
Reichsfreiherr
VOM STEIN und Fürst VON HARDENBERG - herausragende Reformer in
Preußen
Die Katastrophe Preußens im Krieg gegen NAPOLEON von 1806/07 war zwar
militärisch und politisch total. Der Staat Preußen blieb aber
nach dem Frieden von Tilsit
obzwar stark verkleinert im Kern erhalten. Andererseits zog der Zusammenbruch
des Landes auch fortschrittliche Beamte, Staatsmänner und Offiziere
an. Diese strebten eine grundlegende Erneuerung
des Staates an, in der sie eine wesentliche Voraussetzung für
den Fortbestand, den Wiederaufbau und die Befreiung des Landes von der napoleonischen
Fremdherrschaft sahen.
An der Spitze dieser Reformbewegung
standen zwei überragende Gestalten:
Beide Reformgesetze widerspiegelten Grundüberzeugungen VOM STEINS. Die persönliche Freiheit, die Selbstverwaltung und Vermögensbildung sollten den mündigen Bürger an den Staat binden. Dieser wiederum sollte seinen Bürgern die gewährten Rechte garantieren und sie beschützen. Damit wurde nicht erzwungener Gehorsam, sondern aus eigener Überzeugung gespeiste Vaterlandsliebe zum eigentlichen Reformziel. NAPOLEON und die altpreußische Adelsopposition betrieben jedoch die Entlassung VOM STEINS. Im November 1908 entließ der preußische König seinen Reformminister.
Fürst VON HARDENBERG (1750-1822)
Sein Weggefährte, Fürst
VON HARDENBERG (Bild 2), setzte
die Reformbewegung in Preußen fort. Seit 1790 im preußischen
Staatsdienst tätig, übernahm HARDENBERG 1810 als Staatskanzler
die Regierungsgeschäfte Preußens.
Die große Stunde seiner Bewährung
schlug, als NAPOLEON den preußischen König FRIEDRICH WILHELM III.
vor die Wahl stellte, entweder die im Frieden von Tilsit auferlegten Kriegsentschädigungen
zu zahlen oder die Provinz Schlesien abzutreten. HARDENBERG gelang es
jedoch, die geforderten 80 Millionen Franc zu beschaffen und damit
Schlesien für Preußen zu erhalten.
HARDENBERG führte die Verwaltungsreform fort, hob den Zunftzwang
in den Städten auf und führte dafür 1810/11 die Gewerbefreiheit
ein. Außerdem regelte er die endgültige Ablösung der Gutsherrenrechte
am Boden und brachte damit die Bauernbefreiung
zu einem relativen Abschluss. Mit der bürgerlichen und wirtschaftlichen
Gleichstellung der
Juden in Preußen schloss HARDENBERG 1812 das Reformwerk in Preußen
zunächst ab.