



Die Integration in zwei Staatenblöcke bestimmte die deutsche Geschichte nach 1945. Unter dem Begriff Blockintegration versteht man den Prozess der Einbindung der beiden deutschen Staaten in die im Kalten Krieg gegeneinanderstehenden und durch den Eisernen Vorhang getrennten weltweiten Staatenblöcke.
Die DDR wurde
seit dem Ende des Krieges immer stärker in den entstehenden Block der Staaten
mit einer sozialistischen Gesellschaftsordnung unter Führung der Sowjetunion
eingebunden. Diesen Block der sozialistischen Staaten nannte man im Westen auch Ostblock.
Die BRD wiederum integrierte sich immer
deutlicher in das westliche
Bündnis unter Führung der USA. Es umfasste Staaten mit einer
kapitalistischen Gesellschaftsordnung, die eine freiheitlich-demokratische
Grundordnung besaßen.
Bei den Staatenblöcken handelte
es sich um Bündnisse befreundeter und eng zusammenarbeitender Staaten.
Die Zusammenarbeit der Staaten wurde durch bilaterale Verträge geregelt und vollzog sich in internationalen Organisationen und Institutionen. Die gegensätzliche
internationale Orientierung der späteren DDR und der BRD zeichnete
sich nicht erst nach der Gründung der beiden deutschen Staaten im Jahre 1949
ab. Der etwa 1947 beginnende Kalte Krieg machte auch um Deutschland keinen Bogen.
Als im Frühjahr 1948 der sowjetische Militärgouverneur aus dem
Alliierten Kontrollrat auszog, in dem
Vertreter der vier Siegermächte seit Kriegsende über eine gemeinsame
Deutschlandpolitik berieten, verringerten sich die Möglichkeiten
für eine einheitliche Entwicklung Deutschlands gravierend. Mit den
nun einsetzenden Vorbereitungen zur Gründung der BRD und der DDR
begann auch deren Einbindung in die entgegengesetzten Staatenblöcke.
Die Blockintegration
der BRD
Die wirtschaftliche Integration
Etwa gleichzeitig mit den Vorbereitungen zur Gründung der Bundesrepublik
im Jahre 1948 liefen auch die wirtschaftlichen Hilfen für Westeuropa im Rahmen des amerikanischen Marshallplans an.
Ein wichtiges Element im Konzept des amerikanischen Außenministers
MARSHALL bestand darin, die Planung der Verteilung der Hilfen den
beteiligten westeuropäischen Staaten im Rahmen der OECD (Organisation
für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit) zu überlassen.
Dadurch sollte ihr Zusammenhalt gefestigt werden. Waren anfänglich
die drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands durch ihre alliierten
Militärgouverneure in der OECD vertreten, so trat die BRD dann kurz
nach ihrer Gründung offiziell dieser westeuropäischen Organisation
bei, wurde folglich in die wirtschaftliche Zusammenarbeit einbezogen.Die Bundesrepublik wurde Anfang der
1950er-Jahre noch Mitglied in einer weiteren europäischen Wirtschaftsinstitution,
der 1952 entstandenen Montanunion.
Deren Gründung durch einen gemeinsamen Vertrag zwischen den drei
Beneluxstaaten sowie Frankreich, Italien und der BRD sollte der gemeinsamen
Verwaltung der Schwerindustrie, des Bergbaus
und der Hüttenindustrie dienen. So sollte sich ein gemeinsamer europäischer
Markt für Eisen, Stahl und Kohle
entwickeln, in dem die zwischenstaatlichen Zölle aufgehoben und gemeinsame
Außenzölle vereinbart wurden. Die Montanunion wurde später
zu einer der Keimzellen der EWG.
Insgesamt orientierte sich seit 1948, auch durch diese beiden Organisationen
gefördert, der westdeutsche Außenhandel
deutlich nach Westeuropa, wohingegen der innerdeutsche Handel mit der
sowjetischen Besatzungszone und der späteren DDR deutlich rückläufig
war.
