Kindheit
und Jugend
FRIEDRICH EBERT wurde am
4. Februar 1871 als Sohn des Schneidermeisters KARL EBERT und der KATHARINA
EBERT, geb. HINKEL, in Heidelberg geboren.
Er war das siebte von insgesamt neun Kindern, wobei drei Kinder schon in
jungen Jahren verstorben waren. Die Familie EBERT lebte in einfachen, aber
gesicherten Verhältnissen. Der Vater hatte ein unter damaligen Umständen
leicht überdurchschnittliches Einkommen. Die 47 m² Wohnfläche
der ebertschen Wohnung in der Pfaffengasse in Heidelberg musste sich die
Familie jedoch mit den vier dort arbeitenden Gesellen teilen.
Von 1877 bis 1885 besuchte der junge FRIEDRICH EBERT die achtklassige
Volksschule,
wo er sich einen Lehrer mit etwa vierzig bis sechzig weiteren Schülern
teilen musste. Soweit man das aus den überlieferten Noten noch erschließen
kann, war EBERT ein eher mittelmäßiger Schüler. Der Besuch
einer weiterführenden Schule oder gar ein Studium kam wegen der damit
verbundenen hohen Kosten für die Familie nicht infrage.
Lehrzeit und erste politische Schritte
In den Jahren von 1885 bis 1888 machte EBERT eine Lehre
bei einem Heidelberger Sattlermeister und besuchte nebenbei noch freiwillig
die Gewerbeschule. Wahrscheinlich speiste
sich ein großer Teil seines späteren politischen Interesses
aus den schlechten Erfahrungen, die er mit dem unzulänglichen System
der Berufsausbildung dieser Jahre machte.
Nach der Lehre ging EBERT von 1888 bis 1891 auf Wanderschaft
und arbeitete unter anderem in Karlsruhe, München, Mannheim, Kassel,
Hannover, Braunschweig, Remscheid und Bremen als Sattlergeselle. Im Frühjahr
1889 trat er der Sozialdemokratischen
Partei Deutschlands (SPD) sowie der Gewerkschaft der Sattler bei und
betätigte sich ab diesem Zeitpunkt an seinen jeweiligen Arbeitsstellen
als Agitator und Organisator
für SPD und Gewerkschaft. Aufgrund seiner politischen Tätigkeit
wurde er als "gefährlicher" Agitator eingestuft, und sein
Name stand auf schwarzen Listen der Arbeitgeber - es wurde immer
schwieriger für ihn Arbeit in seinem Beruf zu finden.
Ab Mai 1891 lebte und arbeitete EBERT in Bremen. Im März 1893 wurde
er dort Redakteur der sozialdemokratischen
"Bremer Bürgerzeitung" und im April 1894 Pächter einer
Gastwirtschaft, die zum Treffpunkt
der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter wurde. EBERT heiratete im
Mai 1894 die Hausangestellte und Fabrikarbeiterin LOUISE
RUMP (1873-1955), mit der er vier Söhne und eine Tochter hatte.
Politischer Aufstieg
EBERT wurde im Jahr 1900 Vorsitzender der SPD-Fraktion in der Bremer
Bürgerschaft, dem Stadtparlament Bremens. 1905 ging er als Sekretär des Parteivorstandes der SPD nach Berlin und wurde 1912 zum Reichstagsabgeordneten gewählt. Ab da ging es mit seiner politischen Karriere steil aufwärts.
Bereits 1913 wurde er nach dem Tod von AUGUST BEBEL zusammen mit HUGO
HAASE zum Parteivorsitzenden der SPD
gewählt.
Während des Ersten Weltkriegs befürwortete EBERT die Landesverteidigung
und setzte sich zusammen mit der Mehrheit der SPD für den Zusammenhalt
aller Parteien für die Dauer des Krieges ein ("Burgfriedenspolitik"). Er hoffte, auf diesem Wege innenpolitische Reformen zugunsten der Arbeiterbewegung zu erreichen. Aus diesem Grund stimmte
er auch für die Bewilligung von Kriegsanleihen, mit denen der Krieg finanziert werden sollte. Da die militärische
Lage des Deutschen Reichs nach dem Kriegseintritt der USA aufseiten der
Alliierten immer aussichtsloser wurde, wirkte EBERT maßgeblich an
der Ausarbeitung einer Friedensresolution des Reichstags mit, die von
SPD, Zentrum und Fortschrittspartei gemeinsam am 19. Juli 1917 verabschiedet
wurde.
Im Januar 1918 wurde EBERT gegen seinen Willen in die Leitung eines Streiks
der Munitionsarbeiter einbezogen ("Januarstreik"), drängte aber auf eine rasche Beendigung des Streiks, um die deutsche
Front nicht weiter zu gefährden.
EBERTS Wirken nach dem Ersten Weltkrieg
Am Tag der Abdankung Kaiser WILHELMS II., dem 9. November 1918, wurde EBERT das Amt des Reichskanzlers vom letzten kaiserlichen Reichskanzler PRINZ MAX VON BADEN übertragen.
