Zur Machtausübung baute die NS-Diktatur
einen enormen Propagandaapparat auf. Alle Medien
waren gleichgeschaltet und auf die Massenmobilisierung ausgerichtet.
Zur
Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur bedienten sich die Nationalsozialisten
dreier Säulen, der Legalitätsfassade (Akzeptanz durch Notverordnungen
und Gesetze), der staatlichen und außerstaatlichen Gewaltausübung und
der Propaganda. Diese drei Säulen kennzeichnen sowohl die Innen als auch
die Außenpolitik des NS-Regimes.
Innenpolitische
Ziele
HITLER wusste aus zahlreichen Gesprächen
mit Vertretern aus Industrie, Banken und mit Großgrundbesitzern, was
von einer Regierung unter seiner Führung erwartet wurde. Es war das Ende
der politischen Unsicherheit, als dessen Wurzel die republikanische
Staatsverfassung der Weimarer Republik angesehen wurde. Es galt die Verfassung
zu beseitigen.
Der neue Reichskanzler
musste die Macht fest in die Hände bekommen, um sie den Zwecken und Zielen
des Regimes entsprechend zu gestalten.
Die Begegnung HITLERS mit Generälen
der Reichswehr und Admiralen der Reichsmarine
nutzte dieser, um im Geheimen sein eigentliches Regierungsprogramm
den Anwesenden darzulegen und die Militärs für seine Politik zu gewinnen.
Er sprach sich für die völlige Umkehrung der bisherigen innenpolitischen
Zustände aus und erklärte, dass er den "Marxismus" mit "Stumpf
und Stiel" ausrotten und jegliche pazifistische Betätigung unterbinden
werde. Es sollte mit dieser Innenpolitik
der Weg für die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht
vorbereitet werden.
"Wer sich nicht bekehren lässt,
muss gebeugt werden", notierte sich einer der Generäle eine der
Maximen des Kanzlers, der auch ankündigte,
er werde mit dem Fallbeil gegen diejenigen vorgehen, die sich der "Wiedergewinnung
der politischen Macht" widersetzen wollten. Darunter aber verstand HITLER
nichts anderes als die wiederzugewinnende Fähigkeit, Krieg
zu führen. Er deutete seinen Gesprächspartnern an, dass im Vordergrund
die "Eroberung neuen Lebensraumes im Osten"
stand, der rücksichtslos germanisiert werden sollte.
Zufrieden waren
die Militärs mit der Ankündigung des Kanzlers, dass die Stellung der
Reichswehr nicht eingeschränkt werden
würde.
Unmittelbar nach Ernennung
zum Reichskanzler ging HITLER daran, seine den Militärs und Industriellen
skizzierten politischen Ziele zu realisieren.
Maßnahmen
zur Beseitigung der
Demokratie in Deutschland
| 4. Februar 1933 | Verordnung des Reichspräsidenten "Zum Schutze des deutschen Volkes" |
| 17. Februar | "Schießerlass" des Preußischen Innenministers GÖRING; er verspricht Straffreiheit für Waffengebrauch gegen "Staatsfeinde" und droht "lauen" Beamten. Neutralität ist aufzugeben. |
| 21. Februar | Ersuchen GÖRINGS an die preußischen Regierungspräsidenten, alle SPD-Mitglieder in den Polizeiverwaltungen durch "national" eingestellte Beamte zu ersetzen. |
| 28. Februar | Verordnung
des Reichspräsidenten "Zum Schutz von Volk und Staat" (Reichstagsbrandverordnung).
