
Die Charta beginnt mit den Worten:
"Wir, die Völker der Vereinten Nationen - fest entschlossen, künftige Generationen vor der Geißel des Krieges zu bewahren ..., den sozialen Fortschritt und einen besseren Lebensstandard in größerer Freiheit zu fördern ...- haben beschlossen, in unserem Bemühen um die Erreichung dieser Ziele zusammenzuwirken."
Die Charta trat am 24. Oktober 1945 in Kraft, nachdem sie von den Parlamenten
aller Mitgliedsstaaten ratifiziert (genehmigt) worden war.
Zunächst wurden nur solche Staaten als UNO-Mitglieder aufgenommen,
die an der Seite Großbritanniens, der Sowjetunion und der USA gegen
Deutschland und Japan am Krieg teilgenommen hatten.
In der Folgezeit wuchs die Zahl der Mitgliedsstaaten der UNO stark an.
So wurde im Jahre 2002 die Schweiz als 200. Mitglied der UNO aufgenommen.
Der Hauptsitz der UNO befindet sich
seit ihrer Gründung in New York. Sie verfügt jedoch auch über
Nebensitze in Genf und Wien.
Die Mitarbeiter der UNO besitzen diplomatische Immunität. An der
Spitze der Administration steht ein Generalsekretär, der von der
Vollversammlung der Mitgliedsstaaten gewählt wird.
Generalsekretäre der UNO seit ihrer Gründung waren:
TRYGVE HALVDAN LIE (Norwegen) - von 1946 bis 1952,
DAG HAMMARSKJÖLD (Schweden) - von 1953 bis 1961,
SITHU U THANT (Birma) - von 1961 bis 1971,
KURT WALDHEIM (Österreich) - von 1972 bis 1981,
JAVIER PEREZ DE CUELLAR (Peru) - von 1982 bis 1991,
BUTROS BUTROS-GHALI (Ägypten) - von 1992 bis 1996,
KOFI ANNAN (Ghana) - von 1997 bis 2006.
Seit 1997 ist der Sod-Koreaner BAN KI-MOON UNO-Generalsekretär.
Ziele
Die Ziele der UNO sind in der Charta
der Vereinten Nationen niedergelegt. Nach Artikel 1 der Charta
verfolgt die UNO die Ziele
- den Weltfrieden und die internationale
Sicherheit zu wahren, zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen
zu treffen, Angriffshandlungen abzuwehren, internationale Streitigkeiten
durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und
des Völkerrechts beizulegen,
- freundschaftliche, auf der Achtung der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln,
- die internationale Zusammenarbeit zur Lösung wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer
Probleme zu pflegen, Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten
für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache
und der Religion zu entwickeln und
- die Bemühungen der Nationen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen
Ziele aufeinander abzustimmen.
Die UNO war also von vorn herein nicht als Weltregierung gedacht. Ihr gesamtes
Wirken beruht auf der unbedingten Anerkennung der Souveränität
ihrer Mitgliedstaaten. Ihr und ihren Organen ist es laut Charta grundsätzlich
untersagt, "in Angelegenheiten einzugreifen, die im wesentlichen
innerhalb der innenpolitischen Zuständigkeit" der Mitgliedstaaten
liegen.
Organe der UNO
Die Generalversammlung (Vollversammlung) der Vertreter aller Mitgliedsländer tritt mindestens
einmal jährlich zusammen. Sie kann über alle Gegenstände
beraten, die durch die Charta erfasst werden, und über alle Fragen
verhandeln, die die Zuständigkeit und die Funktion anderer Organe
der UNO betreffen.
Der Weltsicherheitsrat trägt die Hauptverantwortung für die Einleitung von Verfahren,
mit denen internationale Streitigkeiten friedlich beigelegt, der friedliche
Ausgleich oder eine Politik der friedlichen Veränderungen herbeigeführt
werden sollen.
Zum Weltsicherheitsrat gehören als seine fünf ständigen
Mitglieder USA, Großbritannien, die Russische Föderation (in
Nachfolge der UdSSR), China und Frankreich. Sie besitzen ein Veto-Recht.
Die zehn nicht ständigen Vertreter werden von der Generalversammlung
für jeweils 2 Jahre gewählt.
Der Internationale
Gerichtshof der UNO hat seinen Sitz in Den Haag (Niederlande). Seine
Aufgabe besteht u. a. darin, Verbrechen gegen den Frieden und gegen die
Menschlichkeit wie Völkermord, Ausrottung, Versklavung und Deportation
der Zivilbevölkerung, zu ahnden. Der Gerichtshof kann nur von Staaten,
nicht von Einzelpersonen angerufen werden.
Daneben verfügt die UNO noch über weitere Organe, wie die Welthandelsorganisation
und den Wirtschafts- und Sozialrat. Letzterer vereinigt noch einige Sonderorganisationen
der UNO unter seinem "Dach", wie die Organisation für
Erziehung, Wissenschaft und Kultur UNESCO, in denen bestimmte Länder eine feste Mitgliedschaft besitzen. In
den Unterorganisationen, wie dem Kinderhilfswerk UNICEF oder der Welthandelskonferenz
UNCTAD ist dies nicht der Fall.
Die UNO hat darüber hinaus die Schirmherrschaft über die Weltbank, den Internationalen Währungsfonds und die
Weltgesundheitsorganisation WHO inne.
Grundsatzdokumente der UNO
Die Tätigkeit der Organe und Organisation der Vereinten Nationen
stützt sich auf eine Anzahl von Grundsatzdokumenten:
Die Menschenrechtsdeklaration wurde am 10. Dezember 1948 von der UNO verabschiedet. Sie deklariert die
Menschenrechte als hohes Ideal, das von allen Völkern gemeinsam anzustreben
ist, und erklärt u. a.:
Die Völkermordkonvention der
UNO von 1948 verpflichtet alle ihr beigetretenen Staaten, Völkermörder
an den Internationalen Gerichtshof in Den Haag auszuliefern. Völkermord
wird dabei in der Übereinkunft als Handlung definiert, "welche
in der Absicht begangen wird, nationale, ethnische, rassische oder religiöse
Gruppen ganz oder teilweise zu zerstören".
Die vier Genfer Konventionen von 1949 und die beiden Zusatzprotokolle von 1977 betreffen die Behandlung
von Kriegsgefangenen und Kriegsopfern sowie den Schutz von Zivilpersonen
in Kriegszeiten. Sie verbieten zum Beispiel Kollektivstrafen an der zivilen
Bevölkerung und fordern die menschliche Behandlung von Kriegsgefangenen.
Friedensmissionen
Die UNO kann Friedensmissionen in Krisengebiete entsenden. Diese besitzen in der Regel keinen Offensivauftrag
zum bewaffneten Kampf. Sie sollen vielmehr an der Nahtstelle zwischen
den verfeindeten Gruppierungen eine "Pufferfunktion" ausüben
und Kämpfe verhindern. Solche sogenannten Blauhelmeinsätze erfolgten im Auftrag der
UNO zum Beispiel 1992 in Sarajevo zum Schutz der Zivilbevölkerung.
Die KFOR (Kosovo Force - seit 1999 im Einsatz befindliche internationale Friedenstruppe
zur militärischen Absicherung einer Friedensregelung im Kosovo-Konflikt)
mit deutscher Beteiligung soll eine Resolution des Sicherheitsrates vom
9. Juni 1999 umsetzen, d. h.