Der
Kniefall WILLY BRANDTS
Auf dem Besuchsplan einer Reise, die eine bundesdeutsche Regierungsdelegation
unter Leitung von Bundeskanzler WILLY
BRANDT Anfang Dezember 1970 zur Unterzeichnung des sogenannten Warschauer
Vertrages in die polnische Hauptstadt führte, stand am 7. Dezember
auch eine Kranzniederlegung am Mahnmal für die Opfer des Aufstandes
im Warschauer Ghetto. Während dieser Kranzniederlegung kniete der Bundeskanzler
dann spontan vor diesem Mahnmal nieder. Für viele Menschen war dies
25 Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges und der Schrecken der deutschen
Herrschaft über fast ganz Europa eine sehr bewegende Geste. BRANDT
selbst erklärte später:
"Unter der Last der jüngsten deutschen Vergangenheit
tat ich, was Menschen tun, wenn die Worte versagen; so gedachte ich der
Millionen Ermordeter."
Der Ort war tatsächlich besonders die Deutschen mahnend.
Im etwa vier Quadratkilometer großen Warschauer
Ghetto, das von der deutschen Besatzungsmacht
1940 im Zentrum der Stadt eingerichtet wurde, wurden anfangs etwa 500 000
Juden eingepfercht. Zwischen Juli und Oktober 1942 wurde ein großer
Teil von ihnen in Konzentrationslager verschleppt und dort ermordet. Viele
der verbliebenen Ghettobewohner beteiligten sich zwischen dem 19. April
1943 und dem 16. Mai 1943 an einem Aufstand, der von Polizei und Waffen-SS
brutal niedergeschlagen wurde. Dabei verloren über 50 000 Menschen
ihr Leben, und das Ghetto wurde anschließend aufgelöst.
Die Stadt Warschau im Zweiten Weltkrieg
Die Stadt Warschau war aber auch über
dieses Ghetto hinaus ein symbolträchtiger Ort. Der Zweite
Weltkrieg begann 1939 mit dem deutschen Überfall auf Polen. Als
sich dessen Hauptstadt nicht vor den schnell heranrückenden deutschen
Truppen ergeben wollte, ließ HITLER sie kurzerhand bombardieren.
Dieses erste große Bombardement
des Zweiten Weltkrieges kostete Zehntausenden von Menschen das Leben und
führte zu großen Zerstörungen.
So wurde der Kniefall WILLY BRANDTS
gerade hier von vielen Zeitgenossen als Eingeständnis
deutscher Schuld und als Bitte um Verzeihung
für die während des Zweiten Weltkrieges begangenen Verbrechen
an Millionen von Menschen in ganz Osteuropa verstanden.
Als deutliches Zeichen erleichterte dieses öffentliche Bekenntnis
die Aufnahme normaler zwischenstaatlicher Beziehungen zwischen der Bundesrepublik
und den osteuropäischen Ländern, die dann wesentlich durch die
Ostverträge zustande
kamen.
Die Ostverträge
Schon vor dem Warschauer Vertrag hatte die Bundesregierung am im 12. August
1970 den Moskauer Vertrag mit der wichtigsten osteuropäischen Macht, der Sowjetunion, abgeschlossen.
In ihm ging es im wesentlichen um drei Punkte.
Zum einen erklärten sich beide Seiten zu einem allgemeinen Gewaltverzicht bereit. Darauf hatte insbesondere die Bundesregierung gedrungen. Da formal
noch immer kein Friedensvertrag zwischen Deutschland und seinen ehemaligen
Kriegsgegnern bestand, beharrte die Sowjetunion in den Verhandlungen zu
diesem Vertrag zunächst darauf, dass sie theoretisch weiterhin ein
Recht zur Intervention in der Bundesrepublik besaß. Mit diesem Vertrag
nun erklärten beide Seiten, Streitfragen künftig "ausschließlich
mit friedlichen Mitteln zu lösen".
