
Erste jüdische Siedlungen in Europa
Die ersten in Europa lebenden Juden waren mit den Phöniziern nach Spanien
gelangt. Durch die Ausdehnung des Römischen Reiches enstanden jüdische
Siedlungen auch in weiteren Teilen Europas. Urkunden aus dem 1. und 3. Jh.
belegen ihre Anwesenheit im Süden des heutigen Frankreich. Ihr Siedlungsgebiet
umfasste die Regionen rund um das Mittelmeer. Außer in Gallien und auf der
Iberischen Halbinsel ließen sie sich auf dem Balkan und in Italien nieder,
wo sie als Schiffer, Bäcker, Olivenpflanzer oder Händler tätig
waren. Aus der von Kaiser KONSTANTIN im Jahr 321 erlassenen gesetzlichen Regelung
zum Umgang mit Juden geht hervor, dass es in Köln ebenfalls schon früh
eine jüdische Gemeinde gab.
Anfänge
der christlichen Judenfeindschaft
Als Bürger
Roms unterstanden die Juden dem römischen Recht, das dem jüdischen
Glauben den Status einer religio licita, einer
staatlich zugelassenen Religion einräumte. Dies änderte sich auch nicht,
als 391 das Christentum zur römischen Staatsreligion
erklärt wurde. Mit dem gewachsenen Einfluss des Christentums erhöhte
sich allerdings der Druck auf die Juden, sich bekehren zu lassen. Zur Bekehrung
der Andersgläubigen sahen sich die Christen aufgrund des Missionsbefehls
im Matthäus-Evangelium (Matthäus, 28, 19) berufen. Judenfeindliche
Predigten aus dem 4. Jh. beschuldigten die Juden des Christusmordes und bezeichneten
ihre Zerstreuung (Diaspora) als göttliche
Strafe. Die Schriften "gegen die Juden" bildeten unter der Rubrik "Adversus
iudaeos" einen festen Bestandteil der christlichen Tradition.
Die Anfeindungen,
die das Leben der Juden in ihrer christlich bestimmten Umwelt prägten, wirkten
sich auch auf ihre rechtliche Stellung aus. So durften sie seit 1215 keine öffentlichen
Ämter bekleiden, keine neuen Synagogen bauen und keine christlichen Sklaven
halten. Rechtlich geschützt waren dagegen die bestehenden Synagogen und der
jüdische Ritus. Bis in die Karolingerzeit galten die Juden als Fremde, waren
aber frei und konnten wie andere Bevölkerungsgruppen ungehindert Handel und
Handwerk betreiben. Der Kontakt mit Christen beschränkte sich jedoch auf
Geschäftsbeziehungen. Dazu trug die kirchliche Politik der Ausgrenzung bei.
Auf dem Konzil von Toledo wurden 589 unter
anderem das Heiratsverbot zwischen Christen und Juden sowie das Verbot der Rechtsprechung
von Juden über Christen beschlossen. Immerhin untersagte es die Kirche, Juden
gewaltsam durch Zwangstaufen zu bekehren.
Aufblühen
des jüdischen Gemeindelebens
Eine erste Blütezeit erlebten
die europäischen Juden zwischen dem 8. und 11. Jh.
Die Eroberung
Spaniens (Conquista) durch die Mauren
im Jahr 711 veränderte das gesellschaftliche Klima auf der iberischen Halbinsel.
Weil der Islam die Achtung der Andersgläubigen
gebot, konnte sich unter seiner Herrschaft das spanische Judentum (die Sefardim)
entfalten. Während der kulturell und wirtschaftlich fruchtbarsten Phase des
Kalifats von Córdoba im 9. und 10. Jh.
gehörten die Juden der Oberschicht zur höfischen Gesellschaft. Ihre
Kenntnisse machten sie in der Verwaltung, den Wissenschaften, der Heilkunde und
Dichtung zu angesehenen Mitgliedern der Gesellschaft. Außerdem besaßen
sie das Recht, Grundbesitz zu erwerben. Mit SAMUEL HA-NAGID gab es sogar
einen jüdischen General. Die jüdische Mittelschicht lebte vom Handwerk
und dem Textilhandel.
