

Dieses überwältigende Geschmeide sollte ursprünglich den Hals der GRÄFIN DUBARRY, der Mätresse LUDWIGS XV., schmücken. Doch der Tod des Königs 1774 durchkreuzte das Geschäft. Seitdem wartete das kostbare Halsband vergeblich auf einen Käufer. Die Juweliere BOEHMER und BASSENGE hatten es bereits zweimal der jungen und schönen Königin MARIE-ANTOINETTE angeboten, doch der Preis schreckte selbst die allgemein als leichtfertig und verschwenderisch verschriene Tochter der österreichischen KAISERIN MARIA THERESIA ab.
Die Besetzung des Schauspiels
Hauptfigur der sich um dieses Diamantkollier abspielenden Tragikomödie
war der Spross einer der vornehmsten Adelsfamilien Frankreichs: Kardinal
LOUIS RENE EDOUARD FÜRST
VON ROHAN, einer der höchsten Würdenträger am königlichen
Hof. Die zweite tragende Rolle spielte JEANNE DE VALOIS, GRÄFIN DE
LA MOTTE. Sie stammte angeblich von einem unehelichen Sohn KÖNIG
HEINRICHS II. ab. Ihr Ehemann, der Offizier MARE ANTOINE NICOLAS
DE LA MOTTE schmückte sich mit dem Titel eines Grafen, obwohl er
vermutlich keiner war.
Die damals recht reizvolle, aber auch lebenshungrige und ehrgeizige 25
Jahre junge Frau hatte den Kardinal 1781 durch ihre Pflegemutter kennengelernt. mit ihrem Charme wurde sie bald innige Freundin und Vertraute
des immerhin schon 47jährigen Fürsten. Neben diesen drei Figuren
( VON ROHAN und das Ehepaar DE LA MOTTE) waren in das Spiel
um das Halsband noch zwei weitere Personen verwickelt: ein gewisser
RETAUX DE VILLETTE, der Privatsekretär von Madame DE LA MOTTE, sowie
MARIE-NICOLE LEGUAY, eine 23jährige Pariser Kurtisane.
Auslöser
der Halsbandaffäre waren die Eitelkeit und Leichtgläubigkeit
des Kardinals, der zwar die Gunst LUDWIGS XVI. besaß, bei dessen
Gattin MARIE-ANTOINETTE jedoch tief in Ungnade
gefallen war. Die Ursache des königlichen Unmuts lag Jahre zurück:
1772-1774 hatte ROHAN als französischer Gesandter in Wien mehrfach
recht boshafte Bemerkungen über MARIA THERESIA fallen lassen, die
MARIE-ANTOINETTE zu Ohren gekommen waren. Vergeblich hatte sie all die
Jahre hindurch versucht, seinen Aufstieg bei Hof zu verhindern, und offen
trug sie ihre Verachtung und Abneigung gegenüber dem Kardinal zur
Schau.
Die Missachtung durch die Königin verletzte den sonst hoch geehrten
Kardinal zutiefst, und um jeden Preis wollte er diesen unerquicklichen
Zustand ändern. Er beriet sich deswegen mit Madame DE LA MOTTE, der
es inzwischen gelungen war, die Freundschaft der Königin zu gewinnen.
Die Gräfin erklärte sich dazu bereit, ein gutes Wort für
ROHAN bei MARIE-ANTOINETTE einzulegen.
Bald überreichte Madame
DE LA MOTTE dem Kardinal ein Briefchen Ihrer Majestät, in dem
sie ihm ihre Gunst verhieß, auch wenn sie eine offizielle Audienz
zunächst noch nicht gewähren könne. Die Königin stellte
ihm obendrein noch ein heimliches Treffen in den Gärten von Versailles
in Aussicht. Das von DE LA MOTTE arrangierte Rendezvous
fand im August 1784 statt. Treffpunkt war das Venusboskett, wo der Kardinal
zwischen elf Uhr abends und Mitternacht eine verschleierte, ganz in Weiß
gekleidete Dame traf. Sie flüsterte ihm zu, dass alles Vergangene
vergessen sein solle, doch als er niederkniete, um die ihrer Hand entfallene
Rose aufzuheben und ihr seine Dankbarkeit zu bekunden, ertönten ganz
in der Nähe fremde Stimmen, und die Gestalt
in Weiß entschwand. Auch wenn ihm MARIE-ANTOINETTE bei offiziellen
Anlässen weiterhin mit Geringschätzung begegnete, zweifelte
der Kardinal nicht im leisesten daran, mit der Königin gesprochen
zu haben und mit ihr in - wenn auch noch geheimem - Einverständnis
zu stehen.
Die GRÄFIN DE LA MOTTE blieb weiterhin
Mittlerin zwischen der Königin und ROHAN. In Briefen an den Kardinal
bat MARIE-ANTOINETTE ihren neugewonnenen Freund, ihr aus einer Geldverlegenheit
zu helfen. Sie wollte einer in Not geratenen adligen Familie zweimal 60 000
Livre zukommen lassen. Der Kardinal fühlte sich geehrt und zahlte.