Die politische Integration
Als erster Schritt gehörte dazu zunächst im Jahre 1950 der Beitritt
der BRD zum Europarat. Diese
1949 von mehreren westeuropäischen Staaten gegründete Institution
sollte die (west-)europäische Integration auf verschiedenen Ebenen
vorantreiben. Die Tätigkeit des Europarates beschränkte sich
damals noch im Wesentlichen auf Diskussionen in einer gemeinsamen beratenden
Versammlung in Straßburg. Er war daher seinerzeit eine eher schwache
Institution. Dennoch war der Beitritt für die junge Bundesrepublik
eine wichtige Etappe auf dem Weg zur gleichberechtigten
Zusammenarbeit mit den anderen westlichen Staaten. Diese Zusammenarbeit
mit dem Westen wurde auch durch einige zwischenstaatliche
Verträge gefördert. Den ersten völkerrechtlichen
Vertrag überhaupt schloss die junge Bundesrepublik im Dezember 1949
mit den USA.
Die militärische Integration
Die Bereitschaft des Westens zur Integration der BRD hat die Spannungen
zwischen Ost und West, wie sich z. B. in der Berlinblockade
dramatisch zeigten, nicht unerheblich befördert. Insbesondere trug
aber die militärische Integration
zu ihrer Verschärfung im Herzen Europas bei.
Angesichts der angenommenen militärischen
Bedrohung aus dem Osten sprachen sich viele westliche Staaten für
einen militärischen Beitrag der BRD zur gemeinsamen Verteidigung aus. Gleichzeitig
gab es aber angesichts der deutschen Geschichte auch Bedenken gegen die auch in
der bundesdeutschen Bevölkerung kontrovers diskutierte Wiederbewaffnung.
Daher entstand vor allem in Frankreich zunächst die Idee einer gemeinsamen
westeuropäischen Armee. In deren Rahmen konnten westdeutsche militärische
Einheiten auch kontrolliert werden. Diese französischen Vorstellungen
führten 1952 zum Vertrag über die Europäische
Verteidigungsgemeinschaft (EVG).
Allerdings mussten ihr noch die Parlamente der beteiligten Staaten zustimmen.
Während neben den Volksvertretungen der anderen beteiligten Staaten
auch der Deutsche Bundestag den EVG-Vertrag billigte, scheiterte er 1954
in der französischen Nationalversammlung.
Für die militärische Integration der Bundesrepublik
bedeutete die Ablehnung aber nur einen kurzen Rückschlag. Bereits 1955 wurde
sie in die NATO als gleichberechtigtes Mitglied
aufgenommen. In der NATO waren neben einigen westeuropäischen Staaten auch
Kanada und die USA vertreten. In der Folge kam es dann zur Aufstellung der ersten
Einheiten der neuen bundesdeutschen Armee, der Bundeswehr.
Genau genommen erfolgte der Beitritt der Bundesrepublik zur NATO schon 1954 durch
eine vertragliche Festlegung im Rahmen der Pariser
Verträge.
Im Zusammenhang damit wurden insgesamt elf Verträge
und Abkommen geschlossen, mit denen die Westintegration
der BRD nunmehr faktisch unumkehrbar war.
Die
Blockintegration der DDR
Die wirtschaftliche Integration
Als
Gegenstück zum oben erwähnten Marshallplan im Westen wurde im Osten
Europas 1949 der Rat
für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW)
gegründet, in den die DDR 1950 aufgenommen wurde. Er hatte das Ziel, einen
gemeinsamen Markt der sozialistischen Volkswirtschaften zu schaffen und ihre staatlichen
Wirtschaftspläne zu koordinieren.
So produzierte und lieferte die DDR
im Rahmen des RGW vor allem Industriegüter und importierte dafür Rohstoffe,
über die sie nur in sehr geringem Maße selbst verfügte.