(Diese Phase
der Toleranz und gesellschaftlichen Integration beendete die Reconquista, die
Wiedereroberung Spaniens durch das christliche Heer, die 1492 durch die Einnahme
Granadas zum Abschluss kam).
Auch in anderen Teilen Europas
gewannen die Juden an Achtung. Unter der Ägide KARLS DES GROSSEN, der im
Jahr 800 zum Kaiser des Heiligen Römischen Reiches gekrönt wurde, kam
es zur Gründung zahlreicher jüdischer Gemeinden, unter anderem in Metz,
Trier, Magdeburg und Prag. Er sicherte den Juden Schutz
vor Zwangstaufen und freie Religionsausübung
zu. Da die Juden als Minderheit zu ihrem Schutz einen engen gemeinschaftlichen
Zusammenhalt pflegten, entstanden in den Städten Judenviertel,
in kleineren Ortschaften sogenannte
Judengassen.
Als Ärzte, Seefahrer und Fernhändler stellten sie einen wichtigen
Faktor der mittelalterlichen Ordnung dar. Ihre Bildung in einer kaum alphabetisierten
Umwelt und ihre weitreichenden Handelsbeziehungen machten sie zu gefragten Lieferanten
und Beratern an den Fürstenhöfen.
Ein spektakuläres Beispiel dafür ist der Kaufmann ISAAK VON NARBONNE, den KARL DER GROSSE 797 mit der Leitung einer christlichen Gesandtschaft nach Bagdad betraut. ISAAK kehrt als einziger zurück und überreicht als Geschenk des Kalifen einen Elefanten.
Auch die 965 von OTTO DEM GROSSEN verfertigte Urkunde unterstrich die Bedeutung der Juden für das Wirtschaftsleben. Sie garantierte in dieser Reihenfolge "Juden und anderen Händlern" den freien Handel ohne Zollgebühren.
Sefardim
und Aschkenasim
Aufgrund der weit verstreuten Siedlungsgebiete haben
sich zwei unterschiedliche Kultur- und Traditionslinien des europäischen
Judentums herausgebildet.
Die
"Drei Heiligen Gemeinden"
Ab dem 10. Jh. entwickelte sich,
ausgehend von den jüdischen Gemeinden Speyer,
Worms und Mainz, eine eigenständige
Religionsrichtung. Ihre Bedeutung als Geburtsstätten der aschkenasischen
Tradition trug ihnen den Titel der "Drei
Heiligen Gemeinden" ein. Sie wurden, nach den hebräischen Anfangsbuchstaben
der Stadtnamen, auch als Schum-Gemeinden bezeichnet. Da "Schum" zugleich der hebräische Ausdruck für
Knoblauch ist, symbolisiert die Knoblauchknolle auf zeitgenössischen Abbildungen
von Juden deren Zugehörigkeit zu einer dieser drei Gemeinden. Im Fall Speyers
hatte der Bischof selbst die Ansiedlung von Juden in einem geschützten eigenen
Stadtviertel veranlasst.
Er berichtete:
"Als ich den Weiler Speyer in eine Stadt verwandelte, glaubte ich die Ehre unseres Ortes noch zu vergrößern, wenn ich die Juden zusammenführte ... Innerhalb ihres Wohnviertels und außerhalb bis zum Schiffshafen selbst gab ich ihnen das Recht, Gold und Silber frei zu wechseln und alles Beliebige zu kaufen und zu verkaufen; und dieselbe Freiheit gab ich ihnen im ganzen Stadtgebiet".
Als geistige Zentren des mitteleuropäischen Judentums unterhielten
Speyer, Worms und Mainz bedeutende Talmudschulen (Jeschiwas),
deren Aufgaben in der Ausbildung jüdischer Gelehrter und Rabbiner und der
Interpretation der jüdischen Glaubenslehre bestanden.
