



Zweigewaltenlehre
Die sogenannte Zweigewaltenlehre
geht auf Papst Gelasius (5. Jh.) zurück. Danach
unterschied man die Welt in einen
Danach ist der König lediglich Laie und nicht zugleich Geistlicher. Die geistliche Gewalt darf nur von geweihten Priestern durchgeführt werden. Dieses Prinzip wurde mit der Zeit sehr vernachlässigt.
Investiturrecht
So war es im Hochmittelalter seit HEINRICH III. üblich geworden,
den ins Amt zu setzenden geistlichen Würdenträgern, den Äbten
und Bischöfen, nach der Leistung von
Ring und Stab als Symbole ihrer geistlichen Autorität zu überreichen. Dies taten die Landesherren im Rahmen ihres Investiturrechts. Außerdem konnten sie Nichtgeistliche ins Bischofsamt einsetzen (Laieninvestitur). Kirchenreformer wandten sich gegen diese den Kirchengesetzen widersprechenden Tendenzen. Außerdem protestierten sie gegen den moralischen Verfall der Kirche, stritten gegen die Nichteinhaltung des Zölibats (seit dem 6. Jh. für alle Geistlichen vorgeschrieben sind Heiratsverbot und sexuelle Enthaltsamkeit) und gegen den Kauf und Verkauf kirchlicher Ämter.
Als Erster verurteilte der im Jahr 1058 inthronisierte Papst NIKOLAUS II.
(1058/59-1061) im Jahre 1059 unter Mitwirkung zahlreicher Bischöfe
die "Laieninvestitur".
Papst und Bischöfe beschlossen mit dem Papstwahldrekret,
dass nur noch die Kardinäle das Recht der Papstwahl haben sollten.
NIKOLAUS II. wollte mit diesem Dekret seine eigene Wahl nachträglich
legalisieren. Das Investiturrecht des
deutschen Königs wurde mit diesem Edikt jedoch noch nicht angetastet.
Der deutsche König durfte weiterhin Bischöfe und Äbte in ihre kirchlichen Ämter einsetzen.
Auch Papst ALEXANDER II. änderte daran nichts. Als er 1073 starb, wurde der Bischof HILDEBRAND am 22. April 1073 als GREGOR VII. neuer Papst. Dieser verkündete die nach ihm benannte "Gregorianische Reform": Er verbot
"Dictatus Papae"
Das von GREGOR VII. erlassene "Dictatus
Papae" (Text 1) besagte,
dass der Papst der oberste Herr der Christenheit wäre, seine Macht
sollte sogar soweit reichen, selbst Könige absetzen zu dürfen.
Das Motto lautete:
"Alle Reiche sind Lehen des Petrus".
Der Investiturstreit
Das löste den sogenannten Investiturstreit (1075/76-1122) aus, in dessen Zentrum die Frage stand, wer berechtigt
wäre, Bischöfe oder Äbte in ihre Ämter einzusetzen.
(Einsetzung = lat.: investitura).
Gegen die Reform GREGORs wandte sich der deutsche König HEINRICH IV. Er wollte weiterhin Kirchenfürsten einsetzen dürfen, die seine Politik im Reich vertraten.
(So hatte der König eigenmächtig bereits im Jahre 1071 die Neubesetzung des Mailänder Erzbistums vorgenommen, woraufhin Papst ALEXANDER II. den Erzbischof von Mailand exkommunizierte.)
Aber auch GREGOR hatte ein Interesse daran, alle weltlichen Einflüsse
auf kirchliche Würdenträger auszuschalten. Er ging davon aus,
dass der König ein Laie war, da ihm die priesterliche Weihe fehle,
und deshalb nicht berechtigt, Investituren durchzuführen. Dies könnte
nur mit göttlicher Vollmacht (Dei gratia)
geschehen. Der König verfüge jedoch nicht über göttliche
Vollmacht.
De facto ging es natürlich um Macht: um den päpstlichen Weltherrschaftsanspruch,
der in den 27 Sätzen des "Dictatus
papae" (Text 1) formuliert
wurde. Die Synode in Rom drohte daraufhin
1075 den König mit dem Bann, woraufhin
HEINRICH und die empörten deutschen Bischöfe am 24. Januar
1076 GREGOR VII. für abgesetzt erklärten (Wormser Synode).
Respektlos richtete sich HEINRICHs Appell
"... an Hildebrand, nicht mehr den Papst, sondern den falschen Mönch ..."
König HEINRICH IV. betrachtete sich selbst als Gesalbter des Herrn und forderte:
"So steige du denn, der du verdammt bist, herab, verlasse den apostolischen Stuhl, den du dir angemaßt hast ... Ich, Heinrich, durch Gottes Gnade König, sage dir zusammen mit allen meinen Bischöfen: Steige herab!"
Der Papst machte seine Drohung wahr und sprach am 14. Februar 1076 auf der Fastensynode den Bann aus. Zudem stieß er den Erzbischof von Mainz wird aus der Kirche aus. Das bedeutete für HEINRICH die Exkommunikation, also den Ausschluss aus der Kirche. Damit war formal der Treueid der Fürsten und Bischöfe aufgehoben. Gebannt konnte er also nicht mehr König sein. Die deutschen Fürsten und Bischöfe drängten nun zur Tat. Es kam zu Kämpfen zwischen den zerstrittenen Lagern in Deutschland. Auf der Fürstenversammlung in Trebur wurde klar, dass der König handeln musste, denn immer mehr Fürsten fielen von ihm ab. Um die innerdeutschen Fehden zu beenden und seinen Status als König zu erneuern, trat HEINICH IV. den berühmten "Gang nach Canossa" an, der gewiss nur ein taktischer Schachzug war. Der König wollte die Ruhe im Land wieder herstellen. Die deutsche Fürstenopposition wählte jedoch während seiner Abwesenheit am 15. März 1077 den von Papst GREGOR VII. unterstützten RUDOLF VON SCHWABEN (VON RHEINFELDEN, geb. 1080) zum Gegenkönig.
Der Gang nach Canossa