Ketzer im Mittelalter
Seit dem frühen Mittelalter intensivierte die katholische
Kirche die Verfolgung von Ketzern.
Das Wort Ketzer leitet
sich von einer mittelalterlichen christlichen Sekte in Südfrankreich,
den Katharern,
ab, die sich auf das Neue Testament beriefen. Ihren Gottesbegriff prägte
die Vorstellung, dass Gott als Schöpfer des Lichts lediglich das
"Gute" hervorbringt, während der Teufel als Fürst
der Finsternis das "Böse" repräsentiert. Das Wort
geht auf das griechische "katharos"= "rein" bzw.
"Katharoi" = "Die Reinen" zurück. Die Katharer
selbst nannten sich "Gläubige", "Christen" bzw.
"Gute Christen" oder "Vollkommene". Nach der Stadt
Albi in Frankreich werden die Katharer auch Albigenser
genannt. Aus dem Lateinischen "hereticus
perfectus" für "Vollkommener" wurde der Begriff
Häretiker.
Papst INNOZENZ III. wollte die Einheit der Kirche Roms wiederherstellen.
Deshalb rief er 1209 zum Kreuzzug
gegen die Katharer auf. Innerhalb von 20 Jahren wurde Südfrankreich
seit dem 24. Juni 1209 im sogenannten "Albigenserkrieg" verwüstet
und gebrandschatzt.
Als Ketzer wurden nach den Kreuzzügen
gegen die Katharer und Albigenser unabhängig von ihrem Stand Männer
und Frauen bezeichnet, die nach Auffassung der Kirche Häresie
betrieben, d. h. das kirchliche Dogma mit seinen Glaubenssätzen bzw.
die Botschaft des Evangeliums bezweifelten, leugneten, verkürzten
oder entstellten.
Der Häresie bezichtigt
und gnadenlos verfolgt wurden jedoch sehr häufig völlig Unschuldige.
Zumeist handelte es sich dabei um Gläubige, die gegen Missstände
in der mittelalterlichen Kirche, wie den Reichtum und die Willkür
der Kirche und ihrer Würdenträger, den Amtsmissbrauch, den Ämterschacher
oder eine von den christlichen Normen abweichende Lebensführung,
und für die Reformierung der Kirche
auftraten.
Der Beginn der systematischen Ketzerverfolgung
Nach ersten Anfängen im 8. Jh. begann im ausgehenden 12. Jh. die
Ketzerverfolgung in vielen
Regionen Europas in großem Ausmaß. Sie wurde gemeinsam von
den Päpsten und den weltlichen
Herrschern betrieben.
So legte das sogenannte Ketzerdekret,
das auf einem Konzil der katholischen Kirche
im Jahre 1215 erlassen wurde, fest:
"Wir verwerfen und verurteilen jede Häresie, die sich gegen den heiligen, rechten und katholischen Glauben erhebt. Wir verurteilen alle Häretiker, wie immer man sie bezeichnen mag ... Die verurteilten Häretiker aber sollen den weltlichen Obrigkeiten ... zur gebührenden Bestrafung übergeben werden."
Der deutsche Kaiser FRIEDRICH II. entsprach mit folgendem Erlass gegen die Ketzer den Forderungen des Kirchenkonzils:
"Wir bestimmen daher, dass Ketzern, welchen Namens auch immer, wo sie innerhalb des Reiches von der Kirche verdammt und dem weltlichen Gericht überwiesen sind, mit der gebührenden Strafe belegt werden. Wenn aber welche von ihnen nach der Verhaftung aus Furcht vor dem Tod zur Einheit des Glaubens zurückkehren wollen, so sollen sie ... lebenslänglich in den Kerker geworfen werden."
Das Konzil beauftragte gleichzeitig alle kirchlichen Würdenträger,
in ihrem Zuständigkeitsbereich Ketzer aufzuspüren, zu überführen
und abzuurteilen und der weltlichen Gerichtsbarkeit zur Urteilsvollstreckung
zu übergeben.
Zur rascheren und gezielteren Verfolgung von Ketzern wurde 1184 die bischöfliche
Inquisition (lat. für eine gerichtliche
Untersuchung) eingeführt, die alle Bischöfe verpflichtete, in
ihrem Amtsbereich Ketzer aufzuspüren, zu überführen und
abzuurteilen.
1231 verfügte Papst GREGOR IX. in seiner Schrift "Excommunicamus"
(dt.: "wir exkommunizieren") die päpstliche
Ketzerinqisition, mit deren Durchführung er Mönchsorden,
vor allem die Dominikaner, beauftragte.
Die Inquisition beginnt ihr "Werk"
Die heilige Inquisition als zentrale kirchliche Institution zur Reinhaltung des Glaubens ging fortan gerichtlich gegen Ketzer vor. Die kirchlichen
Gerichtshöfe, die nach 1231 überall eingerichtet wurden, waren
meist mit Ordensangehörigen der Dominikaner besetzt. Die Richter
an den Inquisitionsgerichten hatten
nahezu uneingeschränkte Vollmachten und Handlungsspielräume,
da sie in ihrer Person die Rollen des Anklägers, des Verteidigers
und des Richters vereinigten.
Der Ketzerei bezichtigt und der Inquisition angezeigt werden konnte jeder
durch jeden anderen. Die Angeklagten hatten
vor dem Inquisitionsgericht nur eine Wahl: Geständnis
der Schuld oder Leugnung der Anschuldigung.