In Worms lehrte für einige Jahre der Rabbi SALOMO BEN ISAAK, kurz RASCHI
genannt, der im 11. Jh. fast die gesamte Bibel und den Talmud kommentierte. Erhalten
geblieben sind aus dieser Gründungszeit des aschkenasischen Judentums der
Friedhof und die (1961 wiederaufgebaute) Synagoge in Worms.
Der "Judenschutz" als jüdisches Sonderrecht
Ende des
11. Jh. kam es zu einem gravierenden Einschnitt für die jüdischen Gemeinden
in Mitteleuropa. Noch 1090 hatte HEINRICH IV. in einer Urkunde die den Juden
Speyers und Worms gewährten Privilegien bestätigt. Er unterstellte sie
als zur kaiserlichen Kammer gehörig seinem persönlichen
Schutz.
Als Papst URBAN II. die Christen fünf Jahre später
zum ersten Kreuzzug nach Jerusalem aufrief, bildeten sich schon vor dem Auszug des regulären
Heeres zahlreiche Truppen aus Freiwilligen. Viele von ihnen scheuten den weiten
Weg nach Jerusalem und bekämpften die Ungläubigen im eigenen Land. Dabei
begingen sie regelrechte Massaker an den Juden
und vernichteten fast alle nennenswerten Gemeinden, darunter Worms, Mainz, Köln,
Metz und Speyer. Obschon die Kurie den Judenmord verurteilte, wurden die Täter
von der Strafe (Exkommunikation) verschont.
Die Konsequenz aus den gegen
die Juden verübten Gewalttaten zog HEINRICH IV. Sofort nach seiner Rückkehr
1097 erneuerte er die Schutzrechte und gestattete den zwangsgetauften Juden, wieder
ihre angestammte Religion anzunehmen. Im Mainzer
Reichslandfrieden von 1103 erklärte er dann alle Juden des Reiches zu
"homines minus potentes", besonders schutzbedürftigen
Personen. Sie unterstanden nun dem Schutz des Monarchen und durften deshalb
(wie Frauen, Kleriker und Kaufleute) keine Waffen mehr tragen.
Aus dem Königsschutz
entwickelte sich im 13. Jh. die jüdische Kammerknechtschaft: das sogenannte Judenregal. Damit wurde den Juden die Übernahme
öffentlicher Ämter untersagt.
Die christliche
Kirche beschloss 1215 auf dem 4.
Laterankonzil eine Reihe antijüdischer Maßnahmen:
Dieser letzte Punkt diente als religiöse Grundlage für den neuen, 1236 von FRIEDRICH II. eingeführten Rechtstitel. Er machte die Juden als "servi camerae nostri" (Kammerdiener) persönlich und wirtschaftlich vom Monarchen abhängig. Unter RUDOLF VON HABSBURG wurde aus der jüdischen Kammerknechtschaft die Unfreiheit der Juden hergeleitet. Der korporative Judenschutz musste von den jüdischen Gemeinden durch Schutzgelder und eine wachsende Zahl von Sondersteuern bezahlt werden. Er wurde zu einem einträglichen Handelsgut, das die Krone bei Geldmangel an Fürsten und andere Landesherren verpachtete.
Das Judenrecht sah im Fall von Konkurs, Betrug und einigen anderen Vergehen die Haftung der ganzen Gemeinde vor. Um Konflikte mit Christen möglichst zu vermeiden, überwachten die jüdischen Gemeinden das Verhalten ihrer Mitglieder und versuchten den Zuzug zu begrenzen. Sie verfügten im Inneren über eine weitgehende Selbstständigkeit, angefangen von Kultusfragen, über die Wohlfahrt und Schulbildung bis zur rabbinischen Gerichtsbarkeit bei innerjüdischen Streitfällen.
Die
Vertreibung der Juden
In der Spätphase des Mittelalters wurden
die Juden aus den meisten Ländern Mittel- und Südeuropas vertrieben.
