtigung in der Heimatstadt - die Organisationen
der SAP und der Gewerkschaften waren durch das Gesetz nicht mehr zu zerstören.
Im Gegenteil: Die Partei und die Gewerkschaften organisierten sich mit
viel Geschick im Untergrund. Darüber hinaus wurde die Solidarität der Arbeiter untereinander und mit den vom Sozialistengesetz Betroffenen
geweckt. Das führte letztlich sogar zur Stärkung
der Kampfkraft der Arbeiterbewegung.
So wuchs die Anzahl der Wähler der SAP von 1878 bis 1890 trotz aller
Verfolgungen um mehr als das Dreifache. Nach den Reichstagswahlen von
1890 zog die Partei nunmehr mit 35 Abgeordneten in den Deutschen Reichstag
ein und war damit viertstärkste Fraktion.
Damit erfüllte sich eine Prognose von AUGUST
BEBEL, des Vorsitzenden der SAP, aus dem Jahre 1884:
"Sie wollten uns vernichten - das ist ihnen nicht gelungen, und es wird ihnen in aller Ewigkeit nicht gelingen. Ich bin überzeugt, dass die Sozialdemokratie nicht nur existiert, sondern blüht und gedeiht, wenn von dem System, das und heute hudelt (schlecht behandelt) und büttelt (polizeilich verfolgt), keine Spur mehr vorhanden ist."
Ab 1890 wurde das Sozialistengesetz dann vom Reichstag nicht mehr verlängert. Es hatte sein Ziel, die Sozialdemokratie von der Arbeiterschaft zu entfremden
nicht erreicht.
Andererseits hatte es die seinerzeit von LASSALLE angestrebte Versöhnung
der Arbeiterschaft mit dem Staat verhindert und belastete damit das politische
Leben in Deutschland bis weit nach seiner Aufhebung.