Der zweite wesentliche Punkt dieses Vertrages betraf die Anerkennung
aller Grenzen in Europa. Damit sollten einige seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges noch schwelende
strittige Grenzfragen gelöst werden. Dies traf besonders auf die
polnische Westgrenze zu. Gerade in der Bundesrepublik gab es nämlich
unter den Vertriebenen viele, die sich mit dem Verlust der ehemaligen
Heimat nicht abfinden wollten.
Drittens hatte dieser Vertrag auch Vorbildcharakter für ähnliche Verträge mit anderen osteuropäischen
Staaten einschließlich der DDR, um so insgesamt die Entwicklung
von friedlichen und normalen zwischenstaatlichen
Beziehungen für die im Kalten Krieg zerstrittenen westeuropäischen
und osteuropäischen Staaten einzuleiten.
Brief zur deutschen Einheit
In einem Brief zur
deutschen Einheit gab die bundesdeutsche Regierung der sowjetischen
im Zusammenhang des Vertrages zudem zur Kenntnis, dass das Abkommen nach
ihrer Sicht der Dinge einer Wiedervereinigung Deutschlands innerhalb einer
friedlichen europäischen Ordnung nicht entgegen stünde. Einen
ähnlichen Brief fügte die Bundesregierung dann später auch
dem Grundlagenvertrag zwischen der
BRD und der DDR hinzu. Damit war aus ihrer Sicht nur die Grenze zwischen
den beiden deutschen Staaten noch revidierbar, allerdings nur, wenn sich
das gesamte deutsche Volk in einem friedlichen und selbstbestimmten Prozess
dafür entscheiden würde.
Warschauer Vertrag und Prager Vertrag
Aufgrund des schon angesprochenen Vorbildcharakters des Moskauer Vertrages
fanden sich seine wesentlichen Bestimmungen auch in den anderen zu den
Ostverträgen gezählten Abkommen mit osteuropäischen Staaten
wieder.
Im schon oben genannten Warschauer
Vertrag vom 7. Dezember 1970 wurde zusätzlich dazu noch einmal
die Oder-Neiße-Linie als endgültige Westgrenze Polens bestätigt. Das war angesichts
der von einigen Vertriebenenverbänden in der Bundesrepublik aufgestellten
Forderungen und auch angesichts der in der polnischen Geschichte immer
wieder bedrohten Grenze eine bemerkenswerte Festlegung.
Im am 11. Dezember 1973 unterzeichneten Prager
Vertrag mit der damaligen CSSR war neben den auch in den anderen Verträgen
vorkommenden Grundsätzen die Bewertung des Münchener
Abkommens von 1938 der wichtigste Punkt. Darin hatten die beteiligten
Staaten Deutschland, Italien, Frankreich und Großbritannien die
Abtretung der von Deutschen bewohnten Teile Böhmens, Mährens
und Schlesiens an Deutschland zugestimmt.
1973 wurde festgestellt, dass das Abkommen aus dem Jahre 1938 nur unter
der Androhung von Gewalt und daher im Hinblick auf die gegenseitigen Beziehungen
der beiden unterzeichnenden Staaten als nichtig zu betrachten sei.
Die neue Ostpolitik
In die Reihe der Ostverträge wird
neben den drei genannten Verträgen auch der Grundlagenvertrag mit der DDR gezählt. Alle Verträge zusammen haben einerseits
einen eindeutigen Bezugspunkt in der Geschichte des Zweiten Weltkrieges
und in dem von Deutschland ausgehenden Unrecht. Andererseits sollten sie
aber zur Aussöhnung führen
und bestehende Fragen endgültig klären. Sie waren daher mit
ihren wesentlichen Elementen des Gewaltverzichts, der Unverletzlichkeit der Grenzen in
Europa und der Regelung von Streitfragen mit
friedlichen Mitteln auch auf die politische Gestaltung der Zukunft
hin ausgerichtet.
In diesem Sinne waren sie Teil der neuen Ostpolitik, die durch die sozial-liberale Bundesregierung unter Bundeskanzler WILLY
BRANDT seit dem Regierungswechsel 1969 betrieben wurde.