Sie setzte alle Grundrechte außer Kraft: wie Freiheit der Person, Meinungs-,
Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit sowie das Post- und Fernsprechgeheimnis,
die Unverletzlichkeit von Eigentum und Wohnung; § 2 ermächtigte
die Reichsregierung, "Befugnisse der obersten Landesbehörden vorübergehend
wahrzunehmen". Die nun beginnende "Schutzhaft" war eine Willkürmaßnahme ohne gerichtliche Kontrolle und setzte zunächst in Preußen ein; nach den Reichstagswahlen auch in den übrigen Ländern. Die Verordnung blieb bis 1945 in Kraft und wurde Grundlage der außernormativen Gewalt von SS und der Geheimen Staatspolizei. |
| 23. März | Reichstagssitzung
in der von SA und SS abgeriegelten Krolloper in Berlin; alle 81 KPD- und 26 SPD-Abgeordnete
fehlten; sie befanden sich in Schutzhaft oder waren flüchtig. Nach HITLERS Regierungserklärung und dem Widerspruch des SPD-Fraktionsvorsitzenden OTTO WELS zur Annahme des Ermächtigungsgesetzes "Zur Behebung der Not von Volk und Reich" wurde es mit Mehrheit von allen Abgeordneten außer denen von der SPD angenommen. Mit dem Gesetz konnte die Reichsregierung nun Gesetze mit verfassungsänderndem Inhalt erlassen. |
| 7. April | Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, das politisch "unzuverlässige Elemente" und per Arierparagraf Juden vom Beamtenberuf ausschließen sollte. |
| 2. Mai | Zerschlagung
der Gewerkschaften Nach dem 1. Mai 1933, der als "Feiertag der nationalen Arbeit" erstmals gesetzlicher Feiertag wurde, erfolgte einen Tag später die Besetzung der Gewerkschaftshäuser in ganz Deutschland; führende Funktionäre kamen in "Schutzhaft". Die Gewerkschaftsmitglieder wurden am 10. Mai 1933 zwangsweise in die neu gegründete nationalsozialistische "Deutsche Arbeiterfront"(DAF) eingegliedert. |
| 22. Juni | Verbot der SPD; danach erfolgte die Selbstauflösung der übrigen Parteien. |
| 14. Juli | "Gesetz gegen
die Neubildung von Parteien"; die NSDAP blieb die einzig zugelassene Partei
in Deutschland. "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses". Die Zwangssterilisierung wurde möglich, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit Nachkommen mit schweren körperlichen oder geistigen Erbschäden zu erwarten waren. |
| 1. Dezember | "Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat". Die NSDAP wurde zur "Trägerin des deutschen Staatsgedanken" erklärt. |
| 20. Januar 1934 | "Gesetz zur Ordnung der nationalen Tarifautonomie". In den Betrieben wurde die Tarifautonomie der Arbeitnehmer/Arbeitgeber durch das Führerprinzip = Betriebsführer ersetzt; die Arbeiter und Angestellten konnten ihr bisheriges Mitspracherecht nicht mehr wahrnehmen. |
| 30. Januar | "Gesetz über den Neuaufbau des Reiches". Die Länderparlamente wurden beseitigt; alle Hoheitsrechte der Länder fielen an das Reich; die Länderregierungen und Reichsstatthalter unterstanden der Reichregierung; diese konnte "neues Verfassungsrecht" in den Ländern anordnen. |
| 24. April | "Gesetzt zur Errichtung des Volksgerichtshofes"; er war zuständig für Delikte des Hoch- und Landesverrates. |
| 1. August | "Gesetzt über das Oberhaupt des deutschen Reiches"; es vereinigte das Amt des Reichspräsidenten mit dem des Reichskanzlers mit Wirkung ab HINDENBURGS Tod. |
| 2. August | Tod des Reichspräsidenten HINDENBURG. HITLER war nun Führer und Reichskanzler; er wurde gleichzeitig Oberbefehlshaber; die Reichswehr wurde sofort auf HITLER vereidigt. |
Mit dem 2. August 1934 war die Entwicklung zur NS-Diktatur in ihren Grundzügen abgeschlossen. Die Weimarer Reichsverfassung blieb als demokratische Fassade erhalten, um das In- und Ausland zu täuschen und den Anschein der Legalität des NS-Staates zu vermitteln.