Das Schuldgeständnis galt den
Inquisitionsrichtern als das zuverlässigste Beweismittel. Geständige
Ketzer wurden in leichteren Fällen zu Gefängnisstrafen und zu
Bußen, u. U. zum Verlust ihres gesamten Vermögens, verurteilt.
Außerdem mussten sie fortan als sichtbares Zeichen ihrer "Verfehlung"
ein Büßerkreuz auf ihrer
Kleidung tragen. In schweren Fällen der Ketzerei wurde die Todesstrafe
verhängt.
Ein Geständnis der Schuld verlangte außerdem die Bezichtigung
von Mitwissern, die dann ebenfalls vor die Inquisition gezerrt
wurden. Das führte zur lawinenartigen Ausbreitung der Inquisitionsverfahren,
da die völlig verängstigten Beschuldigten nicht selten wahllos
Namen von völlig Unschuldigen von sich gaben, mitunter dabei auch
"alte Rechnungen" mit verfeindeten Nachbarn beglichen.
Die anhaltende Leugnung der Ketzerei
bedeutete unweigerlich den Tod. Die Inquisitoren waren berechtigt, die
Beschuldigten notfalls durch die peinliche
Befragung zum Geständnis zu zwingen.
Die peinliche Befragung war seit den Verfügungen von GREGOR IX.
mit der Anwendung der Folter verbunden,
die häufig bereits zum Tod, wenigstens aber zur dauerhaften Verstümmelung
der Angeklagten führte. Die überlieferten Folterwerkzeuge, die
heute noch in vielen Heimatmuseen zu sehen sind, vermitteln nicht annähernd
eine Vorstellung von den Qualen, die die der Ketzerei Bezichtigten bei
dieser Tortur ertragen mussten.
Versagte der Schuldbeweis durch Zeugen, wurde zur Überführung
hartnäckiger Leugner auch das sogenannte Gottesurteil angewandt. Diese Art, über Schuld oder Unschuld zu entscheiden, beruhte
auf dem Glauben, dass der Unschuldige in einer Probe, der er unterworfen
wurde, dem Schutz Gottes untersteht.
Angewandt wurden folgende Formen des Gottesurteils:
Bei der Feuerprobe mussten die Beschuldigten
beispielsweise über glühende Pflugscharen schreiten. Bestanden
sie diese Probe schadlos, war ihre Unschuld bewiesen.
Ging bei der Wasserprobe der gefesselt ins Wasser Geworfene nicht unter,
sondern blieb oben, war der Teufel im Spiel. Die Angeklagten waren schuldig,
weil sie das reine Wasser nicht aufnehmen wollte.
Die Wasserprobe wurde bis in die Neuzeit
hinein angewandt; beispielsweise bei zahlreichen Hexenprozessen, die in
Deutschland noch im 17. Jh. stattfanden.
Nicht geständige, hartnäckige oder durch Folter und Gottesurteil
überführte Ketzer wurden dem Henker, d. h. der weltlichen Gerichtsbarkeit,
überordnet und öffentlich verbrannt.
Der Feuertod als übliches Urteil
für Ketzer galt im Verständnis der Inquisition als Gnadenakt,
weil er die sonst zu ewiger Verdammnis verurteilten Seelen der Ketzer
rettete.
Dabei war den Inquisitionsrichtern häufig auch klar, dass sich unter
den Verbrannten auch Unschuldige befanden. So bezeichnete der deutsche
Inquisitor KONRAD VON MARBURG unschuldig Verbrannte als Märtyrer.
Die Inquisition wütet in Teilen
Europas
Ihren Höhepunkt und besonders grausame Ausmaße erreichte die
Inquisition in Spanien, Portugal und
Teilen Frankreichs. In anderen europäischen
Ländern, wie England oder Deutschland, erreichte sie nur vorübergehend eine Bedeutung, in Deutschland nur
bis in die Mitte des 15. Jh., die hohe Zeit der Hexenprozesse, hinein.
In Spanien richtete sie sich wie in
anderen Ländern vor allem gegen Juden, aber auch gegen noch in Spanien lebende, zum Christentum übergetretene
ehemals muslimische Mauren. Sie wurden zu Hunderttausenden entweder zwangsweise
zum Christentum bekehrt oder vor ein Inquisitionsgericht gezerrt.
Das charakteristische Merkmal der spanischen Inquisition war das Autodafé (port. "Glaubensakt"). Auf einem Autodafé wurden Inquisitionsurteile
öffentliche verkündigt und danach feierlich vollstreckt.
Auf den Scheiterhaufen von Autodafés starben in Spanien ab 1488
mehr als 30 000 Menschen.
Bis Mitte des 19. Jh. wurde die kirchliche
Institution der Inquisition in allen Länder abgeschafft; war sie doch zum Inbegriff von Ungerechtigkeit, Willkür und abschreckender
Grausamkeit im Namen der Kirche geworden. Auch in der Kirche selbst geriet
die Inquisition immer mehr in die Kritik, die sich bis in die Gegenwart
hinein noch ausgeweitet hat.
Ausdruck dafür sind u. a. die Rehabilitation von GALILEO
GALILEI im Jahre 1992 und das vom Papst JOHANNES
PAUL II. in 2000, im heiligen Jahr der Kirche, vorgetragene
Schuldbekenntnis und die Vergebungsbitte für die Verfehlungen und
die Irrtümer der Kirche in ihrer Geschichte.