Mit ihr sollten für die Politik neue
Handlungsspielräume erwachsen. So versprach man sich beispielsweise
eine Stärkung des allgemeinen internationalen Ansehens dadurch, dass
mit den Ländern, die teilweise furchtbar unter dem nationalsozialistischen
Deutschland gelitten hatten, wieder normale zwischenstaatliche Beziehungen
aufgebaut werden. Aufgrund der Geschichte gab es auf beiden Seiten noch
viele Vorbehalte.
Mit der Ostpolitik verband man auch deutschlandpolitische Ziele. Da die
Teilung Deutschlands wesentlich eine Folge des Ost-West-Konflikts war, machte sich spätestens nach dem Bau der Mauer in Berlin die
Einsicht breit, dass eine Wiedervereinigung nur in einer gesamteuropäischen Friedensordnung möglich sein
würde. Diese aber würde eine Normalisierung der Beziehungen
zu den osteuropäischen Nachbarn zur ersten Voraussetzung haben.
Das Ziel der Entspannung zwischen Ost und West war also fester Bestandteil dieser Politik. Damit
passte sie in die seit der Kuba-Krise ebenfalls auf Entspannung ausgerichtete
allgemeine weltpolitische Lage.
Ostverträge - innenpolitisch
umstritten
In der Bundesrepublik waren die neue Ostpolitik und die Ostverträge sehr umstritten. Neben der CDU/CSU
Opposition im Deutschen Bundestag äußerten sich vor
allem die Verbände der Vertriebenen aus den ehemaligen deutschen
Siedlungsgebieten in Osteuropa sehr ablehnend.
Die Kritiker meinten einerseits, dass durch die Anerkennung der europäischen
Grenzen auch diese ehemaligen deutschen Ostgebiete für immer verloren gehen würden. Dem hielten Befürworter
der Ostpolitik entgegen, dass man nicht zurückholen könne, was
schon lange verloren sei. Ursächlich für den Verlust aber sei
die Entfesselung des Zweiten Weltkrieges und die dann folgenden Verbrechen
durch das nationalsozialistische Deutschland gewesen.
Ein andere Kritikpunkt bezog sich auf die Behandlung der DDR in den Verträgen.
Letztlich befürchteten viele, dass durch die faktische Anerkennung
der DDR eine Wiedervereinigung unmöglich gemacht werden würde.
Lange Zeit hatte die bundesdeutsche Politik der 50er- und 60er-Jahre die
DDR daher einfach ignoriert. Vertreter der neuen Ostpolitik dagegen kritisierten
das. Man könne an der Existenz der DDR nicht vorbeigehen und müsse
die Deutschlandpolitik auf dieser Grundlage
gestalten.
Da diesem Argument letztlich nicht widersprochen werden konnte und da
die Bundesregierung zudem am Ziel der deutschen Einheit festhielt, gab
es am Ende langer und kontroverser Debatten, an deren Ende die Regierung
faktisch ihre Mehrheit im Bundestag verlor, am 17. Mai 1972 eine gemeinsame Erklärung
von Regierung und Opposition. Darin
heißt es:
"Die Politik der Bundesrepublik Deutschland,
die eine friedliche Wiederherstellung der nationalen Einheit im europäischen
Rahmen anstrebt, steht nicht im Widerspruch zu den Verträgen ...
Mit der Forderung auf Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts erhebt
die Bundesrepublik Deutschland keinen Gebiets- oder Grenzänderungsanspruch."
Wenn auch damals noch viele Abgeordnete der Opposition dieser Erklärung
und den Ostverträgen insgesamt nicht zustimmen konnten, so wurde
eine so zusammengefasste Ostpolitik auch unter künftigen CDU-Regierungen
zu einem grundlegenden Bestandteil des politischen
Konsenses in der Bundesrepublik Deutschland.
Basis blieb für die Bundesrepublik aber gleichzeitig die schon in
den 50er-Jahren erfolgte Einbindung in das Bündnis
westlicher Staaten unter Fühung der USA. Die Ostpolitik trat
daher als eine neue Komponente auf der Grundlage der Westbindung zum Selbstverständnis
bundesdeutscher Politik hinzu.