
Herausbildung
des Absolutismus
Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges änderten sich
die Herrschaftsstrukturen
in den meisten europäischen Ländern:
Im Absolutismus war der
Monarch der alleinige Inhaber der Herrschaftsgewalt. Er war nicht an die
bestehenden Gesetze des Landes gebunden, sondern ausschließlich
dem göttlichen Recht unterworfen.
"Der Staat bin ich" -
dieser dem französischen König LUDWIG XIV. zugeschriebene
Ausspruch bringt die Gleichsetzung von Staat
und Herrscher im Absolutismus auf eine knappe Formel.
Versuche zur Legitimation des Absolutismus
Es gab viele Gelehrte, die versuchten, die Berechtigung
von Monarchen zur absoluten Herrschaft
wissenschaftlich zu untermauern:
Einer der bedeutendsten war der Franzose JEAN
BODIN (1530 bis 1596). Er vertrat den Gedanken der absoluten Macht
und unbedingten Souveränität des Königs über sein
Territorium. Seine Ausführungen gipfelten in der Behauptung, dass
der Herrscher über allem stehe und niemandem zur Rechenschaft verpflichtet
sei. Dabei berief er sich auf die Bibel und die Vernunft: Die Erfahrung
lehre, so BODIN, dass die Anarchie schlimmer sei als jede Tyrannei, und
da Gott, wie deutlich sichtbar sei, nicht alle Menschen gleich erschaffen
habe, entspreche es dem Naturgesetz, dass die einen regieren und die anderen
gehorchen. Wer seinen "natürlichen Fürsten" missachte,
der missachte auch Gott, ist seine logische Schlussfolgerung.
Ein anderer Gelehrter präzisierte die Stellung
des Königs in der Gesellschaft noch schärfer:
"Gott ist der König der Könige; ihm kommt es zu, sie zu unterrichten und zu leiten als seine Diener ... Die Fürsten handeln also als Gottes Diener und Statthalter auf Erden. Durch sie übt er seine Herrschaft aus ... Deshalb ist ... der königliche Thron nicht der Thron eines Menschen, sondern Gottes selber."
Macht kommt von Gott - der absolutistische
Regierungsstil
Aus solchen und ähnlichen Begründungen leiteten die absoluten
Herrscher auch ihre göttliche Legitimität ab, wenn sie sich
auf ihr Gottesgnadentum beriefen. Sie waren deshalb auch immer weniger bereit, andere Autoritäten
und Gewalten anzuerkennen, sodass sich ein spezieller absolutistischer
Regierungsstil entwickelte:
Das Beispiel Frankreichs und Deutschland
Das augenfälligste Beispiel und der Modellfall absoluter Herrschergewalt
war die Regentschaft König LUDWIGS XIV.
von Frankreich. Dessen Regierungsstil
fand seinen Ausdruck vor allem in einer glanzvollen
Hofhaltung (Bild 2).
Deren Ausstrahlung zog auch viele deutsche Fürsten in ihren Bann
und regte sie zur Nachahmung an. Die Auswirkungen sind noch heute sichtbar:
Nirgendwo sonst in Europa ist die Zahl der barocken Schlösser so
groß wie in Deutschland. Selbst der kleinste Landesherr wollte es
dem Sonnenkönig LUDWIG XIV. gleichtun und seine Residenz zu
einem "Klein-Versailles" ausbauen.
In Deutschland existierte
im Unterschied zu Frankreich kein einheitlicher
Zentralstaat, da der Westfälische
Friede 1648 die fürstliche Landeshoheit
entsprechend Reichsrecht festgeschrieben hatte. Deshalb konnte sich hier
der Absolutismus nur auf der Ebene der Landesfürsten durchsetzen.
Die Situation in Deutschland nach dem Dreißigjährigen Krieg
begünstigte sogar die Ausbildung absolutistischer
Fürstenstaaten noch; war doch die Überwindung der verheerenden
Kriegsfolgen und der Wiederaufbau durch intensive staatliche Planung und
Lenkung besser und schneller zu leisten.