EBERT nahm das Amt an, obwohl er zu diesem Zeitpunkt die vorläufige
Beibehaltung der Staatsform einer parlamentarischen Monarchie bevorzugte,
um die innenpolitische Lage nicht eskalieren zu lassen. Am gleichen Tag
wurde jedoch sowohl von dem Sozialdemokraten PHILIPP SCHEIDEMANN als auch
von dem Linkssozialisten KARL LIEBKNECHT die Republik ausgerufen.
Am 10. November wurde daraufhin von der SPD und der Unabhängigen
SPD (USPD) als Übergangsregierung ein "Rat
der Volksbeauftragten" ins
Leben gerufen, dessen Vorsitzende FRIEDRICH EBERT und HUGO HAASE wurden.
Die USPD trat aber bereits im Dezember wieder aus der Regierung aus. EBERT
war in dieser Regierung für die Innen- und Militärpolitik zuständig.
In dieser Funktion willigte er in ein Bündnis mit der militärischen
Führung, der Obersten Heeresleitung, ein ("Ebert-Groener-Pakt"), um die geordnete Rückführung des geschlagenen deutschen Heeres
in die Heimat nicht zu gefährden. Außerdem versprach er sich
davon militärischen Rückhalt für die Etablierung der parlamentarischen
Demokratie in Deutschland.
EBERT als Reichspräsident
Die Weimarer Nationalversammlung, das neue Parlament der Republik, wählte
EBERT am 11. Februar 1919 zum vorläufigen Reichspräsidenten. EBERT war damit auf dem höchsten Punkt seiner politischen Laufbahn
angekommen. Nach Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung wurde EBERT
von der Nationalversammlung im Amt
bestätigt. 1922 wurde seine Amtszeit bis zum 30. Juni 1925 verlängert,
wozu die Verfassung extra geändert werden musste.
In den stürmischen Anfangsjahren der Weimarer
Republik kämpfte EBERT als Reichspräsident mit seiner ganzen
Kraft und Autorität für dieses demokratische Staatswesen und
nutzte die Befugnisse, die ihm die Verfassung verliehen hatte, voll aus.
Mehrfach setzte er Entscheidungen unter Zuhilfenahme des Notstandsparagrafen Artikel 48 der Weimarer Verfassung
gegen die Mehrheit des Reichstags durch. Artikel
48 gab dem Reichspräsidenten das Recht, bei einer erheblichen
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, alle Maßnahmen
zu treffen, die zur Wiederherstellung der Ordnung nötig waren, notfalls
unter Einbeziehung von militärischer Gewalt. Im Oktober 1923 bildeten
die SPD-Regierungen von Sachsen und Thüringen eine Koalition mit der
Kommunistischen Partei (KPD), um ihre Länder zu Bastionen gegen Umsturzversuche
durch das rechtsnationale Lager auszubauen: Unter EBERTS Verantwortung
marschierte daraufhin die Reichswehr in den beiden Ländern ein und für Sachsen, dessen Regierung
einen Rücktritt ablehnte, wurde ein Reichskommissar ernannt. EBERT wurde dafür von seiner eigenen Partei heftig kritisiert,
besonders weil er gleichzeitig nicht gegen die nationale Regierung Bayerns
vorging.
EBERT verstand sich als Reichspräsident aller Deutschen und nicht
nur einer Partei und versuchte auch die kooperationswilligen Teile der
bürgerlichen Mitte in seine Politik einzubeziehen. Sein Ziel war
es, den wirtschaftlichen
Wiederaufbau Deutschlands voranzutreiben und geordnete
Rechtsverhältnisse herzustellen. Außerdem wollte er
die sozialstaatlichen Elemente der
Demokratie ausbauen und sichern, da die Mehrheit der Arbeiterschaft immer
noch unter unzulänglichen Bedingungen lebte. Durch seine integrative
Politik trug EBERT als Reichspräsident maßgeblich zur Stabilisierung
der Weimarer Republik bei. Allerdings verhinderte sein Bündnis
mit den republikfeindlichen Kräften in Militär und Verwaltung
auch eine umfassende Demokratisierung dieser Institutionen.
In seinen letzten Amtsjahren war EBERT wie viele andere führende
Politiker seiner Zeit zahlreichen verleumderischen Hetzkampagnen der nationalen Rechten ausgesetzt. In über 170 Prozessen versuchte
er seine persönliche Ehre und die Würde des Reichspräsidentenamtes
gegen übelste Beleidigungen zu verteidigen.
Ein Magdeburger Gericht urteilte im Dezember 1924 - trotz zahlreicher Zeugenaussagen zugunsten
EBERTS -, dass sich EBERT durch seine Teilnahme am "Januarstreik"
1918 im juristischen Sinne des Landesverrats schuldig gemacht hätte. EBERT wurde von diesem Urteil tief getroffen,
hatte er doch selbst zwei seiner Söhne im Krieg verloren. In der
Öffentlichkeit und auch bei den Parteien der bürgerlichen Mitte
wurde dieses Urteil mit Abscheu aufgenommen. Um gegen dieses Urteil in
Revision gehen zu können, verschob EBERT eine dringende Blinddarmoperation.
Er starb am 28. Februar 1925 an den Folgen der verschleppten Blinddarmentzündung.