Funktion der Reichstagswahlen im NS
Die Beibehaltung des Reichstags als gewählte Volksvertretung eröffnete der NSDAP die Möglichkeit,
Parlamentswahlen im Einparteienstaat zu veranstalten.
Alle Kandidaten traten ausschließlich als Gefolgsleute HITLERS in Erscheinung.
Die Wahlen nahmen damit den Charakter von Plebisziten über die Person des
Führers an. Durch die Wahlen und Volksabstimmungen versuchte das NS-Regime
sich als Demokratie darzustellen und HITLERS Herrschaft zu legitimieren.
Mit dem Verweis auf die Tatsache, dass auch im Einparteienstaat Reichstagswahlen stattfinden, versuchte der nationalsozialistische Staat seine Position auch nach
außen zu stärken. Deshalb wurde die Teilnahme an Wahlen zur sittlichen
und politischen Pflicht der Volksgenossen stilisiert und jeder, der sich dem entziehen
wollte, als Volks- und Landesverräter bezeichnet.
Wirtschaftspolitik
Die Wirtschaftspolitik
in Deutschland war gekennzeichnet durch einen totalen Dirigismus (Lenkung).
Der Schwerpunkt der Maßnahmen richtete sich in Deutschland ausschließlich
auf die Aufrüstung. So entfielen
im Staatshaushalt 1934 bereits 2,6 Mrd. RM auf Ausgaben für die Wehrmacht,
während für die "zivilen" Investitionen nur 1 Mrd. RM
zur Verfügung gestellt wurde.
Eine besondere Rolle spielte der Reichsarbeitsdienst. Dem Reichsarbeitsdienst,
der im Rahmen der Arbeitsbeschaffung die "zivilen" Arbeiten durchführte,
wurde bereits 1934 untersagt, Projekte weiterzuführen, wenn ihre militärische
Bedeutung nicht klar erwiesen war. Bis auf den Autobahnbau, der schon in der Weimarer Republik projektiert worden war, wurden alle anderen
zivilen Arbeiten eingestellt.
Die Hauptfinanzierung der Rüstung lief nicht über Staatsaufträge und
Staatsanleihen wie im Ersten Weltkrieg, sondern konnte nur verschleiert durchgeführt
werden. Alle Rüstungsaufträge wurden von der Mefo (= Metallurgische
Forschungsgesellschaft m.b.H.) vergeben und mit kurzfristigen Wechseln (Laufzeit
sechs Monate, die auf unbestimmte Zeit verlängert werden konnte) bezahlt.
Abgelaufene Wechsel wurden mit neuen Wechseln beglichen. So schaffte man die Voraussetzung,
langfristige in kurzfristige Wechsel zu verwandeln, und damit entstand die Verpflichtung
der Reichsbank, diese Wechsel in Zahlung zu nehmen.
Von 1934 bis 1939
wurden Mefo-Wechsel in Höhe von
12 Mrd. RM ausgegeben. Die Mefo-Wechsel wurden vom Reich nie eingewechselt,
sondern die Reichsbank erwarb sie als Treuhänder für das Reich und behielt
sie als Belege für die Ausstellung von sogenannten Mefo-Wechsel-Bescheinigungen.
Somit ist eine enorme Geldschöpfung betrieben worden, die unter normalen
Bedingungen zu einer galoppierenden Inflation geführt hätte. Um dies zu verhindern, wurde am 26. November 1936
zu dem schon bestehenden Lohnstopp ein allgemeiner Preisstopp beschlossen. Trotz dieser Manipulation funktionierte die Aufrüstung nicht so schnell, wie dies von HITLER gewünscht
wurde, da ein Mangel an vielen rüstungswichtigen Rohstoffen bestand, die
aus Devisenmangel nicht importiert werden konnten, obwohl man die Zwangsbewirtschaftung
der Importe (50 %) aus der Brüning-Zeit beibehalten hatte.