Im Januar 1785 schließlich erhielt ROHAN über Madame DE LA
MOTTE den königlichen Auftrag, mit den Juwelieren BOEHMER und BASSENGE
wegen des berühmten Kolliers
zu verhandeln.
Weil MARIE-ANTOINETTE - so die Gräfin - bei dieser Transaktion
im Hintergrund bleiben wolle, solle der Kardinal den Kaufvertrag unter
seinem Namen abschließen. ROHAN zögerte nicht lange und handelte
mit den Juwelieren eine Ratenzahlung
von viermal 400 000 Livre aus. Die erste Rate würde Anfang August
1785 fällig sein. Angesichts der Riesensumme wollte der Kardinal
jedoch ganz sichergehen und bat deswegen die Gräfin, MARIE-ANTOINETTE
den Kaufvertrag vorzulegen
und gegenzeichnen zu lassen. Zwei Tage später hielt er das Schriftstück
wieder in der Hand: Alle wichtigen Punkte waren mit einem "Genehmigt"
versehen und der Vertrag mit "MARIE-ANTOINETTE DE FRANCE" unterzeichnet.
Am 1. Februar 1785 übergaben die Juweliere vereinbarungsgemäß
dem Kardinal den kostbaren Schmuck und erfuhren bei dieser Gelegenheit
nun auch, wer das Geschmeide künftig tragen sollte. Noch am selben
Tag eilte ROHAN zur GRÄFIN DE LA MOTTE, wo ein Mann, der sich als
Beauftragter Ihrer Majestät zu erkennen gab, das Kollier entgegennahm.
In den folgenden Wochen und Monaten wunderte sich der Kardinal jedoch
darüber, dass die Königin bei keinem der zahlreichen offiziellen
Anlässe das Halsband trug. Doch
die Gräfin konnte ihm auf seine Fragen eine durchaus einleuchtende
Antwort geben: MARIE-ANTOINETTE finde, das Kollier sei zu teuer, deshalb
werde sie den Schmuck erst dann tragen, wenn der Preis herabgesetzt oder
das Stück neu geschätzt worden sei.
Erneut wurde ROHAN für Ihre Majestät tätig: Er teilte BOEHMER
und BASSENGE die Einwände MARIE-ANTOINETTES mit. Bereitwillig räumten
die Juweliere einen Nachlass
von 200 000 Livre ein, weil der ursprüngliche Preis wohl tatsächlich
überhöht gewesen war. Wenige Tage später gab Madame DE
LA MOTTE dem Kardinal einen Brief zu lesen, in dem die Königin ihrer
"lieben Freundin", der Gräfin, schrieb, wie zufrieden sie
mit dieser neuen Regelung sei. Gleichzeitig kündigte sie an, als
erste Rate nicht nur die ursprünglich vereinbarten 400 000 Livre,
sondern gleich die Hälfte des gesamten Kaufpreises bezahlen zu wollen.
Die Bombe platzt
Unaufhaltsam rückte der 1. August heran und damit der erste Zahlungstermin. Doch offensichtlich
hatte die Königin Probleme, die nicht gerade bescheidene Summe von 700 000 Livre aufzubringen. Madame
DE LA MOTTE konnte dem Kardinal am 30. Juli lediglich 30 000
Livre überreichen. ROHAN sah sich in die peinliche Situation versetzt,
die beiden Juweliere vertrösten zu müssen, denn eine derartige
Summe konnte er nicht ohne Weiteres vorstrecken. Doch noch immer hegte
er keinerlei Zweifel daran, dass er im Auftrag der Königin handelte.
Um so überraschender und heftiger trafen ihn die folgenden Ereignisse.
Zum Fest Mariä Himmelfahrt,
zugleich Namenstag der Königin,
versammelte sich am 15. August in Versailles alles, was Rang und
Namen hatte. Der gesamte Hofstaat, wartete darauf, zum feierlichen Gottesdienst
zu schreiten, als der König,
unerwartet für jedermann, den Kardinal zu sich berief. Eisig empfing
das Königspaar den Würdenträger, dem man ohne Umschweife
erklärte, dass man ihn für einen schändlichen Betrüger
halte. Was war geschehen?
Die Juweliere BOEHMER und BASSENGE
waren durch die Zahlungsverzögerung
unruhig geworden und hatten sich direkt an die Königin gewandt. MARIE-ANTOINETTE
war empört: Weder hatte sie je Interesse an diesem Kollier bekundet,
geschweige denn, irgend jemandem den Auftrag gegeben, es für sie
zu erwerben, noch hatte sie das Halsband erhalten. Sie informierte ihren
Gatten LUDWIG XVI., der ROHAN
bisher stets in Schutz genommen hatte, über diesen ungeheuerlichen
Betrug in ihrem Namen. Der König, der ihre Empörung teilte,
befahl ROHAN zum Verhör. Und so kam es, dass der Kardinal, der doch
nur seiner Königin einen Gefallen hatte tun wollen, sich plötzlich
als Angeklagter wiederfand.
