Der
Grundlagenvertrag
Der manchmal auch Grundvertrag genannte Grundlagenvertrag
zwischen der DDR und der BRD wurde am 21. Dezember 1972 in Ost-Berlin unterzeichnet.
Sein wesentlicher Zweck und Inhalt erschließt sich schon aus seinem
vollständigen Namen: "Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen
Republik".
In ihm erkannten sich die beiden deutschen Staaten gegenseitig als unterschiedliche
Staaten an.
Sie verpflichteten sich, auf der Grundlage ihrer Gleichberechtigung,
gutnachbarliche und normale Beziehungen
zueinander aufzubauen und zu pflegen. Diese Beziehungen sollten sich an
den Prinzipien ausrichten, die in der Charta
der Vereinten Nationen (UNO) festgelegt sind. Das hieß zum
Beispiel, dass man gegenseitig auf die Androhung von Gewalt verzichten wollte,
ein Formulierung, die sich ähnlich auch in den anderen Anfang der 70er-Jahre
geschlossenen Ostverträgen befand. Das gilt auch für die im Grundlagenvertrag
festgestellte Unverletzlichkeit der Grenzen.
Weiterhin betonte man die Beschränkung der Hoheitsgewalt
jedes der beiden Staaten auf sein eigenes Staatsgebiet. Sie wollten ferner
ihre jeweilige Unabhängigkeit und
Selbstständigkeit in den inneren
und äußeren Angelegenheiten respektieren. Auf Einmischung in
die Belange der anderen Seite sollte also verzichtet werden.
Darüber hinaus war man sich nach den im Vertrag niedergelegten Grundsätzen
einig im Ziel der Förderung der friedlichen
Beziehungen zwischen den europäischen Staaten insgesamt sowie
in der Förderung internationaler Rüstungsbegrenzung
und Abrüstung.
Was die konkrete Ausgestaltung ihrer Beziehungen betrifft, wollten beide
Seiten in der Folge dieses Vertrages durch eine Reihe von Abkommen und weiteren
Verträgen praktische und humanitäre Fragen klären, die sich
zwischen ihnen ergaben.
Daneben überreichte die Regierung der Bundesrepublik einen Brief
zur Deutschen Einheit, der von den Vertretern der DDR förmlich
angenommen und quittiert wurde. In ihm bekräftigte die Bundesrepublik
ihre Auffassung, dass der Grundlagenvertrag nicht im Widerspruch zu einer
zukünftigen Herstellung der Einheit Deutschlands in freier Selbstbestimmung
des ganzen deutschen Volkes stehe.
Man hat von westdeutscher Seite aus also am Ziel der Wiedervereinigung
festgehalten. Mit dem Grundlagenvertrag sollte allerdings eine prinzipielle
und haltbare Regelung der Beziehungen der beiden nun einmal existierenden
deutschen Staaten bis zu ihrer Vereinigung geregelt werden.
"Wandel durch Annäherung"
Dieser Brief machte ebenso wie das gesamte Vertragswerk deutlich, dass
das gegenseitige Verhältnis so einfach doch nicht war. Die beiden
deutschen Staaten wollten einerseits
gleichberechtigte
und normale Beziehungen als voneinander unabhängige Staaten führen;
andererseits erklärte aber die westdeutsche Bundesregierung, dass
in der Zukunft wieder ein die ganze deutsche
Nation repräsentierender Staat aus ihnen werden sollte.
Dieses Festhalten an der Wiedervereinigung
Deutschlands, wie es schon durch das Grundgesetz
der Bundesrepublik Deutschland vorgegeben war, wurde durch den Grundlagenvertrag
dennoch einem bemerkenswerten Wandel hinsichtlich des politischen Ansatzes,
mit dem dieses Ziel erreicht werden sollte, unterzogen.
Der damalige Bundeskanzler WILLY
BRANDT hatte diese Politik schon bei seinem Amtsantritt mit der Formel
"zwei Staaten, eine Nation"
umschrieben.
Eine Anerkennung der Realität zweier deutscher Staaten war in den
Jahrzehnten vorher undenkbar gewesen.