Jedes einzelne Außenhandelsgeschäft musste von staatlichen Stellen genehmigt werden. Mit dieser hundertprozentigen
Kontrolle des Außenhandels wurden die Nahrungsmittelimporte zugunsten von rüstungswichtigen Rohstoffimporten gedrosselt. Um Devisen bringende Exporte nach anderen Ländern zu steigern,
wurde zur Dumpingpolitik gegriffen. Die von 1933 bis 1935 entstandenen Außenhandelsverluste
in Höhe von 5 Mrd. RM wurden den Unternehmen aus den Exportausgleichskassen
ersetzt, in die alle Unternehmen einen bestimmten Prozentsatz ihres Umsatzes einzahlen
mussten.
Das Außenhandelsvolumen stieg beispielsweise um 19 %. Bereits Anfang 1936 zeigten sich erneut erhebliche
Engpässe. Die Importmenge ging um 12 %
zurück, die Reserve an Arbeitskräften war erschöpft, und die Produktionskapazitäten der Industrie reichten nicht mehr aus, um das gewünschte Tempo der Aufrüstung zu gewährleisten.
In dieser Situation verfasste HITLER im August 1936
eine geheime Denkschrift für einen "Vierjahresplan",
die im Wesentlichen auf den Ausarbeitungen des IG-Farben-Direktors CARL KRAUCH
beruhte, der eine Politik der wirtschaftlichen Autarkie (Unabhängigkeit vom
Ausland) vertrat. Ohne Rücksicht auf die Kosten sollte die Selbstversorgung
mit synthetischem Treibstoff, Gummi und Erzen für den Kriegsfall sichergestellt
werden. HITLER fasste die Ziele dieser Autarkiepolitik in zwei Punkten zusammen:
GÖRING, der Vertrauensmann von IG-Farben, erörterte in einer Kabinettssitzung am 4. September 1936:
"Sie (Autarkiepolitik) geht von dem Grundgedanken aus, dass die Auseinandersetzung mit Russland unvermeidbar ist." Er schloss die Kabinettssitzung mit dem Hinweis: "Alle Maßnahmen haben so zu erfolgen, als ob wir im Stadium der drohenden Kriegsgefahr uns befänden."
Am 28. Oktober 1936 offerierte GÖRING im Berliner Sportpalast den "Vierjahresplan" als eine Konzeption zur Sicherung der Ernährung des Volkes. Unter der Parole "Kanonen statt Butter" verkündete er lautstark:
"Erst schafft eine starke Nation. Zu viel Fett - zu dicke Bäuche. Ich habe selbst weniger Butter gegessen und habe zwanzig Pfund abgenommen."
GÖRING wurde
zum "Beauftragten für den Vierjahresplan" ernannt. Er schuf ein
neues System der Lenkung der Wirtschaft in Gestalt weitverzweigter "Vierjahresplan"-Behörden.
Für Devisenvergehen wurde am 1. Dezember 1936 die Todesstrafe verfügt.
Um die unrentable Erzförderung zu betreiben, wurde von der Nazi-Regierung die AG "Reichswerke Hermann Göring"
gegründet, die den Anteil der in Deutschland geförderten Erze von 12,5 %
auf 50 % steigerte. Die Rohstoffe wurden
der Industrie zu günstigen Preisen zur Verfügung gestellt. Die Verluste
trug die Staatskasse.
Bereits Ende 1937 waren sämtliche Rohstoffvorräte aufgebraucht, und die gesamten Gold- und Devisenreserven des Reiches betrugen
nur noch 74 Mio. RM - eine Summe, die kaum ausreichte, die Tagesausgaben
zu decken. Anfang 1938 war die Handelsbilanz wieder negativ und erreichte im Laufe des Jahres ein Defizit von 132 Mio.