Insgesamt verlagerte sich die außenwirtschaftliche
Tätigkeit der DDR seit ihrer Gründung deutlich nach
Osten. Betrug der Anteil des Handels mit den späteren RGW-Staaten
im Jahre 1948 nur knapp 10 %, so waren es im Jahre 1950 bereits mehr
als 70 % des gesamten Außenhandels. Daran war die Sowjetunion
allein mit 40 % beteiligt. Der innerdeutsche Handel musste zwangsläufig
zurückgehen. Die neue wirtschaftliche Ausrichtung war allerdings
nicht nur auf den RGW, sondern vielmehr auf eine große Anzahl zwischenstaatlicher Handelsverträge zwischen der DDR
und den einzelnen Staaten des Ostblocks zurückzuführen.
Die politische Integration
Auch im Bereich der politischen Integration
spielten bilaterale Abkommen zwischen den einzelnen osteuropäischen Staaten und der DDR für ihre
Ostintegration zunächst eine wichtigere Rolle als der Beitritt zu internationalen
Bündnisorganisationen.
Nachdem die DDR schon unmittelbar nach ihrer Gründung von allen osteuropäischen
Staaten diplomatisch anerkannt wurde, folgten Anfang der 50er-Jahre viele Freundschaftsverträge und Abkommen über die kulturelle und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit.
Solche Verträge förderten nicht nur die Zusammenarbeit zwischen
der DDR und den einzelnen Staaten. Sie führten auch zu einer Festigung
des Bündnisses insgesamt und schufen die Bedingung für die Aussöhnung
mit den ehemaligen Kriegsgegnern Deutschlands im Osten.
Ein besonders wichtiger
Vertrag war der am 6. Juni 1950 mit Polen geschlossene Görlitzer Vertrag,
der die im Potsdamer Abkommen festgelegte Grenze zwischen Deutschland und Polen
entlang von Oder und Neiße als dauerhaft gültige Grenze feststellte.
Einen ähnlichen Vertrag über Grenzfragen gab es im gleichen Jahr auch
mit der Tschechoslowakei.
Die militärische
Integration
Die DDR wurde 1955 ebenfalls Mitglied in einem Militärbündnis,
dem sogenannten Warschauer
Pakt. Der "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und
gegenseitigen Beistand", die Gründungsurkunde des Militärpakts,
wurde am 14. Mai 1955 in Warschau auch von der DDR unterzeichnet.
Sie gehörte damit zu den Gründungsmitgliedern dieser Organisation. In der Folge wurde die über 100 000 Mann
starke Kasernierte Volkspolizei in die Nationale
Volksarmee (NVA) umgewandelt.
Internationale Gleichberechtigung, staatliche Souveränität und deutsche
Teilung
Seit 1955 waren beide deutsche Staaten gleichberechtigte Mitglieder in
unterschiedlichen Staatenbündnissen. Hatten beide bis dahin unter,
wenn auch eingeschränktem, Besatzungsrecht gestanden, so erhielten
sie nun, Mitte der 50er-Jahre, die volle staatliche
Souveränität:
Sie übten wieder die oberste staatliche Gewalt auf ihrem Territorium
aus und waren weitestgehend unabhängig von anderen Staaten.
Die DDR wurde 1954 von der Sowjetunion als souverän erklärt.
Für die BRD geschah das ebenfalls 1954 durch einen im Pariser Vertragswerk
endgültig gebilligten Deutschlandvertrag
Für die beiden deutschen Staaten behielten sich die ehemaligen Besatzungsmächte
nur wenige Rechte vor, unter anderem aber das, über die Wiedervereinigung
Deutschlands als Ganzes mitentscheiden zu können.
Der Weg der
BRD und der DDR zur internationalen Gleichberechtigung und staatlichen Souveränität
führte für beide deutsche Staaten allerdings nur über die Integration
in die durch den Eisernen Vorhang getrennten gegensätzlichen Blocksysteme.
Dadurch aber wurde spätestens seit 1954 auch die deutsche
Teilung für lange Zeit zementiert.
Da beide Seiten durch ihre Blockintegration
aber nicht nur Gleichberechtigung und staatliche Souveränität erwarteten,
sondern auch innere Stabilität und äußere Sicherheit, nahm man
die Teilung als kleineres Übel vorläufig in Kauf.