Man hatte in der Bundesrepublik aus der Prämisse der Einheit der
deutschen Nation eine sogenannte Alleinvertretungspolitik
abgeleitet, die zudem auf der Behauptung der Unrechtmäßigkeit
der Existenz der DDR beruhte, die sich nie einer freien Wahl gestellt
habe.
Bis zum Ende der 60er-Jahre ignorierten die verschiedenen Bundesregierungen
mal mehr oder weniger weitgehend die Existenz der DDR. Aufgrund dessen
gab es auch keine offiziellen Kontakte zwischen den Regierungen im Osten
und im Westen Deutschlands.
Diese Politik baute zudem darauf, dass sich die DDR
als Staat aufgrund der Unzufriedenheit ihrer Bürger nicht lange
würde halten können. Man ging davon aus, dass die Bundesrepublik
politisch und wirtschaftlich der DDR überlegen sei und für deren
Bevölkerung daher sehr viel anziehender sein würde. Das musste,
so meinte man, nahezu automatisch zur Wiedervereinigung führen.
Das aber ließ sich spätestens nach dem Bau der Berliner
Mauer 1961 nicht mehr halten, bedeutete sie doch die Abschottung der
Bevölkerung der DDR in einem eigenständigen Staat, der zudem
fest in den Ostblock eingebunden war. Es wurde nun also allzu
deutlich, dass die Wiedervereinigung auf kurze oder auch mittlere Sicht
nicht erreichbar sein würde. Wollte man am Ziel der Einheit festhalten,
stellte sich die Frage nach dessen politischer Umsetzung.
Im Umkreis des damaligen Berliner Bürgermeisters WILLY BRANDT entwickelte
man nun ein neues Konzept, das einer seiner Vordenker, EGON BAHR, mit
dem Motto "Wandel
durch Annäherung" zusammenfasste.
Die schon vor dem Bau der Mauer starren Grenzen zwischen den beiden deutschen
Staaten sollten demnach gerade durch die Anerkennung dieser Grenzen aufgelockert werden. Es wurde also letztlich die Existenz
zweier Staaten anerkannt. Dennoch hielt man aber an der Vorstellung einer
einheitlichen deutschen Nation fest.
Auf der Basis der Annäherung an den anderen Staat wollte man in Verhandlungen mit der DDR konkrete Erleichterungen für die durch die Teilung betroffenen
Menschen, zum Beispiel Besuchsmöglichkeiten, erreichen. Dadurch erhoffte
man sich auch, dass im Bewusstsein der Deutschen die Einheit wachgehalten
werden würde.
Die Einheit war mit anderen Worten
nicht mehr nur als ein großes, aber zur Zeit nicht umsetzbares Ziel
zu denken; sie sollte in den vielen kleinen Möglichkeiten der Begegnung
und Kontaktaufnahme für die Menschen konkret erfahrbar sein.
Mit dem Bonner Regierungswechsel 1969
wurde dieses Konzept dann zur offiziellen Politik sozialliberalen Bundesregierung
unter Willy Brandt. Es war wesentlicher Bestandteil der neuen Ostpolitik. Durch den Abschluss der Ostverträge und eine allgemeine Politik der Entspannung zwischen den durch den Ost-West-Konflikt getrennten osteuropäischen
und westeuropäischen Staaten sollte ein Klima
des Friedens und der Zusammenarbeit in Europa geschaffen werden.
Dadurch hoffte man langfristig die Möglichkeit einer Wiedervereinigung
zu schaffen. Denn die Teilung Deutschlands war ja wesentlich eine Folge dieses Ost-West-Konflikts gewesen. Der sogenannte Eiserne Vorhang, der den westlichen
und den östlichen Staatenblock trennte, ging mitten durch Deutschland.
Deutschland stand im Zentrum des Ost-West-Konflikts. Seine Einheit hatte
also ein Ende dieses Konflikts zur Voraussetzung.