RM. Die Industrieproduktion ging drastisch
zurück. Die Gruppe um SCHACHT (Reichswirtschaftsminister bis 1937) schlug
vor, dem Export zeitweilig den Vorrang
zu lassen, eine enge Zusammenarbeit mit den Westmächten anzustreben, um über
eine Anleihe und die Rückgabe der Kolonien zu verhandeln.
Am 15.
März 1938 erfolgte der "Anschluss"
Österreichs. Bereits elf Tage später war das ganze Bankwesen Österreichs unter der Kontrolle der Deutschen Bank und Dresdener Bank. Die
gesamte Schwerindustrie wurde den Reichswerken
"Hermann Göring" einverleibt.
Obwohl Deutschland die
gesamte Finanz- und Wirtschaftskraft Österreichs absorbierte, traten bereits
im Sommer 1938 noch größere Rohstoff- und Finanzprobleme als 1937 auf. Diese veranlassten den Finanzminister, am 1. September 1938
HITLER mitzuteilen, dass die Maßnahmen "die Kassenbestände vollkommen
aufzehren". GÖRING verordnete bereits am 22. Juni 1938 die "Dienstpflicht
zur Überwindung des Mangels an Arbeitskräften". Doch die wirtschaftlichen
Schwierigkeiten ließen sich nicht mehr überwinden, somit kam zum politischen
Willen, Krieg führen zu wollen, die ökonomische
Notwendigkeit, und damit wurde der Krieg unausweichlich.
Die
Kriegswirtschaft 1939 bis 1945
Am Anfang des Krieges standen vorwiegend
organisatorische Maßnahmen. Am 17. März 1940 wurde das Reichsministerium
für Bewaffnung und Munition unter TODT gebildet, das der Ausgangspunkt für
die weitgehende Zentralisierung der Wirtschaft wurde.
Schon am 27. August 1939 wurde mit Wirkung vom nächsten
Tag die Rationierung von Lebensmitteln,
Kleidung, Energie und Grundstoffen angeordnet. Aufgrund der Erfahrungen aus dem Ersten Weltkrieg wurde diese Maßnahme
seit 1934 systematisch vorbereitet und bis 1944 auf dem festgelegten Niveau durchgehalten.
Dies war nur möglich, da die Nahrungsmittel der besetzten Länder rigoros dem deutschen Markt zugeführt wurden. Nur
1942 gab es eine Kürzung bei wichtigen Grundnahrungsmitteln, die dann ab 1945 in zunehmendem Maße durch Ersatzstoffe ersetzt wurden.
Auf industriellem Gebiet konnte
der Ausstoß an Kriegsmaterial in etwa gehalten werden, obwohl in Deutschland die Investitionen laufend zurückgingen
und 1944 nur noch 40 % des Standes von 1938 erreichten. Die Differenz mussten
die besetzten Länder liefern.
Um den enormen Finanzbedarf zu sichern, wurden seit Kriegsbeginn die Steuern laufend erhöht. Durch Steuern wurden während des Krieges etwa 190 Mrd.
RM für die Kriegsausgaben aufgebracht.
Doch diese Summe reichte bei Weitem nicht aus. Deshalb wurde bereits vor Kriegsbeginn
am 15. Juni 1939 das Reichsbankgesetz geändert, das nun den Schatzwechsel wie 1914 als Mittel zur Deckung der Währung
wieder zuließ. Dadurch wurde es möglich, dass Deutschland im Laufe
des Krieges 830 bis 850 Mrd. RM ausgeben konnte. Von diesen Staatsschulden stellten die Privatbanken und Sparkassen 164 Mrd. RM zur Verfügung.
Die Auslandsschulden erhöhten sich von
1,8 Mrd. RM im Jahre 1940 auf 31,5 Mrd. RM im Jahre 1944 (unter Verwendung von
Michael Brackmann im "General-Anzeiger", Bonn, 5. September 1998).