Verwirrt verwies ROHAN auf den noch in seinem Besitz befindlichen Vertrag,
den die Königin doch genehmigt und mit ihrer Unterschrift "MARIE-ANTOINETTE
DE FRANCE" versehen habe. Hoheitsvoll erklärte ihm die Königin
daraufhin, dass dieses Schriftstück eine Fälschung
sein müsse, eine recht plumpe obendrein. Denn sie unterschreibe stets
nur mit ihrem Namen und setze niemals "de France" hinzu. Und
noch bevor ROHAN seiner maßlosen Überraschung Herr werden konnte,
wurde er von den Palastwachen verhaftet und in die Bastille
gebracht. Paris hatte seinen Skandal
und für Wochen und Monate ein Gesprächsthema.
Doch nicht nur der Kardinal, auch fast alle
anderen Beteiligten an der Affäre
landeten nach und nach in dem berühmtesten Gefängnis
Frankreichs: Madame DE LA MOTTE wurde zwei Tage nach ROHAN verhaftet,
bestritt aber ganz entschieden, auch nur das geringste mit der ganzen
Angelegenheit zu tun zu haben. So habe sie keine Briefe der Königin
an den Kardinal überbracht, sie wisse nichts von dem nächtlichen
Rendezvous im Venusboskett. Auch das fragliche Diamanthalsband
wollte sie auch nie gesehen haben. Vergeblich suchte man nach dem Gatten,
dem GRAFEN DE LA MOTTE, doch der weilte in Geschäften in London.
Auch RETAUX DE VILLETTE, war zunächst unauffindbar. Erst im Frühjahr
1786 wurde er in der Schweiz aufgegriffen und an Frankreich ausgeliefert.
Auch er stritt zunächst alles ab, doch scheint er nicht die psychische
Standfestigkeit der Gräfin besessen zu haben, denn schon beim zweiten
Verhör sprudelte die Wahrheit
nur so aus ihm heraus.
Die Wahrheit kommt ans Licht
Bis dahin waren die Aussichten des Kardinals, sich vom Vorwurf
des schändlichen Betrugs reinwaschen zu können, recht
düster gewesen. Doch bald wendete sich das Blatt zu seinen Gunsten.
RETAUX DE VILLETTE gab
zu, dass er die Briefe geschrieben hatte, die angeblich von der Königin
an den Kardinal oder auch an Madame DE LA MOTTE selbst gerichtet waren.
Ebenso stammten die Genehmigung des Kaufvertrags
und die falsche Unterschrift von seiner Hand.
Des Weiteren bekannte er, als angeblicher Abgesandter der Königin
das Halsband entgegengenommen zu haben. Anschließend hätten
er und der Graf das Geschmeide zerlegt, um die Steine einzeln zu verkaufen.
Die angeblichen "Geschäfte"
des Grafen in London erwiesen sich als Versuch, die
Diamanten im Ausland zu versilbern, nachdem VILLETTE in Paris von
einem misstrauisch gewordenen Juwelier angezeigt worden war.
VILLETTE klärte schließlich: Die Dame
in Weiß vom romantischen Rendezvous im nächtlichen Garten
von Versailles war jene junge Kurtisane namens MARIE-NICOLE LEGUAY. Madame
DE LA MOTTE hatte sie für diese Komödie angeheuert. Auch sie
landete nun in der Bastille und beteuerte immer wieder, ihre zugewiesene
Rolle nie durchschaut zu haben, was VILLETTE bestätigte.
Damit war die Gaunerkomödie aufgeklärt.
Über den Ausgang
des Prozesses vor dem Pariser Parlament,
dem obersten Gerichtshof der Stadt, konnte keinerlei Zweifel mehr bestehen.
Die GRÄFIN DE LA MOTTE wurde zu lebenslänglicher Haft verurteilt,
zuvor aber noch ausgepeitscht und gebrandmarkt. Ihrem Gatten drohten ebenfalls
die Auspeitschung sowie die Galeere, sollte er je gefasst werden. RETAUX
DE VILLETTE wurde lediglich aus Frankreich verbannt, die Kurtisane LEGUAY
ganz freigesprochen.
Einen Freispruch erhielt auch
der Kardinal - sehr zum Ärger von MARIE-ANTOINETTE, die gehofft
hatte, den ihr verhassten Mann nun endgültig demütigen zu können.
Doch ihr blieb nicht nur diese Genugtuung versagt, schlimmer noch: Die
öffentliche Meinung, die der "Österreicherin"
nie sehr wohlgesonnen gewesen war, wandte sich nun erst recht gegen sie.
Denn kaum jemand glaubte, dass sie an der ganzen Affäre unschuldig
sei. Man wusste um ihre Abneigung gegen ROHAN und war fest davon überzeugt,
dass der Kardinal nicht nur das unschuldige Opfer der GRÄFIN DE LA
MOTTE und ihrer Komplizen sei, sondern dass auch der Hof in irgendeiner
Weise die Finger in diesem Spiel gehabt habe. Der Ruf
der Königin war jedenfalls endgültig
ruiniert.