


FRIEDRICH
WILHELM I. - der Soldatenkönig
FRIEDRICH WILHELM I. (Bild
1) wurde am 14.08.1688 in Cölln (heute zu Berlin) als Sohn von FRIEDRICH
I., Kurfürst von Brandenburg und seit 1701 König in Preußen,
und SOPHIE CHARLOTTE VON HANNOVER geboren.
Nach dem Tod seines Vaters am 21.1.1713 übernahm FRIEDRICH WILHELM
I. die Regentschaft.
Eine außerordentlich strenge calvinistische
Erziehung machte FRIEDRICH WILHELM I. zu einem fanatisch arbeitenden
Herrscher, der das individuelle Glück seiner Untertanen völlig
dem Aufbau staatlicher Macht unterordnete und den Absolutismus
in Brandenburg-Preußen vollendete.
Außenpolitisch entwickelte FRIEDRICH WILHELM I. kaum Aktivitäten, abgesehen von der Rückgewinnung Stralsunds von den Schweden am 24.12.1715, bei der die Schweden zudem Usedom und Rügen an den brandenburgisch-preußischen König verloren.
FRIEDRICH WILHELM I. und seine Armee
Im Zuge des Neuaufbaus seiner Armee hob er am 5.1.1717 die Lehnsdienstpflicht des Adels zugunsten einer Ablösezahlung
auf. Damit wollte er den einheimischen Adel an sich und sein Heer binden.
Hinsichtlich der gefährdeten Lage Preußens und dessen geringen
territorialen Bestands war FRIEDRICH WILHELM I. der Ansicht, dass man
sich nur durch ein starkes Heer gegen die Großmächte behaupten könne.
Der brandenburgisch-preußische König war sparsam bis geizig,
doch für den Ausbau des
Heeres gab er Unmengen an Geld aus. In seiner Regierungszeit erhöhte
sich der Prozentsatz der Heeresausgaben auf rund zwei
Drittel der Staatsausgaben. Diese Vorliebe für seine Armee
brachte ihm den Beinamen Soldatenkönig ein. Bis 1740 verdoppelte er die Stärke seiner Armee von 40 000 auf
80 000 Mann, wodurch der Anteil der Soldaten an der Gesamtbevölkerung
Preußens von 24 % auf 36 % stieg.
Dem Aufbau der berühmten "Riesengarde" galt seine besondere
Leidenschaft. Seit 1707 wurden für die königliche Garde Soldaten
angeworben, die äußerst groß gewachsen sein mussten und
daher als "Lange Kerls"
(Bild 2) bezeichnet wurden. Keiner der etwa 2 500 Männer des Regiments durfte
kleiner als 1,90 m sein. Der Soldatenkönig soll für den mit
2,14 m größten "Langen Kerl", den Iren Kirkland,
9 000 Taler bezahlt haben.
Im Gegensatz zu seinem Vater FRIEDRICH I. lehnte FRIEDRICH WILHELM I.
jeden Glanz der Hofstaaten seiner Zeit aus religiösen und Gründen
der Staatraison ab. Er stellte diesen die Arbeit des Königs im Kabinett
entgegen, wobei der Pietismus wesentlichen Einfluss auf seine Auffassung von Arbeit und Pflichterfüllung
nahm.
FRIEDRICH
WILHELM I. und sein Tabakskollegium
Die Extravaganz des barocken Hofes war FRIEDRICH WILHELM I. verhasst.
Am wohlsten fühlte er sich in der ausschließlich männlichen
Gesellschaft des Tabakskollegiums
(Bild 2). Dabei handelte es sich gleichermaßen
um eine politische Debattierrunde und
einen feuchtfröhlichen Stammtisch.
Der Sonntag ausgenommen, fanden die Treffen fast täglich in spartanisch
eingerichteten Tabakstuben in Berlin, Potsdam oder Wusterhausen statt.
Uniform tragend,
gab man sich dem Genuss der Pfeife hin, trank Bier, aß einfache Speisen
und debattierte das Tagesgeschehen. An der Runde des Monarchen nahmen
Es gab bereits um 1700 am Hof von FRIEDRICH I. ein Tabakskollegium, doch berühmt-berüchtigt wegen seiner derben Witze wurde das von FRIEDRICH WILHELM I.
FRIEDRICH
WILHELM I. und die Schulreform
Am 28.9.1717 führte der brandenburgisch-preußische König
in Preußen die allgemeine
Schulpflicht für Kinder im Alter von fünf bis zwölf
Jahren ein. Dieser Erlass stand unter dem Einfluss seiner pietistischen
pädagogischen Bemühungen, die Schule unter staatliche Aufsicht
zu stellen, was im Zusammenhang mit den Grundfesten des absolutistischen
Staates zu verstehen war.
Am 21.1. 1720 endete die deutsche Beteiligung am Nordischen Krieg mit
dem Frieden von Stockholm zwischen Brandenburg-Preußen und Schweden.
FRIEDRICH WILHELM I. wurde das schwedische Pommern (einschließlich
Stettin) südlich der Peene zugesprochen. Ein endgültiges Ende
fand der Krieg im Ostseeraum,
der seit 1700 zwischen den verschiedenen Mächten herrschte, durch
den zwischen Schweden und Russland geschlossenen Frieden von Nystad am
10.9.1721.
Um das von der Pest entvölkerte Ostpreußen neu zu besiedeln,
erließ der brandenburgisch-preußische König am 2.2.1732
ein Einwanderungspatent für aus
Salzburg vertriebene Lutheraner.
FRIEDRICH
WILHELM I. und das Kantonsreglement
Die Bemühungen von FRIEDRICH WILHELM I., der Rekrutierung von Soldaten
eine sichere Personalgrundlage zu verschaffen, resultierten in dem am
15.9.1733 festgelegten Kantonsreglement.
Brandenburg-Preußen wurde in Kantone,
d.h. in fest umgrenzte militärische Bezirke, eingeteilt, die je einem Regiment zur Anwerbung von Soldaten unterstanden.
Die Offiziere rekrutierten sich aus dem Adel. Freigestellt von der Wehrpflicht
waren Adelige, Angehörige der Kirche, Beamte sowie Einwanderer.
Im Jahr 1735 erließ FRIEDRICH WILHELM I. das erste Feldlazarett-Reglement
über die Ausrüstung der Lazarette und die Versorgung der Kranken.
FRIEDRICH
WILHELM I. und das Bauernlegen
Er verbot den Gutsherren mit dem Edikt vom. 14.3.1739 das "Bauernlegen",
d.h. das eigenmächtige unbegründete Vertreiben der Bauern von
ihren Höfen. Gleichzeitig ordnete diese Verordnung die Widerbesetzung
von leer stehenden Höfen und Stellen, sowie das Zusammenlegen von
Bauernstellen zu Vorwerken an. Die Vereinigung der Bauernhöfe mit
Herrschaftsgütern wurde allerdings nicht untersagt.
Am 31.5.1740 stirbt FRIEDRICH WILHELM I., Kurfürst
von Brandenburg und König von Preußen, in Potsdam.
