
Die Verkündung des Grundgesetzes
Am 23. Mai 1949 wurde in Bonn das Grundgesetz
der Bundesrepublik Deutschland verkündet (Bild
1), dass am 25. Mai 1949 offiziell in Kraft trat. Seitdem ist es
die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
Die Verfassung
eines Staates begründet dessen politische Grundordnung in Form eines grundlegenden
Gesetzespaketes.
Über das Grundgesetz hatte der Parlamentarische Rat seit September
1948 verhandelt. Nachdem die Militärgouverneure
der drei westlichen Besatzungsmächte dem Gesetz Anfang Mai zugestimmt
hatten, musste noch die Zustimmung aller Bundesländer
eingeholt werden. Bis auf Bayern erkannten es alle Länder durch ihre
Parlamente als Verfassung des neuen gemeinsamen Staates an. Bayern stimmte
dem Grundgesetz nicht zu, wohl aber seiner Aufnahme als Bundesland in
die Bundesrepublik (Bild 2).
Der Tag der Unterzeichnung des Grundgesetzes war deshalb auch gleichzeitig
der Tag der Gründung
der Bundesrepublik Deutschland.
Entstehung
des Grundgesetzes
Entscheidung für einen westdeutschen Staat
Als in den Nachkriegsjahren der Graben zwischen Ost und West in Deutschland, aber
auch weltweit immer tiefer wurde, verständigten sich die westlichen Alliierten
und einige andere westeuropäische Staaten im Frühjahr 1948 grundsätzlich
auf die Gründung eines separaten westdeutschen Staates.
Der beginnende
Kalte Krieg,
beispielsweise die Berlinblockade und die Luftbrücke,
beschleunigte die Realisierung der Übereinkunft noch. Diese Ereignisse entkräfteten
auch manche Einwände, die es vor allem aus Furcht vor einer Zementierung
der deutschen Teilung in zwei Staaten gab.
Nach der grundsätzlichen Entscheidung für die Gründung
eines westdeutschen Staates und ersten Beratungen der westdeutschen Ministerpräsidenten
übergaben die Militärgouverneure
der westlichen Besatzungszonen den Ministerpräsidenten im Juli 1948
die sogenannten Frankfurter
Dokumente.
Bildung des Parlamentarischen Rates
Die Dokumente enthielten den Auftrag zur Einberufung der verfassunggebenden
Versammlung bis spätestens 1. September 1948.
Die Versammlung
sollte eine demokratische Verfassung für
einen westdeutschen Staat föderalistischen Typs beraten. Die Verfassung sollte
außerdem jedem Staatsbürger individuelle
Rechte und Freiheiten garantieren. Mit den ausdrücklichen Forderungen
nach Demokratie, Föderalismus und Stärkung der Freiheiten und Rechte
des Einzelnen wollten die Besatzungsmächte schon durch die Verfassung des
neuen Staates die wiederholte Entstehung eines nationalsozialistischen oder totalitären
Systems in Deutschland unmöglich machen.
Nach der Überreichung dieser Dokumente trafen die Ministerpräsidenten der deutschen Länder zur Vorbereitung der verfassunggebenden Versammlung
zusammen. Sie verständigten sich dabei auf folgende Positionen
zur Arbeit des Rates:
Die
Ministerpräsidenten setzten außerdem noch eine Expertenrunde ein, die
die Arbeit des Parlamentarischen Rates vorbereiten sollte, den Verfassungskonvent.
Der tagte auf der Insel Herrenchiemsee im bayrischen
Chiemsee. Der Konvent erarbeitete eine Vorlage für den Parlamentarischen
Rat, die die Grundstrukturen des Grundgesetzes kennzeichnete und in der die notwendigen
Schlussfolgerungen aus dem Scheitern der Weimarer
Verfassung verarbeitet waren.
Deshalb wurde beispielsweise nur das Instrument des konstruktiven
Mißtrauensvotums als Mittel zum Sturzes des Bundeskanzlers
vorgeschlagen. Dadurch sollte die Stellung des Kanzlers gestärkt
werden. Er sollte nur abgewählt werden können, wenn sich dafür
unter den Vertretern des Volkes im Deutschen Bundestag eine Mehrheit finden
ließ.
Die
Arbeit des Parlamentarischen Rates
Der Parlamentarische
Rat nahm im September 1948 seine Beratungen auf.
Er bestand aus 65 stimmberechtigten Mitgliedern und fünf nicht stimmberechtigten
Berliner Abgeordneten, was mit dem besonderen Status der Stadt zusammenhing.
Der Rat war paritätisch mit Mitgliedern aus allen Ländern und
aus allen Parteien besetzt.
Den Vorsitz
hatte der spätere erste Bundeskanzler ADENAUER
(CDU). Dafür gehörte der Vorsitzende des wichtigen Hauptausschusses,
CARLO SCHMID, der SPD an.
Neben diesem
Hauptausschuss gab es noch Fachausschüsse, in denen über wichtige Teilaspekte
des Grundgesetzes beraten wurde.
Die Beratungen
des Parlamentarischen Rates gingen sehr zügig voran. Insgesamt waren
sich die meisten seiner Mitglieder darin einig, dass man auf Kampfabstimmungen
und knappe Mehrheiten verzichten sollte, um die Verfassung als Grundlage des neuen
Staates nicht von vornherein in Misskredit zu bringen. Es gab deshalb nur wenige
ernsthafte Streitpunkte.Auseinandersetzungen gab es vor allem bei der "Verteilung"
der Rechte und Aufgaben zwischen Bund und Ländern. Hier siegten aber
letztlich die Vertreter einer stärkeren bundesstaatlichen
Zentralinstanz, die den Ländern aber eigene Verantwortungsbereiche
überließ, z. B. Kultur und Bildungswesen.
In diesem Streit setzte sich der Rat auch gegen Einwände
der westlichen Besatzungsmächte durch. Als die SPD drohte, ihr Veto gegen das gesamte Grundgesetz einzulegen,
stimmten die drei Mächte den Regelungen kurzerhand zu. So nahmen die Westmächte
nur vorsichtigen Einfluss auf die Beratungen zum Grundgesetz; hatten sie doch
ein viel zu starkes Interesse am Entstehen eines stabilen Staates im Westen, als
dass sie diesen schon bei seiner Entstehung an Einzelpunkten scheitern lassen
wollten.
Das vom Parlamentarischen Rat erarbeitete Grundgesetz setzte dem Aufbau der Bundesrepublik über Jahrzehnte einen so erfolgreicher
Rahmen, dass es auch nach der Wiedervereinigung der BRD mit der DDR im Jahre 1990
weitgehend unverändert beibehalten werden konnte. Aber auch vorher waren
seit seiner Verkündung kaum größere Veränderungen erforderlich
gewesen.