Deutsch-deutsche Annäherung mit
unterschiedlichen Zielen
Entsprechend dieses Konzeptes, das einerseits die DDR anerkannte, andererseits
aber am Ziel der Wiedervereinigung festhielt, war konkrete Deutschlandpolitik
der BRD sehr kompliziert. So war für sie der Grundlagenvertrag
zwar einerseits ein völkerrechtlicher
Vertrag, der die Art und Weise des Verhältnisses der beiden
Staaten bis zu ihrer Wiedervereinigung prinzipiell bestimmen sollte. Man
erkannte, nicht zuletzt, um Erleichterungen für die Menschen im geteilten
Deutschland zu erreichen, die Existenz des Staates DDR an und nahm Beziehungen
zu ihr auf. Andererseits aber sollte der Vertrag zwischen beiden Staaten kein normales völkerrechtliches Verhältnis begründen, denn dieses hätte die Vorstellung einer endgültigen
Teilung der deutschen Nation nahegelegt.
Die Deutschlandpolitik
der DDR und ihrer Regierung hingegen verband mit dem Grundlagenvertrag
ein ganz anderes Ziel. Sie pochte vor und nach seinem Abschluss auf die Anerkennung eigenständiger staatlicher
Souveränität. Die DDR und die BRD seien zwei unterschiedliche
Staaten im Sinne des Völkerrechts, also des in den internationalen
Beziehungen zwischen Staaten gültigen Rechts.
Wenn man so will, sollte also aus Sicht der Führung der DDR mit
dem Grundlagenvertrag gerade die Teilung in zwei unterschiedliche deutsche Staaten zementiert werden.
Das entsprach letztlich einer seit dem Bau der Berliner Mauer immer deutlicher
vertretenen Linie, mit der die DDR als ein eigenständiger sozialistischer
deutscher Staat etabliert wurde. Ein Ausdruck dieser Politik war zum Beispiel,
dass die neue DDR-Verfassung von 1968 in der Präambel von einem "Volk der Deutschen Demokratischen
Republik" sprach.
Letztlich vertraten die beiden Seiten in der Frage der Einheit
der deutschen Nation unterschiedliche Standpunkte. Sie akzeptierten
das jedoch und wollten gemeinsame Beziehungen entwickeln. So war es denn
auch ausdrücklich in einer den einzelnen Artikeln des Grundlagenvertrages
vorangestellten Präambel formuliert.
Die Unterschiedlichkeit der Streitpunkte führte allerdings zu einigen Besonderheiten.
So nannten die beiden Staaten ihre Botschaften im jeweilig anderen Staat
zum Beispiel nicht Botschaft, sondern Ständige
Vertretung. Die Botschafter waren dementsprechend Ständige
Vertreter.
Konkrete Erleichterungen für
die Menschen
Solche Kompromisse ging man nicht zuletzt auch darum ein, damit für
die Menschen im geteilten Deutschland konkrete humanitäre
Erleichterungen erzielt werden konnten.
Es wurden in mehreren dem Grundlagenvertrag beigefügten Protokollen, Briefen und anderen Dokumenten zum Beispiel Regelungen
für Reisen und Familienzusammenführungen ebenso erwähnt wie auch Verbesserungen der Arbeitsmöglichkeiten
von Journalisten.
Und auch schon während der Verhandlungen ergaben sich erste Verbesserungen,
die sich insbesondere auf die Möglichkeiten von Reisen in den anderen
Teil Deutschlands bezogen.
So enthielt ein im Mai 1972 unterzeichneter Verkehrsvertrag nicht nur praktische Fragen des Straßen-, Bahn- und Schiffahrtsverkehrs
zwischen den beiden deutschen Staaten, sondern ebenso "Information
der DDR zur Reiseerleichterungen":
Bundesbürger sollten Verwandte und Bekannte in der DDR mehrmals jährlich
besuchen können, DDR-Bürger konnten bei dringenden Familienangelegenheiten
in die BRD reisen. Und auch Reisen aus kommerziellen, sportlichen, kulturellen
oder religiösen Gründen in die DDR fanden Erwähnung.
Insgesamt ergab sich auf der Basis der prinzipiellen Klärung der
Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten im Grundlagenvertrag
bis 1989 ein Geflecht von über 30
Abkommen und Verträgen zwischen den beiden deutschen Staaten.
Damit konnten sich auf Grundlage des Vertrages Kommunikation und die Beziehungen der Menschen in
beiden Teilen Deutschlands wieder langsam entwickeln.
Auch das war schließlich 1990, wie von den Initiatoren dieser Politik
erhofft, eine Grundlage für die Wiedervereinigung der beiden Teile
Deutschlands nach über 40 Jahren der Trennung.