Den Anfang machte 1290 England, wo es zu diesem
Zeitpunkt nur etwa 25 000 Juden gab. Die Vertreibung
aus Frankreich setzte 1306 ein und erstreckte
sich bis 1394 auf fast alle französischen Regionen mit Ausnahme der päpstlichen
Besitztümer in Avignon. Durch die Gründung eines christlichen Königreichs
Spanien verloren die Juden 1492 auch dort das
Aufenthaltsrecht. Bereits während der mehrere Jahrhunderte dauernden Reconquista
sahen sich viele Juden in den von Christen wiedereroberten Gebieten zur Taufe
gezwungen. Dies schützte sie jedoch nicht vor dem Verdacht, im Geheimen den
jüdischen Geboten und Riten treu zu bleiben. Von den Christen wurden diese
conversos auch als "marranos"
(Schweine) beschimpft und nicht selten denunziert. So gerieten sie ins Visier
der spanischen Inquisition, die seit 1478 die
Verfolgung von Ketzern betrieb. Auf Veranlassung des Großinquisitors mussten
1492 alle Juden, sofern sie nicht zum Christentum übertraten, das Land verlassen.
Die Mehrzahl floh ins angrenzende Portugal, das sie 1496 vertrieb.
(Nachkommen der aus Portugal geflohenen conversos, sogenannte
"Portugiesen", schufen im 17. Jh. die große sefardische Gemeinde
Amsterdams. Kleine Gruppen von "Portugiesen" lebten als wohlhabende
Händler auch in Hamburg und Emden, wo sie das volle Bürgerrecht besaßen).
In Krisenzeiten wurde die jüdische
Minderheit oft zum Sündenbock gemacht. Judenfeindliche Gerüchte wie das der Hostienschändung und des Ritualmordes führten in Franken
und Schwaben zu grausamen Übergriffen. Diese Verleumdungen beschuldigten
die Juden, Hostien (den "Leib Christi") zu martern
bzw. kleine Christenkinder zu töten, um mit deren Blut Matze (Brot) backen.
Mit der Pest 1348/49 kam das Gerücht der
Brunnenvergiftung auf, das den Juden die Schuld an der Epidemie zuschob. Daraufhin
wurden in der Pestzeit Juden verfolgt, ermordet und ca. 350 jüdische Gemeinden
ausgelöscht.
Nach der Pest wurden die Juden in Gettos gedrängt, wo sie von der übrigen Stadt isoliert, unter strenger Kontrolle
und vielen aufgezwungenen Einschränkungen leben mussten.
Das erstarkte christliche Stadtbürgertum wollte die
Juden als wirtschaftliche Konkurrenz ausschalten und drängte sie in der Folgezeit
aus fast allen Städten. In dem von den christlichen Zünften
und Gilden beherrschten städtischen Wirtschaftsleben gab es für
Juden fast keine zugelassenen Berufe mehr.
Weil Juden wegen der damit verbundenen feudalen Gerichtsbarkeit auch keinen Grundbesitz
erwerben durften, blieben als Tätigkeitsfelder Geldverleih und Pfandleihe,
der ambulante Warenhandel (Hausieren) und einige zunftfreie Gewerke vor allem
im Schmuckhandwerk übrig.
Vertrieben wurden sie zuerst 1418 aus
Trier. Es schlossen sich Köln, Augsburg, Magdeburg, Berlin und viele weitere
Städte an, bis Anfang des 16. Jh. nur noch in Prag, Frankfurt am Main, Worms und Friedberg jüdische Gemeinden existierten.
Die ausgewiesenen Juden zogen entweder nach Osteuropa,
insbesondere Polen, oder in ländliche Gebiete des Reiches. Einige Landesherren gewährten ihnen aus wirtschaftlichen Interessen
Aufenthalt; das heißt, sie stellten gegen Bezahlung zeitlich befristete Schutzbriefe aus.
Gegen Ende des Mittelalters waren die Juden also
aus England, Frankreich, Spanien, Portugal sowie vielen Gebieten und fast allen
Städten Deutschlands vertrieben worden. Auf dem Land war ihre rechtliche
Lage höchst unsicher, denn sie hing vom Wohlwollen des Landesherrn und einem
ausreichenden Verdienst zur Bezahlung der Schutzbriefe und Sonderabgaben ab.